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Rhein-Main-Verkehrsverbund Beschlussfassung zum regionalen Leistungsangebot - Schiene - für den Jahresfahrplan 2005

Vorlagentyp: M
9 SitzungenAngenommen

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 29.03.2004, M 64

Betreff:

Rhein-Main-Verkehrsverbund
Beschlussfassung zum regionalen Leistungsangebot - Schiene - für den Jahresfahrplan 2005

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 06.10.2003, § 6187 (M 131)

1. Dem Leistungsangebot und den Zusatzleistungen für das Fahrplanjahr 2005, das im Wesentlichen dem des Fahrplanjahres 2004 entspricht, sowie der Anhebung der Verrechnungspreise der Zusatzleistungen im regionalen Schienenpersonennahverkehr um 1,5 % wird zugestimmt. Damit beträgt die finanzielle Belastung Frankfurts im Rahmen der Partnerschaftsfinanzierung voraussichtlich 3.280 T€/a für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und ca. 56 T€ im regionalen Buspersonennahverkehr (RBNV).

2. Ferner wird folgenden beiden zusätzlichen Maßnahmen zugestimmt:

In Abstimmung mit dem RMV und der Stadt Wiesbaden soll ab dem Fahrplanjahr 2005 ein zusätzliches Fahrtenpaar auf der Regional-Express-Linie RE 10 (Wiesbaden – Frankfurt) zur Verstärkung im morgendlichen und nachmittäglichen Berufsverkehr eingesetzt werden. Bereits ab dem Fahrplanjahr 2004 werden die in Höchst beginnenden/endenden Züge der FKE-Linie 12 zum Frankfurter Hauptbahnhof durchgebunden. Der zusätzliche Partnerschaftsfinanzierungsanteil für beide Maßnahmen beträgt voraussichtlich ca. 93 T€.

3. Es dient zur Kenntnis, dass die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Tunnelstammstrecke gemäß des derzeitigen Planungsstandes voraussichtlich im Fahrplanjahr 2006 zugunsten einer Durchbindung der S2 im 15-Minuten-Takt während der Hauptverkehrszeit realisiert werden kann. Die Finanzierung der zusätzlichen Baukosten sowie die Bestellung der zusätzlichen Betriebsleistungen sollen in einem 2. Ergänzungsvertrag zur Bau- und Finanzierungsvereinbarung geregelt werden.

4. Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (INDEX traffiQ) wird ermächtigt, im Vorgriff auf den Haushalt 2005 finanzielle Verpflichtungen im Rahmen der Partnerschaftsfinanzierung SPNV in Höhe von 3.373 T€ und RBNV in Höhe von 56 T€, einzugehen.

Diese Mittel werden im Haushalt 2005 in der Produktgruppe 16.10 bereitgestellt.

Begründung:

