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Verkauf der städtischen Liegenschaft Gemarkung Griesheim, Flur 22, Flurstück 4/133, Foockenstraße 38

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 04.04.2016, M 69

Betreff: Verkauf der städtischen Liegenschaft Gemarkung Griesheim, Flur 22, Flurstück 4/133, Foockenstraße 38

  1. Dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Eheleute Anja und Michael Keßler 65933 Frankfurt Kaufgrundstück: Gemarkung Griesheim, Bezirk 54, Flur 22, Flurstück 4/133 hält 234 m2 Foockenstraße 38 Kaufpreis: 165.000,00 € Kosten und Steuern: Sämtliche Kosten und Steuern des Grundstückskaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Besondere Bedingungen: Eventuell in dem Kaufgrundstück verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen sind auf Wunsch der Versorgungsträger entweder grundbuchlich zu sichern oder zu verlegen. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Der Kaufgegenstand ist zusammen mit der Liegenschaft Foockenstraße 40 über eine gemeinsame Abwasserleitung an die Kanalisation angeschlossen. Die Foockenstraße 40 steht im Eigentum des Verkäufers. Zur Sicherung der Abwasserleitung wird für beide Liegenschaften eine Grunddienstbarkeit eingetragen. Die Kosten hierfür tragen die Eigentümer jeweils zur Hälfte. Mehrerlösklausel: Sollte der Käufer den Kaufgegenstand innerhalb von 10 Jahren nach Abschluss des Vertrages zu einem höheren Kaufpreis weiterveräußern, so hat er dem Verkäufer die Differenz aus dem erzielten Kaufpreis und dem nun vereinbarten Kaufpreis auszuzahlen. Dieser Anspruch wird durch ein dingliches Vorkaufsrecht gesichert. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert 400,00 €/m2 beträgt. Die kommunale Wertermittlung Nr. 36/2014 vom 09.07.2014 weist einen Verkehrswert von 165.000,00 € aus. Begründung: Die Liegenschaft Foockenstraße 38 gehört zu den Einfamilien- und Reihenhausobjekten, bei denen die Stadt ihren Mietern den Erwerb zum Verkehrswert anbietet oder nach Freiwerden eine Veräußerung an Dritte vorsieht. Die Eheleute Keßler sind langjährige Mieter der Liegenschaft Foockenstraße 38 und haben bereits in die Sanierung des aufstehenden Wohngebäudes investiert. Zur Absicherung weiterer dringend erforderlicher Instandhaltungsmaßnahmen soll eine Vergabe an das Ehepaar erfolgen. Maßstab 1:500 Gemarkung Griesheim Flur 22, Flurstück 4/133 Maßstab 1:2000 Gemarkung GriesheimZuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 06.04.2016

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. April 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.05.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 1 · 03.05.2016
TO I, TOP 47
Angenommen
Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 1 · 10.05.2016
TO I, TOP 38
Angenommen
Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 2 · 12.05.2016
TO II, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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