Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst hier: Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 2018
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Vortrag des Magistrats vom 17.05.2019, M 74
Betreff: Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst hier: Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 Das Unternehmen PricewaterhouseCoopers GmbH (PWC), Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt a.M., wird als Prüfer für den Jahresabschluss 2018 bestellt.
Begründung: Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vorzuschlagen. Gemäß § 5 Ziffer 13 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09. Juni 1989 entscheidet die Gemeindevertretung unter Beachtung der §§ 121 Abs. 8 / 127 HGO über die Grundsätze, nach denen die Eigenbetriebe der Gemeinden gestaltet und wirtschaftliche geleitet werden sollen. Danach ist die Gemeindevertretung u.a. zuständig für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs. Die Prüfung erstreckt sich auf den Jahresbericht, soweit dieser den Jahresabschluss erläutert, auf die Erfolgsaussicht, soweit diese zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig ist, und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung unter entsprechender Anwendung der Vorschriften des § 53, Abs. 1, Nr. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz. Der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Jahresbericht sind nach der Prüfung durch den Abschlussprüfer mit der Stellungnahme der Betriebsleitung über den Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorzulegen. Der festgestellt Jahresabschluss ist, soweit er vorschriftsmäßig geprüft wurde, mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in der ortsüblichen Form öffentlich bekannt zu machen. PWC ist bereits seit dem Jahresabschluss 2014 mit der Prüfung beauftragt. A. Zielsetzung Prüfung des Jahresabschluss 2018 B. Alternativen Keine C. Lösung Bestellung eines externen Wirtschaftsprüfers. D. Kosten Die Prüfungskosten in Höhe von ca. 5.000 € werden von der Kliniken Frankfurt Höchst GmbH übernommen.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 22.05.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Mai 2019 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.06.2019 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)