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Modernisierung von Sportanlagen hier: Bau- und Finanzierungsvorlage für die Sportanlage Hausen, Mühlwiesenstraße

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant die Modernisierung der Sportanlage Hausen in der Mühlwiesenstraße, um allen Fußballvereinen einen modernen Kunstrasenplatz zur Verfügung zu stellen. Die Maßnahme umfasst den Bau von zwei Kunstrasenminispielfeldern und die Erneuerung des Großspielfeldes, was die Trainings- und Spielbedingungen erheblich verbessern soll.

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Baustraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Der Umgestaltung der Sportanlage Hausen Mühlwiesenstraße wird entsprechend der vorgelegten Kostenberechnungen in Höhe von insgesamt 963.900,- € zugestimmt.
  2. Für den Anteil der entgeltlichen Überlassung (z.B. an Sportvereine) ist ein Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten möglich. Im Rahmen der nichtunternehmerischen Nutzung für den Schulsport ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Der Investitionsbedarf ist deshalb nicht nach den Nettokosten zu beziffern, sondern entsprechend der für die jeweilige Sportstätte festgelegten Vorsteuerabzugsquote für die einzelne Maßnahme innerhalb des Programms zu ermitteln. Eine Überschreitung der Investitionskosten infolge von Veränderungen in der Vorsteuerabzugsfähigkeit während der Bauphase ist zugelassen.
  3. Die Finanzierung von 571.200,- € für die beiden Kunstrasenkleinspielfelder stellen investive Kosten dar. Die weiteren Kosten der Maßnahme (Erneuerung des Kunststoffrasenbelages auf dem vorhandenen Großspielfeld) von 392.700,- € sind konsumtive Ausgaben. Beide Kostenanteile werden aus vorhandenen Mitteln des Sanierungsprogramms ungedeckter städtischer Sportstätten (Projektdefinition 5.001363) finanziert.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass sowohl mit einem jährlichen Sachaufwand für Abschreibung in Höhe von insgesamt 28.560,- € als auch mit kalkulatorische Zinsen in Höhe von insgesamt 4.141,20 € zu rechnen ist.
  5. Es dient ferner zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind.

Begründung

A. Zielsetzung

:

Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, dass alle Fußballvereine einen modernen Kunstrasenplatz in ihrer Heimspielstätte nutzen können.

Gemäß Planungsauftrag des Sportamtes sollen auf der, nordöstlich zum 2010 errichteten Kunstrasenspielfeld gelegenen Rasenfläche, 2 Kunstrasenminispielfelder entstehen, um so dringend benötigte weitere Trainings- und Spielflächen zu erhalten. Des Weiteren ist die Errichtung eines Beleuchtungsmastes vorgesehen.

Geplant sind zwei Kunstrasenminispielfelder (je 20 x 13 m). Der Aufbau der Spielfelder ist wasserdurchlässig. Die beiden Spielfelder erhalten eine Lichtanlage, die mit insektenfreundlichen LED-Lampen ausgerüstet werden, sowie eine vollautomatische Beregnungsanlage. Die technischen Einrichtungen werden im vorhandenen Funktionsgebäude untergebracht. Des Weiteren wird ein Drainagesystem mit Sauger- und Sammlerleitungen eingebaut. Die Anschlüsse erfolgen an den vorhandenen Entwässerungseinrichtungen.

Die Baustellenzufahrt muss über das vorhandene Kunstrasengroßspielfeld erfolgen. Dafür wird die Anlegung einer Baustraße notwendig. Nach Beendigung der Maßnahme "Kunstrasenkleinspielfelder" wird der Kunstrasenbelag des Großspielfeldes erneuert (saniert).

B. Alternativen

Kunstrasenplätze haben sich seit Jahren bewährt und gewährleisten einen hohen Auslastungsgrad, im Vergleich zu Rasenplätzen ist eine vierfach längere Nutzungszeit möglich. Die Bespielbarkeit der Kunstrasenplätze erlaubt darüber hinaus eine ganzjährige Nutzung. Dies ist mit anderen Belägen nicht möglich.

C. Lösung

Nach eingehender fachlicher Prüfung wurde festgestellt, dass entsprechende Neubauten als Kunstrasenplätze notwendig sind, um zukünftig dem Verein optimale Spiel- und Trainingsbedingungen zu bieten.

Die genannte Sportanlage erfüllt die Voraussetzungen für den Bau von Kunstrasenspielfeldern. Die Maßnahme ist mit dem Verein abgestimmt.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. Investitionsbedarf:

Der Investitionsbedarf umfasst 571.200,- €

  1. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:

Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe von 571.200,- € wird nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.

  1. Zugehörige Folgeinvestitionen:

Keine

  1. Jahresfolgekosten:

Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährliche Aufwendungen für Abschreibung (20 Jahre = 5% auf 571.200,- €) von 28.560,- € und Kosten für kalkulatorische Verzinsung (1,45% auf 571.200,- €:

2) von insgesamt 4.141,20 € erwartet. Personelle Folgekosten entstehen nicht.

Anlage 1_Kostenberechnung (nicht öffentlich - ca. 3,4 MB) Anlage 2_Erlaeuterungsbericht (nicht öffentlich - ca. 1,4 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Mai 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.06.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 7
Sitzung 20 · 06.06.2023
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 70 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 18 · 15.06.2023
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 21 · 20.06.2023
TO II, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 23 · 22.06.2023
TO II, TOP 42
Angenommen
Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)

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