  1. Vorbemerkungen Das regionale Leistungsangebot - Schiene - des RMV besteht aus dem Grundangebot von SchienenPersonenNahVerkehrsleistungen sowie Zusatzleistungen, die eine Verbesserung dieses Grundangebotes darstellen und deren wesentliches Merkmal der Integrale Taktfahrplan (Rhein-Main-Takt) mit einem 15-/30-/60-Minuten-Takt im S-Bahn-Netz ist. Auf der Grundlage der neuen Verkehrs-Service-Verträge (VSV), die der RMV mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen abgeschlossen hat, wurde ein neues Grundangebot bzw. eine neue Grundleistung auf der Basis des Jahresfahrplanes 2003 fixiert. Diese wird mit der Fortschreibung der hierfür in den vergangenen Fahrplanperioden vereinbarten Finanzierungsregeln - nach Abzug der dem regionalen SPNV zugeordneten Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus Bundes- bzw. Landesmitteln und Mitteln der kommunalen Gebietskörperschaften - finanziert. Den kommunalen Mitteln steht jeweils das Leistungsvolumen innerhalb der neuen Grundleistung gegenüber, das in den vergangenen Fahrplanjahren (1995/1996 bis 2004) als Zusatzbestellung in den Jahresfahrplan eingefügt wurde. Während die regionale Grundleistung auf der Basis des Fahrplanes 2003 festgelegt wurde, werden darüber hinausgehende Leistungen auf Vorschlag der Verbundgesellschaft, der kommunalen Gebietskörperschaften und der Verbundverkehrsunternehmen in den sog. Regionalkonferenzen abgestimmt, jeweils in einer besonderen Vereinbarung mit den beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften festgelegt und, unter Berücksichtigung eines Mindesterlösanteils von i. d. R. 12% der Kosten, gesondert abgegolten (§ 7 Abs. 3 RMV-Gesellschaftsvertrag). Entsprechende Vereinbarungen für die Fahrplanjahre 1995/1996 bis 2004 zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der RMV GmbH wurden im Auftrag des Magistrats der Stadt Frankfurt a. M. von den Stadtwerken Frankfurt am Main, der Stadtwerke Frankfurt am Main GmbH bzw. der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH und der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (INDEX traffiQ) abgeschlossen. Der aus dem vorliegenden Leistungsangebot - Schiene - für den Fahrplan 2005 resultierende finanzielle Aufwand für die Stadt Frankfurt a. M. wird voraussichtlich 3.373 T€/a betragen. Damit trägt die Stadt Frankfurt a. M. mit ca. 18% des kommunalen Anteils an der Partnerschaftsfinanzierung einen wesentlichen Anteil an der Finanzierung des SPNV, was auf die zentrale Lage Frankfurts zurückzuführen ist. Die Ablehnung einer Mitfinanzierung von Zusatzleistungen durch die Stadt Frankfurt a. M. hätte zur Folge, dass der Rhein-Main-Takt nicht realisiert werden könnte.
  2. Zu den Beschlussziffern Der Aufsichtsrat der RMV GmbH hat in seiner Sitzung am 18.11.2003, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die kommunalen Gebietskörperschaften, dem regionalen Leistungsangebot zum Jahresfahrplan 2005 mit den entsprechenden finanziellen Auswirkungen zugestimmt. Das in der o.g. Aufsichtsratssitzung des RMV beschlossene Gesamtleistungsangebot 2005 entspricht im Wesentlichen dem Vorjahresfahrplan. Ergänzend ist anzufügen, dass die bereits für 2004 angekündigte Erhöhung der nach Frankfurt durchgebundenen Züge auf der Niddertalbahn (Linie 34) nunmehr für 2005 geplant ist. Die sich hieraus ergebenden Leistungsmehrungen bleiben für Frankfurt finanzierungsneutral. Unter Berücksichtigung der Preisfortschreibung um 1,5% und der Leistungsanpassung in Verbindung mit der unterjährigen Taktverdichtung an Wochenenden auf den Rodgau-S-Bahnen erhöht sich die finanzielle Belastung Frankfurts im Rahmen der Partnerschaftsfinanzierung gegenüber dem Fahrplanjahr 2004 (3.195 T€/a) auf insgesamt 3.280 T€/a. Darüber hinaus soll in Abstimmung mit dem RMV und der Stadt Wiesbaden ab dem Fahrplanjahr 2005 ein zusätzliches Fahrtenpaar auf der Regional-Express-Linie RE 10 (Wiesbaden – Frankfurt) zur Verstärkung im morgendlichen und nachmittäglichen Berufsverkehr eingesetzt werden. Der zusätzliche Partnerschaftsfinanzierungsanteil hierfür beträgt voraussichtlich ca. 64 T€. Bereits ab dem Fahrplanjahr 2004 werden die in Höchst beginnenden/endenden Züge der FKE-Linie 12 zum Frankfurter Hauptbahnhof durchgebunden. Der Partnerschaftsfinanzierungsanteil Frankfurts an dieser attraktiven Direktverbindung soll voraussichtlich 29 T€ betragen. Es dient zur Kenntnis, dass neben den direkten Finanzierungsleistungen