Teilnahme der Stadt Frankfurt am Main am bundesweiten Projekt .Einheitliche Behördenrufnummer D115. hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung…
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Teilnahme der Stadt Frankfurt am Main am bundesweiten Projekt .Einheitliche Behördenrufnummer D115. hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung des Kreises Offenbach und der Kommunen Niederdorfelden, Neu-Isenburg, Gelnhausen und Linsengericht
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Vortrag des Magistrats vom 08.04.2011, M 66
Betreff: Teilnahme der Stadt Frankfurt am Main am bundesweiten Projekt "Einheitliche Behördenrufnummer D115" hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung des Kreises Offenbach und der Kommunen Niederdorfelden, Neu-Isenburg, Gelnhausen und Linsengericht an dem D115-Servicecenter der Stadt Frankfurt am Main
- Der Kreis Offenbach, die Städte Gelnhausen und Neu-Isenburg sowie die Gemeinden Niederdorfelden und Linsengericht beteiligen sich in einer Kooperation am D115-Service-Center der Stadt Frankfurt am Main.
- Der in der Anlage beigefügten Öffentlich-Rechtlichen Mustervereinbarung zur Beteiligung der unter Nr. 1 genannten Kreise und Kommunen an dem D115-Service-Center der Stadt Frankfurt am Main zur Bedienung der einheitlichen Behördenrufnummer 115 wird zugestimmt.
- Die getroffenen Vereinbarungen gelten jeweils zunächst im Rahmen einer einjährigen Testphase. Über die Ergebnisse der Testphasen, die wünschenswerten Verlängerungen der Kooperationen und die dann zu treffenden finanziellen Festlegungen werden separate Vorlagen zur Entscheidung eingebracht.
- Die Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarungen sind nach erfolgter Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Begründung: A: Zielsetzung: Allgemeines Mit Magistrats-Beschluss vom 08.08.2008 ist der Aufbau eines zentralen telefonischen Servicecenters und der verbindliche Beitritt der Stadt Frankfurt am Main zum bundesweiten D115-Verbund als ein wesentliches erstes Modul der Verwaltungsmodernisierung im Rahmen des E-Governments festgelegt worden. Die einheitliche Behördenrufnummer 115 soll den Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von den jeweiligen Zuständigkeiten auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene die Möglichkeit bieten, telefonisch Auskünfte einzuholen, Anregungen und Rückmeldungen zu geben bzw. sonstige Services nutzen zu können. Bereits im Oktober 2009 hat das Servicecenter Frankfurt am Main seinen Betrieb aufgenommen und ist am 02.03.2010 in den Pilotbetrieb des D115-Verbundes gestartet. Der Pilotbetrieb des D115-Verbundes wurde Ende März 2011 erfolgreich abgeschlossen und mit Wirkung vom 01.04.2011 in den Regelbetrieb überführt. Aufgrund der gemeinsamen Vorwahl 069 der Nachbarkommunen Frankfurt und Offenbach unterzeichneten diese eine Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung. Mit dieser Vereinbarung und ihrer Verlängerung beteiligt sich die Stadt Offenbach zunächst für eine Testphase bis 31.12.2011 an dem D115 Servicecenter der Stadt Frankfurt am Main. Neben dem D115-Service werden seit dem Herbst 2010 auch die Anfragen des Bürgertelefons der Stadt Offenbach durch das Servicecenter Frankfurt beantwortet. Beteiligung der Kommunen mit Vorwahlüberschneidungen Die technischen Gegebenheiten (unterschiedliche Vorwahlbereiche innerhalb der Stadt Frankfurt am Main) machten es erforderlich, Vereinbarungen mit einigen Umlandkommunen zu treffen, um die Erreichbarkeit der 115 für die gesamte Frankfurter Bürgerschaft sicherzustellen. Eine technische Lösung war nicht möglich. Mit den betroffenen Kommunen konnte vereinbart werden, dass alle 115-Anrufe aus deren Ortsnetzbereichen direkt in das Frankfurter Servicecenter geleitet werden. Damit war sichergestellt, dass "alle" Frankfurter bei der Wahl der 115 in jedem Fall im Servicecenter der Stadt Frankfurt am Main landen. Im Gegenzug sollten vom Servicecenter auch Anrufe aus den jeweiligen Kommunen D115-gerecht beantwortet bzw. im gegebenen Falle direkt an die Kommunen weitergeleitet werden. Um kein unerwartetes und in der Menge nicht abschätzbares Anrufvolumen zu produzieren, war man sich darüber einig, diesen Service zunächst kostenfrei, "stillschweigend auf Probe" und ohne Presseveröffentlichung zu übernehmen. Diese Verfahrensweise hat wie erwartet zu keinem erhöhten Anrufvolumen geführt. Hinsichtlich der Kommunen Bad Vilbel und Maintal-Bischofsheim soll bis auf Weiteres auch künftig so verfahren werden. Durch diese Vereinbarung ist auch in Zukunft sichergestellt, dass die Frankfurter Stadtteile Nieder Erlenbach und Harheim trotz der Vorwahl 06101 und Bergen-Enkheim mit der Vorwahl 06109 den D115-Service nutzen können. Die Umlandkommunen Niederdorfelden und Neu-Isenburg haben sich nach eingehenden Gesprächen jetzt auch für eine "offizielle" Beteiligung am Frankfurter Servicecenter ausgesprochen. Auch hier ist eine Überschneidung von Gemeindegrenzen und Vorwahlbereichen gegeben, die technisch derzeit noch nicht