Verkauf der städtischen Liegenschaft Gemarkung Griesheim, Flur 22, Flurstück 4/68, Foockenstraße 27
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 04.04.2016, M 70
Betreff: Verkauf der städtischen Liegenschaft Gemarkung Griesheim, Flur 22, Flurstück 4/68, Foockenstraße 27
- Dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Frau Sevilay Simsek Herr Bayram Tulan Mainzer Landstraße 127 60327 Frankfurt am Main Kaufgrundstück: Gemarkung Griesheim, Bezirk 54, Flur 22, Flurstück 4/68 hält 328 m2 Foockenstraße 27 Kaufpreis: 216.000,00 € Kosten und Steuern: Sämtliche Kosten und Steuern des Grundstückskaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Besondere Bedingungen: Eventuell in dem Kaufgrundstück verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen sind auf Wunsch der Versorgungsträger entweder grundbuchlich zu sichern oder zu verlegen. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Mehrerlösklausel: Sollte der Käufer den Kaufgegenstand innerhalb von 10 Jahren nach Abschluss des Vertrages zu einem höheren Kaufpreis weiterveräußern, so hat er dem Verkäufer die Differenz aus dem erzielten Kaufpreis und dem nun vereinbarten Kaufpreis auszuzahlen. Dieser Anspruch wird durch ein dingliches Vorkaufsrecht gesichert. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert 400,00 €/m2 beträgt. Die kommunale Wertermittlung Nr. 54/2012 vom 14.02.2013 weist einen Verkehrswert von 180.000,00 € aus. Begründung: Die Liegenschaft Foockenstraße 27, bebaut mit einem Einfamilienreihenhaus, wurde vom 30.03.2015 - 15.05.2015 unter www.immowelt.de inseriert. Zudem wurde die Ausschreibung in der FAZ und Frankfurter Rundschau am 28.03.2015 veröffentlicht. Die Ausschreibung der Liegenschaft Foockenstraße 43 erfolgte zeitgleich. Den Interessenten wurde jeweils ein Exposé zur Liegenschaft zur Verfügung gestellt. Folgende Auswahlkriterien wurden darin bekanntgegeben: Bei wirtschaftlich vergleichbaren Geboten erfolgt die Auswahl unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien (in dieser Reihenfolge): - Angebote von jungen Familien - Angebote von Quartiersbewohnern - Angebote von Bewohnern des Stadtteils und der angrenzenden Stadtteile - Bislang kein Wohneigentum - Erwerb zur eigenen Nutzung Das Mindestgebot für die Foockenstraße 27 betrug 180.000,00 €. Zum Ausschreibungsende lagen vier Angebote vor. Die Vergabe der Liegenschaft sollte an die Familie Pohlschmidt erfolgen. Der Stadtverordneten-Beschluss § 6443 vom 15.10.2015 lag bereits vor. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen und weiterer Besichtigungstermine ist die Familie Pohlschmidt aufgrund zu hoher Finanzierungs- und Sanierungskosten von ihrem Gebot zurückgetreten. Die Vergabe der Liegenschaft soll nun an die Familie Simsek/Tulan bestehend aus Frau Sevilay Simsek und Herrn Bayram Tulan sowie drei Kindern (4, 6, und 8 Jahre) erfolgen. Die Familie wohnt derzeit im Gutleutviertel/Gallus, verfügt über kein Wohneigentum und wird die Liegenschaft selbst nutzen. Die im Exposé genannten Auswahlkriterien sind erfüllt. Das Gebot der Familie Tulan/Simsek für die Foockenstraße 27 beträgt 216.000,00 €. Ein entsprechender Finanzierungsnachweis wurde vorgelegt. Es handelt sich hierbei um das zweithöchste Gebot. Die Familie hatte für die Liegenschaften Foockenstraße 27 und 43 - vorzugsweise die Hausnummer 27 - geboten. Aufgrund der Gebotslage hatte die Familie Tulan/Simsek zunächst den Zuschlag für die Foockenstraße 43 erhalten. Auf diesen wird zugunsten des Zuschlags für die Foockenstraße 27 verzichtet. Maßstab 1:500 Gemarkung Griesheim Flur 22, Flurstück 4/68 Maßstab 1:2000 Gemarkung GriesheimZuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 06.04.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. April 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.05.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)