Dingliche Sicherung des Anspruchs der Deutschen Nationalbibliothek auf Bestellung eines Erbbaurechts an der Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 179 - 183 ("Nordgrundstück")
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Anspruch der Deutschen Nationalbibliothek auf Bestellung eines Erbbaurechts an der Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 179 - 183 durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch zu sichern. Dies ist notwendig, um die Planungssicherheit für die Erweiterung der Bibliothek zu gewährleisten und den Standort langfristig in Frankfurt zu sichern.
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
A. Zielsetzung
Die städtischen Grundstücke nördlich des heutigen Standorts der Deutschen Nationalbibliothek in der Adickesallee 1 in Frankfurt am Main sind laut rechtskräftigem Bebauungsplan Nr. 891 vom 23.02.2016 als Sondernutzung Bibliothek ausgewiesen. Da perspektivisch die zur Verfügung stehenden Magazinflächen der Deutschen Nationalbibliothek in naher Zukunft erschöpft sein werden, benötigt die Bibliothek entsprechende Erweiterungsflächen, die auf diesen Grundstücken, die sich in unmittelbarer Nähe zu ihrem aktuellen Standort in der Adickesallee 1 befinden, realisiert werden sollen. Die dauerhafte Sicherung des Standorts der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main ist erklärtes Ziel der Deutschen Nationalbibliothek und steht auch im Interesse der Stadt Frankfurt am Main. Die Erweiterungsfläche wird frühestens zum 01.01.2035 benötigt. Um die erforderliche Planungssicherheit zu erlangen, ist die Deutsche Nationalbibliothek mit dem Wunsch an die Stadt herangetreten, den Anspruch auf Bestellung des angedachten Erbbaurechts bereits zum jetzigen Zeitpunkt durch Eintragung einer entsprechenden Vormerkung im Grundbuch dinglich zu sichern.
B. Alternativen
Der Anspruch der Deutschen Nationalbibliothek auf Bestellung des Erbbaurechts wird nicht durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch dinglich gesichert und die eingeforderte Planungssicherheit ist nicht gegeben. Die Deutsche Nationalbibliothek wird sich dann veranlasst sehen, Varianten für eine Standorterweiterung außerhalb des Stadtgebiets von Frankfurt am Main in Betracht zu ziehen.
C. Lösung
Die Stadt Frankfurt am Main stimmt der gewünschten grundbuchlichen Sicherung des Anspruchs auf Erbbaurechtsbestellung zu. Der Verbleib der Deutschen Nationalbibliothek an ihrem derzeitigen Standort in Frankfurt wird damit gesichert. Zudem soll für den Zeitraum bis zur Vergabe der Liegenschaft im Erbbaurecht eine Interimsnutzung erfolgen. Hierzu planen die deutsche Nationalbibliothek, die Frankfurt University of Applied Sciences, die Goethe Universität und die Frankfurt School of Finance und Management gemeinsam auf dem überwiegenden Teil der künftigen Erbbaurechtsfläche die interimsweise Errichtung eines Lern- und Forschungsservice-Zentrums, in dem überinstitutionelle und interdisziplinäre Projekt- und Arbeitsgruppen sich mit unterschiedlichsten Fragestellungen beschäftigen werden. Zudem soll ein Veranstaltungsbereich für Vorträge, Podiums- und öffentliche Diskussionen, der für die gesamte Stadtgesellschaft offen ist, die Planungen abrunden. Die geplante Interimsnutzung, die dann von allen Einrichtungen der beteiligten Bildungseinrichtungen genutzt werden kann, integriert sich in das stadtplanerische Konzept der Schaffung einer Campusmeile als städtische Struktur und verdeutlicht die Vernetzung der Institutionen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Keine.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Mai 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.07.2021 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und IBF gegen AfD und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)