des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften vom RMV in der Partnerschaftsfinanzierung Fahrgelderlöse für die Finanzierung von SPNV-Leistungen angesetzt werden. Erreichen die Fahrgelderlöse nicht die prognostizierte Höhe, erfolgt der Ausgleich zugunsten der DB AG durch die regionale Umlage, welche die Einnahmenaufteilung entsprechend belastet. Bei Aufstellung der mittelfristigen Finanzplanung für INDEX traffiQ ist die absehbar negative Entwicklung der regionalen Umlage bereits angemessen berücksichtigt. Die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Tunnelstammstrecke wird lt. RMV auf der Basis des derzeitigen Planungsstandes voraussichtlich im Fahrplanjahr 2006 zugunsten einer Durchbindung der S2 im 15-Minuten-Takt während der Hauptverkehrszeit realisiert werden können (siehe auch Beschluss der StVV vom 06.10.2003, § 6187 zum M 131). Die Ertüchtigung der Tunnelstammstrecke (Kapazitätserweiterung auf 24 Züge pro Stunde und Richtung gegenüber heute 22 Zügen) erfordert eine Veränderung der Signalisierung im Tunnel. Die Kosten hierfür werden von der DB Netz AG auf ca. 8 Mio. € veranschlagt. Die Finanzierung der zusätzlichen Baukosten sowie die Bestellung der zusätzlichen Betriebsleistungen sollen in einem 2. Ergänzungsvertrag zur Bau- und Finanzierungsvereinbarung geregelt werden. Das Land Hessen wird sich um die Zustimmung des Bundes zu diesem Procedere bemühen. Mehrbestellungen sind auch auf der regionalen Buslinie 5514, die den Flughafen Frankfurt mit dem Landkreis Groß Gerau und Darmstadt verbindet, notwendig geworden. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage - nicht zuletzt auch durch einen nicht unerheblichen Teil von Arbeitnehmern am Flughafen - wurde das Angebot auf der Relation Mörfelden – Flughafen über das Grundangebot hinaus auf einen 30-Minuten-Takt ausgeweitet. Im Zuge der Partnerschaftsfinanzierung entfallen ab dem Fahrplanjahr 2003 ca. 50 T€ auf Frankfurt. Weitere 6 T€ sind durch kleinere Zusatzangebote verursacht; wie z.B. einzelne zusätzliche Fahrten auf der VU-Linie 939 (Frankfurt – Offenbach), der FKE-Linie 872 (Frankfurt Nordwestzentrum – Kronberg), der FKE-Linie 802 (Frankfurt Höchst – Königstein). INDEX traffiQ wird die Zusatzbestellungen auf der Grundlage der o.g. Rahmenbedingungen abwickeln.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. März 2004 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 9 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.05.2004 im OBR 6 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
OBR 6
Sitzung 30 · 27.04.2004
TO I, TOP 30
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 64 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 30 · 27.04.2004
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 64 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 30 · 27.04.2004
TO I, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 64 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 32 · 30.04.2004
TO I, TOP 32
Angenommen
Der Vorlage M 64 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Wirtschaftsausschusses
Sitzung 30 · 04.05.2004
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 64 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Annahme)

Verkehrsausschusses
Sitzung 30 · 04.05.2004
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 64 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPPDSE.l
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS und E.L. (= Annahme) BFF (= Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 31 · 11.05.2004
TO II, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 64 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 33 · 13.05.2004
TO II, TOP 65
Angenommen
Der Vorlage M 64 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPPDSE.l
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS und E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

OBR 6
Sitzung 31 · 25.05.2004
TO I, TOP 9
Angenommen
1. Dem Antrag, sich mit der Vorlage M 64 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 2. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, den Stadtverordnetenvorsteher mit der Bitte anzuschreiben, künftig die Zurückstellungswünsche des Ortsbeirates zu berücksichtigen. Den Stadtverordnetenfraktionen ist eine Kopie des Schreibens zuzuleiten.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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