lösbar sind. Um eine offizielle Kooperation zwischen dem Servicecenter Frankfurt und der Gemeinde Niederdorfelden sowie der Stadt Neu-Isenburg schließen zu können, sind jeweils Öffentlich-Rechtliche Vereinbarungen notwendig. Dadurch ändert sich der Status dieser Kommunen vom "stillschweigenden" zum "offiziellen" Mitglied im D115 Verbund. Zur Ermittlung des tatsächlich entstehenden Anrufvolumens, zur Überprüfung der technischen Stabilität und zur Kontrolle, ob die im Hessen-Finder hinterlegten Informationen (Wissensquelle) ausreichend für die Erbringung der telefonischen Serviceleistung sind, soll eine einjährige kostenfreie Pilotphase vereinbart werden. Die Gegenleistung besteht während dieser Zeit in der uneingeschränkten Bereitstellung der Ortsnetzkennzahlen der Kommunen, so dass eine flächendeckende Versorgung des gesamten Frankfurter Stadtgebietes mit dem D115-Service sichergestellt ist. Nach Abschluss der Erprobungsphase soll die Kostenbeteiligung auf Basis belastbarer statistischer Auswertungen den tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden. Als Zeitpunkt für die Übernahme des D115-Services ist nach Möglichkeit der nächste vom Gesamtprojekt D115 vorgegebene Termin (01.06.2011) für die Aufschaltung neuer Teilnehmer vorgesehen. Beteiligung Kreis Offenbach, Gelnhausen und Linsengericht Da gleichermaßen wie die Stadt Frankfurt am Main sich auch der Kreis Offenbach schon seit längerer Zeit mit dem Gedanken auseinandersetzt, den D115-Service für den gesamten Kreis anzubieten, hat dieser Kreis Kontakt mit der Stadt Frankfurt am Main aufgenommen, um Möglichkeiten einer Kooperation zu klären. Dieses Vorgehen entspricht dem multizentrischen Ansatz des D115-Verbundgedankens und soll dazu beitragen, Kosten für alle Beteiligten zu reduzieren. Daher hat der Kreistag des Kreises Offenbach nach vorausgegangenen Gesprächen mit der Frankfurter D115-Projektleitung im Dezember 2010 in einem Beschluss den ausdrücklichen Willen zur Kooperation mit der Stadt Frankfurt formuliert. Darüber hinaus sind die Kommunen Gelnhausen und Linsengericht bezüglich einer kommunalen Zusammenarbeit im Rahmen des Projektes D115 an die Stadt Frankfurt am Main herangetreten. Die Stadt Frankfurt am Main steht diesen Kooperationen grundsätzlich positiv gegenüber. Durch die festgelegte Kostenpauschale für die einjährige Testphase von 20 Cent pro Einwohner wird den Kooperationspartnern ein günstiger Einstieg in die Behördennummer 115 ermöglicht. Insgesamt reduzieren sich durch solche Kooperationen die von Frankfurt am Main insgesamt zu tragenden Kosten des Servicecenters. Für die Kooperationspartner ergeben sich für die vereinbarte einjährige Testphase folgende Pauschalbeträge: - Kreis Offenbach (rd. 300.000 Einwohner - ohne Neu-Isenburg) 60.000 Euro - Stadt Gelnhausen (rd. 22.000 Einwohner) 4.400 Euro - Gemeinde Linsengericht (rd. 10.000 Einwohner) 2.000 Euro Nach Abschluss der Erprobungsphase soll die Kostenbeteiligung auf Basis belastbarer statistischer Auswertungen den tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden. Auch hier ist der 01.06.2011 als nächstmöglicher Aufschalttermin für die Übernahme des D115-Services vorgesehen. Perspektiven: Aktuell werden Gespräche mit weiteren Kommunen aus dem Main-Kinzig-Kreis und Wetteraukreis für eine Beteiligung am Frankfurter Servicecenter geführt. Über die erzielten Ergebnisse werden wir zu gegebener Zeit berichten und die ggf. erforderlichen Beschlüsse einholen. In diesem Zusammenhang rückt die "regionale Komponente" des dem Grunde nach "überregional" angelegten Leuchtturmprojekts D115 in den Vordergrund und kann als Modell für die Möglichkeiten regionaler Zusammenarbeit in der Region Frankfurt/Rhein-Main dienen. Daneben wird hier bereits die in anderen thematischen Zusammenhängen mehrfach vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport geforderte "Interkommunale Zusammenarbeit" zur Kosteneinsparung und Aufwandsreduzierung praktiziert. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main ist gebeten, dem Abschluss den Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarungen mit: - der Gemeinde Niederdorfelden, - der Stadt Neu-Isenburg, - dem Kreis Offenbach, - der Stadt Gelnhausen und - der Gemeinde Linsengereicht zuzustimmen. Es dient zur Kenntnis, dass entsprechende Beschlüsse auch von den vorgenannten Kooperationspartnern zu fassen sind und die zuständige Aufsichtsbehörde nach erfolgten Beschlussfassungen zu informieren ist. B: Alternativen: keine C: Lösung: siehe A D: Kosten: Es fallen keine zusätzlichen Kosten an, die nicht durch die Kostenpauschale gedeckt werden. Anlage 1 (ca. 15 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. April 2011 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.05.2011 im KAV angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; Bunte (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Annahme) NPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, FAG und REP gegen NPD (= Ablehnung); Bunte (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.