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Ankauf der Grundstücke Gemarkung Unterliederbach, Flur 17, Flurstück 146/7 und Flur 18, Flurstück 801/11

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 04.05.2015, M 63

Betreff: Ankauf der Grundstücke Gemarkung Unterliederbach, Flur 17, Flurstück 146/7 und Flur 18, Flurstück 801/11

  1. Dem Abschluss des Grundstückkaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Verkäufer: KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH Uhlandstraße 11 60314 Frankfurt am Main Grundstücke: Gemarkung Unterliederbach, Flur 17, Flurstück 146/7, Teilfläche von ca. 1.128 m2, sowie Flur 18, Flurstück 801/11, Teilfläche von ca. 2.000 m2 Vorläufiger Kaufpreis: 1.345.040,00 EUR Rechts- und Sachmängelhaftung: Der Käufer hat den Kaufgegenstand eingehend besichtigt und erwirbt diesen wie er steht und liegt. Der Verkäufer verpflichtet sich, das Grundstück frei von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen zu übergeben und auf dem Kaufgrundstück vorhandene Erdhaufen zu entfernen. Er wird das Gelände so baureif herstellen, dass es für die Bebauung mit einer Kindertagesstätte geeignet ist. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung für Sachmängel und auch nicht für die Freiheit von Baulasten sowie für verborgene Mängel. Besondere Bedingungen: Eventuell vorhandene Ver- und Entsorgungslei- tungen sind dinglich zu sichern. Der Verkäufer verpflichtet sich, die zur Durchführung des Bauvorhabens notwendigen Erschließungsmaßnahmen im Sinne des § 127 BGB auf eigene Kosten bis zum 31.03.2015 durchzuführen. Kosten und Steuern: Die Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung, einschließlich der Kosten für die Vermessung des Kaufgegenstandes, gehen zu Lasten der Stadt. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011)
  2. Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert 220,00 EUR/m2 für Rohbauland beträgt. Für das angrenzende baureife Land beträgt der Bodenrichtwert 430,00 EUR/m2 bei einer Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern. Dieser wird der Berechnung des Kaufpreises zugrunde gelegt. Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt - wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. Begründung: Die Fläche wird für das Stadtschulamt zum Bau einer Kindertagesstätte erworben. Im Hinblick auf den zeitnah geplanten gleichzeitigen Bau von sechs Modul-Kindertagesstätten im Bereich der Stadt Frankfurt wurde der Ankauf bereits im November 2014 beurkundet. Die Stadt ist berechtigt, die Fläche an die KEG zurück zu veräußern bzw. den Vertrag aufzuheben, wenn bis 30.06.2015 kein positiver Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Erwerb vorliegt. Bei dem Kaufpreis wurde der Bodenrichtwert für das angrenzende baureife Land zugrunde gelegt. Die KEG verpflichtet sich, alle notwendigen Erschließungsanlagen zu erstellen, sodass der Bodenrichtwert für voll erschlossenes Bauland zum Tragen kommt. Dies wurde in einer Stellungnahme der kommunalen Wertermittlungsstelle vom 15.10.2014 bestätigt. Weitere Angaben zur Verrechnung: 1. Die Höhe des Haushaltsansatzes der Verrechnungsstelle: 17.669.000,00 EUR 2. Im Haushaltsjahr bereits verausgabt: 46.939,00 EUR 3. Verfügbare Mittel zum Zeitpunkt des beabsichtigten Erwerbs: Nicht vorhersehbar, da u. a. nicht bekannt ist, wann die Beschlussfassung durch die städtischen Gremien erfolgt. Anlage _Lageplaene (ca. 357 KB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 06.05.2015

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Mai 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.06.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 41 · 19.05.2015
TO I, TOP 46
Angenommen
Der Vorlage M 63 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 41 · 09.06.2015
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 63 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeBFFRömerFDPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 42 · 11.06.2015
TO II, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage M 63 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFFRömerÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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