Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Praunheim, Bezirk 42, Flur 6, Flurstück 2/4, Verkehrsfläche, Am Stockborn
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Vortrag des Magistrats vom 03.04.2018, M 64
Betreff: Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Praunheim, Bezirk 42, Flur 6, Flurstück 2/4, Verkehrsfläche, Am Stockborn
- Dem Abschluss eines Vertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Waisenhaus Stiftung des öffentlichen Rechts Bleichstraße 10 60313 Frankfurt am Main Kaufgrundstück: Gemarkung Praunheim, Bezirk 42, Flur 6, Flurstück 2/4, hält 4.053 m2, Teilfläche von ca. 166 m2 Kaufpreis: 750,00 EUR pro m2, bei einer Fläche von ca. 166 m2 beträgt der Kaufpreis vorläufig 124.500,00 EUR Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Vermessungskosten gehen zu Lasten des Käufers Besondere Bedingungen: Eventuell in dem Kaufgrundstück verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen sind auf Wunsch der Versorgungsträger entweder grundbuchlich zu sichern oder zu verlegen. Zwei Versorgungsunternehmen haben bereits Bestände gemeldet. Die Leitungen werden durch den Kaufvertrag im Grundbuch dinglich gesichert. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Bauverpflichtung: Der Käufer verpflichtet sich, das Bauvorhaben binnen fünf Jahren nach Vertragsabschluss zu erstellen und in diesem Zusammenhang auf seine Kosten die Parkplätze auf dem Kaufgegenstand zurückzubauen, den Straßenrand (Rinne) neu herzustellen und den Gehweg in Abstimmung mit dem Amt für Straßenbau- und Erschließung der Stadt Frankfurt am Main an den neuen Straßenrand zu verlegen. Auch im Falle der Einschaltung eines Baubetreuers, Bauträgers o. ä. ist der Käufer für die Einhaltung der Fristen verantwortlich. Falls Baufristen nicht eingehalten werden oder der Kaufgegenstand vor Erfüllung der Bauverpflichtung veräußert wird, ist die Stadt berechtigt von dem Vertrag zurück zu treten. Im Falle der Rückübereignung wird als Rückkaufswert der aktuelle Verkehrswert des Grundstücks, höchstens jedoch der nach diesem Vertrag entrichtete Kaufpreis erstattet. Für Bausubstanz ist kein Wiederkaufspreis zu zahlen. Vielmehr ist der Käufer auf Verlangen der Stadt verpflichtet, im Zeitpunkt der Ausübung des Wiederkaufsrechts auf dem Kaufgegenstand etwa vorhandene Bausubstanz abzubrechen und das Grundstück geräumt zu übergeben. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung Der Magistrat, das Dezernat V - Bau und Immobilien, Reformprojekte, Bürgerservice und IT - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert des Grundstücks gem. der kommunalen Wertermittlung Nr. 91/2016 vom 09.12.2016 bei 750,00 EUR/m2 liegt. Begründung: Der Käufer ist Eigentümer der nördlich angrenzenden Grundstücke Gemarkung Praunheim, Flur 6, Flurstücke 2/6 und 2/7. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn- ist eine Umnutzung und Neubebauung der beiden Flurstücke 2/6 und 2/7 geplant. Nach Beschluss des Bebauungsplans soll der Bestand zurückgebaut und eine neue Wohnanlage errichtet werden. Für die Umsetzung dieser Bebauung ist es erforderlich, eine derzeit verkehrlich genutzte Fläche zu entwidmen und baulich anzupassen. Bei der verkehrlich genutzten Fläche handelt es sich um eine ehemalige Bushaltebucht, die derzeit als ungeordneter Parkstreifen genutzt wird. Im Kaufvertrag wird eine Bauverpflichtung aufgenommen, in der sich der Käufer verpflichtet, das Bauvorhaben binnen fünf Jahren nach Vertragsabschluss zu erstellen und in diesem Zusammenhang auf seine Kosten die Parkplätze auf dem Kaufgegenstand zurückzubauen, den Straßenrand (Rinne) neu herzustellen und den Gehweg in Abstimmung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung der Stadt Frankfurt am Main an den neuen Straßenrand zu verlegen. Der Käufer plant die Flurstücke 2/6 und 2/7 sowie die Teilfläche von ca. 166 m2 des städtischen Grundstücks als Erbbaurecht an einen Bauträger zu vergeben. Durch das Stadtplanungsamt der Stadt Frankfurt am Main wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Bauträger abgeschlossen, in dem die städtischen Forderungen zum Wohnungsbau vereinbart werden. Die Entwidmung der Fläche wird bereits durchgeführt. Das städtische Grundstück kann eigenständig nicht sinnvoll genutzt und bebaut werden. Es stellt eine klassische Arrondierungsfläche dar und soll daher an die Waisenhaus Stiftung verkauft werden. Anlage 1 (ca. 698 KB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7, 8 Versandpaket: 04.04.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. April 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.05.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und REP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)