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Sportfördermittel hier: konsumtive Maßnahmen vereinseigener Sportstättenbau

Vorlagentyp: M
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Frankfurter Sportvereine mit einem Gesamtbetrag von 76.898,00 € bei konsumtiven Maßnahmen des vereinseigenen Sportstättenbaus zu unterstützen. Dies soll die Sanierung und Erneuerung von Sportstätten ermöglichen, um einen reibungslosen Sportbetrieb sicherzustellen und die Attraktivität der Vereine für ihre Mitglieder zu erhöhen.

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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Der beiliegenden Vorschlagsliste mit Zuschussleistungen an Frankfurter Turn- und Sportvereine für konsumtive Maßnahmen des vereinseigenen Sportstättenbaus in Höhe von insgesamt 76.898,00 € wird im Rahmen der Verteilung der Sportfördermittel gemäß den Sportförderrichtlinien zugestimmt.
  2. Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 Sportförderung (Kontengruppe 71 - Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben) zur Verfügung. Mit den Maßnahmen sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden.

Begründung

A) Zielsetzung

Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten.

Auf dem Dach des Umkleidegebäudes des Höchster Schwimmverein 1893 e.V. sind Undichtigkeiten festgestellt worden. Durch das Eindringen von Wasser und Nässe sind bereits Schäden entstanden, so dass umgehend eine Dachsanierung beauftragt werden muss. Zudem ist die elektronische Steuerung des Pumpensystems im Vereinsbad veraltet und muss erneuert werden.

Beim Schützenverein Diana Bergen-Enkheim e.V. ist das Dach des Schützenhauses undicht und gefährdet die Bausubstanz des Schützenhauses. An mehreren Stellen wurden Wassereinbrüche festgestellt. Das Dach muss daher dringend saniert werden.

Auf der Tennisanlage beim Tennisclub Bergen-Enkheim e.V. ist der Zugangsweg vom Clubhaus zu den Tennisplätzen in einem schlechten Zustand und muss erneuert werden. Zudem sind undichte Wasserleitungen festgestellt worden, die dringend erneuert werden müssen.

B) Alternativen

Keine

C) Lösungen

Das Dach im Umkleidegebäude Höchster Schwimmverein 1893 e.V. wird abgedichtet und damit das Eindringen von Wasser und Nässe verhindert. Durch die Erneuerung der elektronischen Steuerung können alle Pumpen und Schieber entsprechend ihrer zu erfüllenden Aufgabe (Chloreinspeisung, Frischwasser, Filterung) angesteuert werden.

Durch die Dachsanierung beim Schützenhaus des Schützenverein Diana Bergen-Enkheim e.V.

wird der Eintritt von Wasser verhindert und die Bausubstanz nicht mehr geschädigt.

Mit dem erneuerten Zugangsweg beim Tennisclub Bergen-Enkheim e.V. werden die Tennisplätze für die Mitglieder wieder sicher zu erreichen sein. Durch die Erneuerung der Wasserleitungen wird die Versickerung des Wassers in den Boden verhindert.

D) Kosten

  1. Zuwendungshöhe

Die vorliegenden Anträge wurden geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form der Fördervorschläge dargestellt. Die in der Vorschlagsliste genannten Zuschussbeträge von insgesamt 76.898,00 € sind zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich.

Für die Sanierung des Daches und der elektronischen Steuerung des Höchster Schwimmverein 1893 e.V. beträgt der städtische Zuschuss 44.952,00 € bei einem Jugendanteil von 32,0 % und einer Zuschusshöhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten von 89.903,55 €.

Bei einem Jugendanteil von 11,8 % und einer Zuschusshöhe von 15 % der zuwendungsfähigen Kosten von 66.362,87 € beträgt der städtische Zuschuss für die Dachsanierung beim Schützenverein Diana Bergen-Enkheim e.V. 9.954,00 €.

Für die Erneuerung des Zugangswegs und der Wasserleitungen beim Tennisclub Bergen-Enkheim e.V. beträgt der städtische Zuschuss 21.992,00 € bei einem Jugendanteil von 43,37 % und einer Zuschusshöhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten von 43.984,65 €.

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten

Für die Maßnahmen wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 76.898,00 € nach den Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung verpflichtet und kassenwirksam.

3. Zugehörige Kosten | keine

4. Jahresfolgekosten
a) personelle Folgekostenkeine
b) sachliche Folgekostenkeine
c) Kapitalkosten
Abschreibungkeine
Kalkulatorische Verzinsungkeine

5. Jahreserträge | keine

6. Leistungen Dritter | keine

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen | keine

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. Mai 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.07.2024 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 28 · 04.07.2024
TO I, TOP 133
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltBFF-BIGAfDÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

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