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Soziale Stadt Unterliederbach-Ost „Engelsruhe“ hier: Aufhebung der Gebietsfestlegung

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 03.04.2018, M 67

Betreff: Soziale Stadt Unterliederbach-Ost "Engelsruhe" hier: Aufhebung der Gebietsfestlegung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.05.2004, § 7267 (M 82) I. Die Gebietsfestsetzung für das Soziale Stadt Gebiet Unterliederbach-Ost 'Engelsruhe' gemäß den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.1998 (§ 3331) und vom 13.05.2004 (§ 7267) wird aufgehoben. II. Es dient zur Kenntnis, dass das integrierte Erneuerungsverfahren Soziale Stadt Unterliederbach-Ost 'Engelsruhe' nach 15 jähriger Laufzeit beendet wurde. Die beigefügte Dokumentation gibt einen Einblick in den Prozess und die Komplexität der umfassenden Gebietsentwicklung mit Projekten und Maßnahmen aus den unterschiedlichen Handlungsfeldern des Integrierten Handlungskonzeptes.

Begründung: Das Soziale Stadt Gebiet Unterliederbach-Ost 'Engelsruhe' wurde im Dezember 1999 in das neu aufgelegte Bund-Länder-Programm 'Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt' (umbenannt in 'Soziale Stadt - Investitionen im Quartier') aufgenommen. Vorausgegangen war eine Modellphase im Rahmen des EU-Projektes 'Drittes System und Beschäftigung' (Mitte 1998 bis September 1999) sowie die Aufnahme des Gebiets in das Landesprogramm Einfache Stadterneuerung (Programmteil 'integrative Stadterneuerung') im März 1999. Gebietsumriss: Soziale Stadt Gebiet Unterliederbach-Ost 'Engelsruhe' Grundlage für das Erneuerungsverfahren Soziale Stadt Unterliederbach-Ost 'Engelsruhe' war ein Integriertes Handlungskonzept, das in den Jahren 2000/2001 entwickelt wurde. Es zeigt Projekte und Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern auf, die für die soziale, kulturelle, ökonomische und bauliche Weiterentwicklung des Stadtteilgebiets wichtig waren und in ihrer Wechselwirkung zueinander Synergien entfaltet haben. Die entwickelten Projekte wurden auf verschiedenen Ebenen im Stadtteil kommuniziert, diskutiert, weiterentwickelt, bei Bedarf modifiziert und vom Stadtplanungsamt mit Unterstützung eines beauftragten Quartiersmanagements und einer Projektsteuerung umgesetzt. Die Regelförderung des Bund-Länder-Programm Soziale Stadt ist für die Programmstandorte auf 10 Jahre begrenzt. Darauf folgt eine mehrjährige Verstetigungs- und Nachsorgephase, um die bisherige Gebietsentwicklung über ein Nachhaltigkeitskonzept abzusichern. Ein wichtiges Kernanliegen des Programms Soziale Stadt ist der möglichst frühzeitige Aufbau von selbsttragenden Strukturen, um die Gebietsentwicklung dauerhaft durch eine aktive Stadtteilgesellschaft und die Ausübung von bürgerschaftlichem Engagement von innen heraus zu stärken. Nach einer rund 15 jährigen Gesamtdauer wurde das integrierte Erneuerungsverfahren 'Soziale Stadt Unterliederbach-Ost' im Dezember 2015 beendet. Die Engelsruhe konnte weitgehend stabilisiert und zu einem lebenswerten Quartier entwickelt werden. Vor allem konnten durch viele bewohnergetragene, nachbarschaftsfördernde und sozial integrierende Projekte die Lebensbedingungen im Quartier spürbar verbessert werden. Die in der Anlage beigefügte Dokumentation zeigt eine Vielfalt von durchgeführten Projekte und Maßnahmen, die in der Summe dazu beigetragen haben, dass sich die Engelsruhe zu einem lebendigen, attraktiven und stabilen Quartier entwickelt hat. Gleichwohl zeigt sie großes Engagement aus dem Stadtteil, das über einen langen Zeitraum die Gebietsentwicklung wirksam unterstützt hat. Auf der räumlichen Ebene haben städtebauliche und raumprägende Maßnahmen das Gesicht des Stadtteils deutlich verändert und das Stadtteilimage positiv gewendet. Neue Wegeverbindungen sorgen für kurze Wege im Quartier. Umfangreiche Maßnahmen im Wohnungsbau haben ganze Straßenzüge neu geprägt und das Wohnraumangebot im Quartier ergänzt und aufgefächert. Durch viele kleine und über das Gebiet verteilte Spiel- und Freiraumprojekte wurden Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen, die das Miteinander im Quartier unterstützen. Durch den Bau eines neuen Stadtteilplatzes mit angrenzendem Grünraum entstand eine Quartiersmitte für ein lebendiges Stadtteilleben. Die durchgeführten Maßnahmen haben aufgrund ihrer guten Verzahnung eine breite Wirkung im Quartier entfaltet und das Stadtteilimage positiv gewendet. Auch wurde von Beginn an Bewohnerengagement