Sanierung Ostend, Einschaltung eines Sanierungsträgers Änderung des bestehenden Sanierungsträgervertrages
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Vortrag des Magistrats vom 27.04.2007, M 73
Betreff:
Sanierung Ostend, Einschaltung eines Sanierungsträgers Änderung des bestehenden Sanierungsträgervertrages
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2000, § 5434 (M 226)
- Der Magistrat wird beauftragt, den bestehenden Sanierungsträgervertrag gemäß §§ 157 ff Baugesetzbuch, den der Magistrat im Jahr 2000 mit der BauGrund AG, Hauptverwaltung Bonn, geschlossen hat, auf die BauGrund Stadtentwicklung GmbH zu übertragen.
- Es dient zur Kenntnis, dass sich hierdurch weder inhaltliche Änderungen des Vertrages, noch Änderungen für die Abwicklung der Maßnahme, noch personelle Veränderungen beim Treuhänder ergeben.
Begründung:
Das nach Baugesetzbuch (BauGB) 1986 förmlich festgelegt Sanierungsverfahren Ostend wird von einem Sanierungsträger durchgeführt, um die Verwaltung personell und organisatorisch zu entlasten. Dies wurde mit Stadtverordnetenbeschluss vom 27.01.2000 (§ 5434) festgelegt.
Als Sanierungsträger wurde am 14.03.2000 die Deutsche Bau- und Grundstücks-AG, Berlin, Verwaltungssitz Bonn, vertraglich verpflichtet.
Die Gesellschafterin der BauGrund, die Aareal Bank AG, hat nun beschlossen, den Geschäftsbereich der städtebaulichen Dienstleistung zu veräußern. Die 2005 neu gegründete BauGrund Stadtentwicklung GmbH übernimmt die vertraglichen Verpflichtungen des Sanierungsträgervertrags mit der Stadt Frankfurt am Main.
Es handelt sich hierbei nur um eine formelle Änderung der Rechtsperson des Vertragspartners, an den Rechten und Pflichten des Sanierungsträgervertrages ergeben sich keinerlei Veränderungen.
Die BauGrund Stadtentwicklung GmbH erfüllt die Voraussetzungen nach § 158 BauGB.
Der Magistrat wird mit der BauGrund Stadtentwicklung GmbH, Verwaltungssitz Bonn,
Chlodwigplatz 1, 53119 Bonn, einen entsprechenden geänderten Trägervertrag nach den Vorschriften der §§ 157 BauGB abschließen. Alle Rechte und Pflichten des bereits laufenden Vertrages bleiben unverändert bestehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. April 2007 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.06.2007 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF; LINKE.WASG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FAG und BFF; LINKE.WASG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) NPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF; LINKE.WASG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF und REP; LINKE.WASG, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Enthaltung)