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Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen

Vorlagentyp: M
7 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 18.04.2011, M 71

Betreff: Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.1996, § 6472 (M 115)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die geltenden Mietzuschussrichtlinien bezüglich Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften klare Regelungen bezüglich des gebotenen Gleichbehandlungsprinzips vermissen ließen und deshalb in dieser Hinsicht einer Überarbeitung bedurften.
  2. Die im Entwurf vorgelegte modifizierte Fassung der "Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen" wird genehmigt.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, die mit der Neufassung der Richtlinien festgelegten Kriterien auch auf die bisher schon als mietzuschussberechtigt anerkannten Nutzer anzuwenden. Begründung: Die zur Zeit geltenden "Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen" wurden zuletzt mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.1996 neu gefasst und sind seither nur durch Beschlüsse modifiziert worden, die die Höhe der den als mietzuschussberechtigt anerkannten Mietern zugestandene Höchstgrenze für Entgelte, die diesen bei bezuschussten Anmietungen zu erheben zugestanden werden, angehoben haben. Die seinerzeit gewählte Formulierung zur Regelung der Zuschussgewährung an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften INDEX ("Aus grundsätzlicher Erwägung sollen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften, die nicht als öffentlich-rechtliche Körperschaften verfasst sind, keine Mietzuschüsse erhalten, außer für solche Veranstaltungen, für die auch andere Organisationen .... mietzuschussberechtigt wären.") entspricht nicht einem gebotenen Gleichbehandlungsprinzip. In der Praxis gestaltete sich der Spagat zwischen den Vorgaben der geltenden Richtlinien einerseits und dem eigentlich einzuhaltenen Primat der Gleichbehandlung aller Antragsteller äußerst schwierig. Die entsprechende Passage in den Richtlinien soll deshalb jetzt lauten: INDEX "Die städtischen Zuschüsse betragen für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie für politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes oder andere nach diesen Richtlinien als mietzuschussberechtigt anerkannte Organisationen, egal in welcher Rechtsform sie sich jeweils konstituiert haben, 80% ... der reinen Raummiete. Alle anderen nach diesen Richtlinien als mietzuschussberechtigt anerkannten Vereine .... erhalten 100% des in der jeweils geltenden und vom Aufsichtsrat der Saalbau GmbH beschlossenen Mietpreisliste festgelegten Betrages der reinen Raummiete. Alle Nebenkosten sind grundsätzlich in voller Höhe vom Nutzer selbst zu tragen." Mit dieser Festlegung soll einerseits eine Gleichbehandlung (80% Mietzuschuss) aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, unabhängig von der von ihnen gewählten Rechtsform, gewährleistet sein, und dann auch für alle aus diesem Kreis der Zuschussempfänger für die Durchführung von "Gottesdiensten" gelten und andererseits die Abgrenzung zu den anderen Vereinen der Bereiche Kultur, Sport, Soziales, Bildung oder Freizeit, denen seinerzeit aus grundsätzlicher Erwägung ein 100%-Mietzuschuss zugestanden wurde, gegeben sein. Darüber hinausgehende Änderungen waren von geringfügiger redaktioneller Art. Die Neufassung der Richtlinien ist nach erfolgter Beschlussfassung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main zu veröffentlichen. Anlage 1 (ca. 15 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. April 2011 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.06.2011 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 1 · 17.05.2011
TO I, TOP 34
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 71 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerBunte
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 2 · 19.05.2011
TO II, TOP 31
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 71 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerBunte
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte

KAV
Sitzung 6 · 30.05.2011
TO I, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 71 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 1 · 31.05.2011
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 71 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Ziffer V. Abs. 1 der Richtlinien wie folgt lautet: "Die städtischen Zuschüsse betragen für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, egal in welcher Rechtsform sie sich konstituiert haben, sowie für politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes und alle anderen Organisationen, die kein ‚eingetragener Verein' sind, aber ansonsten die Voraussetzungen erfüllen, 80 Prozent des in der jeweils geltenden und vom Aufsichtsrat der Saalbau GmbH beschlossenen Mietpreisliste festgelegten Betrages der reinen Raummiete."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDP
Ablehnung:
LinkeBunteFreie WählerNPDREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) und Bunte (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, NPD und REP (= Ablehnung)

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 1 · 06.06.2011
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 71 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Ziffer V. Abs. 1 der Richtlinien wie folgt lautet: "Die städtischen Zuschüsse betragen für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, egal in welcher Rechtsform sie sich konstituiert haben, sowie für politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes und alle anderen Organisationen, die kein 'eingetragener Verein' sind, aber ansonsten die Voraussetzungen erfüllen, 80 Prozent des in der jeweils geltenden und vom Aufsichtsrat der Saalbau GmbH beschlossenen Mietpreisliste festgelegten Betrages der reinen Raummiete."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDP
Ablehnung:
LinkeFreie WählerBunte
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER und Bunte (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 2 · 09.06.2011
TO II, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 71 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Ziffer V. Abs. 1 der Richtlinien wie folgt lautet: "Die städtischen Zuschüsse betragen für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, egal in welcher Rechtsform sie sich konstituiert haben, sowie für Politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes und alle anderen Organisationen, die kein ‚eingetragener Verein' sind, aber ansonsten die Voraussetzungen erfüllen, 80 Prozent des in der jeweils geltenden und vom Aufsichtsrat der Saalbau GmbH beschlossenen Mietpreisliste festgelegten Betrages der reinen Raummiete."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDP
Ablehnung:
LinkeFreie WählerBunte
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER und Bunte (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 3 · 16.06.2011
TO II, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 71 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Ziffer V. Abs. 1 der Richtlinien wie folgt lautet: "Die städtischen Zuschüsse betragen für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, egal in welcher Rechtsform sie sich konstituiert haben, sowie für politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes und alle anderen Organisationen, die kein ‚eingetragener Verein' sind, aber ansonsten die Voraussetzungen erfüllen, 80 Prozent des in der jeweils geltenden und vom Aufsichtsrat der Saalbau GmbH beschlossenen Mietpreisliste festgelegten Betrages der reinen Raummiete."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDP
Ablehnung:
LinkeFreie WählerBunteNPDREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER, Bunte, NPD und REP (= Ablehnung)

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