aktiviert und räumlich durch die Einrichtung eines Bewohnertreffs unterstützt, Durch den Bewohnertreff hat der im Erneuerungsverfahren aufgebaute Nachbarschaftsverein Unterliederbach ein Dach über den Kopf erhalten und gemeinwohlorientiertes Engagement wurde nachhaltig unterstützt. Seit dem 01.01.2013 erfolgt eine begleitende Nachsorge über das städtische Programm 'Aktive Nachbarschaften'. Parallel wurden vom Stadtplanungsamt die letzten Bauprojekte der Sozialen Stadt mit langfristiger Perspektive bis Ende 2015 umgesetzt und im Anschluss das Gesamtverfahren abgerechnet. Mit Abrechnungsbescheid der WI-Bank vom 30. Oktober 2017 wurde die Gesamtabrechnung für das Soziale Stadt Gebiet Unterliederbach-Ost anerkannt und das Erneuerungsverfahren abgeschlossen. Als wichtigste Aufgabe der Nachsorge bleibt, die erzielten Errungenschaften und Netzwerke der Sozialen Stadt am Leben zu halten und bestehendes Engagement durch Rat und Tat zu festigen. Zielsetzung: Mit Aufnahme des Projektgebiets Unterliederbach-Ost 'Engelsruhe' in das Bund-Länder-Programms 'Soziale Stadt' wurde das Ziel verfolgt, im Zusammenwirken mit unterschiedlichen Kooperationspartnern sowie der engen Einbindung der Bewohnerschaft und lokalen Akteuren der fortschreitenden Abwärtsentwicklung der Engelsruhe entgegenzusteuern und das Quartier umfassend zu stabilisieren und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Im Sinne einer ganzheitlichen Gebietsentwicklung sollte das Gebiet städtebaulich erneuert, sozial stabilisiert, die lokale Identität gestärkt, die gesellschaftliche Teilhabe gefördert und Ansätze einer lokalen Ökonomie neu aufgebaut werden. Das Erneuerungsverfahren wurde mit dem Abrechnungsbescheid der WI-Bank vom 30. Oktober 2017 abgeschlossen. Die dem Erneuerungsverfahren zugrundeliegenden Ziele wurden weitgehend erreicht. Das Quartier konnte sozial stabilisiert und seine Entwicklung zukunftsfähig gestärkt werden. B. Alternativen Keine C. Lösung Entfällt D. Kosten Durch die Aufhebung der Gebietsfestsetzung des Soziale Stadt Gebiets Unterliederbach-Ost 'Engelsruhe' entstehen der Stadt keine Kosten. Bei Aufnahme des Standorts Unterliederbach-Ost 'Engelsruhe' in das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt übertrug das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung dem Soziale Stadt Gebiet 'Engelsruhe' Fördermittel in Höhe von 1.825.071,20 Euro (da-von Zuschuss Land: 1.095.042,72 Euro / kommunaler Eigenanteil: 730.028,48 Euro) aus dem Programm 'Einfache Stadterneuerung'. Diese Mittel mussten vorrangig eingesetzt werden und waren bis 2003 verausgabt. Über das Bund-Länder-Programm wurden dem Standort 'Engelsruhe' Fördermittel in Höhe von 6.226.188 Euro (Zuschuss Bund/Land: 4.048.092 Euro / kommunaler Eigenanteil: 2.178.096 Euro) bewilligt. Verausgabt wurden bis Ende 2015 Mittel in Höhe von 8.463.534 Euro bei einem kommunalen Eigenanteil von 4.413.518 Euro. Unter Einbeziehung der Fördermittel aus dem Landesprogramm 'Einfache Stadterneuerung' wurden über beide Förderprogramme Fördermittel in Höhe von 10.288.605 Euro verausgabt. Ergänzend wurden im Zeitraum 1999 bis 2015 in Kooperation mit freien Trägern und der Wohnungswirtschaft Drittmittel in Höhe von rd. Euro 90 Mio. für Projekte außerhalb des Pro-gramms Soziale Stadt im Quartier investiert. Anlage 1_Abschlussbericht (ca. 12,8 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 3. April 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.05.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 6
Sitzung 22 · 08.05.2018
TO I, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 67 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 21 · 14.05.2018
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 67 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTIONFDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
Frankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 21 · 17.05.2018
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 67 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 22 · 17.05.2018
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 67 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 24 · 24.05.2018
TO II, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 67 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
Frankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen FRANKFURTER (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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