Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Solidaris Revisions-GmbH mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main zu beauftragen. Dies ist notwendig, um die ordnungsgemäße Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen und die wirtschaftlichen Verhältnisse zu beurteilen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 68 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Zielsetzung
Der nach § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss 2021 ist gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen von der Stadtverordnetenversammlung zu bestimmenden Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Die Prüfung erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2020 durch die Falk GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Gemäß § 5 des EigBGes entscheidet die Gemeindevertretung unter Beachtung der §§ 127/127a Hessische Gemeindeordnung (HGO) über die Grundsätze, nach denen die Eigenbetriebe der Gemeinde gestaltet und wirtschaftlich geleitet werden sollen. Danach ist die Gemeindevertretung u. a. für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs zuständig. Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des EigBGes hat die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vorzuschlagen.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Jahresbericht sind nach der Prüfung durch den Abschlussprüfer mit der Stellungnahme der Betriebsleitung über den Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorzulegen. Die Prüfung erstreckt sich auf den Jahresbericht, soweit dieser den Jahresabschluss erläutert, auf die Erfolgsübersicht, soweit diese zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig ist, und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung unter entsprechender Anwendung der Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz. Der festgestellte Jahresabschluss ist, soweit er vorschriftsmäßig geprüft wurde, mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in der ortsüblichen Form öffentlich bekannt zu machen. Die Beauftragung soll aufgrund der Ausschreibung vom 27.01.2021 an die Solidaris Revisions-GmbH erfolgen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 ergibt sich eine Summe von 15.250 € zzgl. USt. Für die Folgejahre ist eine Erhöhung lediglich in Anlehnung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst zu berücksichtigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Mai 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.06.2021 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FREIE WÄHLER (= Annahme) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und FREIE WÄHLER; ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung)