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Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2021 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Prüfer für den Jahresabschluss 2021 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main zu bestellen. Dies erfolgt gemäß den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen und soll die ordnungsgemäße Prüfung des Jahresabschlusses sicherstellen.

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Beschlussvorschlag

  1. Auf Vorschlag der Betriebskommission des Eigenbetriebs Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird die WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Peter-Klöckner-Straße 5 56073 Koblenz als Prüfer für den Jahresabschluss 2021 bestellt (§ 5 Ziffer 13 und § 7 Abs. 3 Ziffer 7 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes)).
  2. Neben dem im Eigenbetriebsgesetz geregelten Prüfungsumfang (§ 27 Abs. 2 EigBGes) umfasst der Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer auch im Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main aufgeführte Prüfungsinhalte: - Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften - Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (Fragenkatalog gem. IDW PS 720) - Ausführlicher Erläuterungsteil zum Jahresabschluss, wie er vor der Einführung des KonTraG üblich war - Prüfung der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main

Begründung

A. Zielsetzung

Für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss eines Eigenbetriebes finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) in der Fassung vom 09. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016, Anwendung.

Die Stadtverordnetenversammlung ist gemäß § 5 Ziffer 13 und § 27 Abs. 2 EigBGes zuständig für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss.

B. Alternativen

Keine

C. Lösung

Der gem. § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss und der gemäß § 26 EigBGes aufzustellende Lagebericht sind nach § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen Abschlussprüfer zu prüfen.

Dieser hat den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Buchführung, auf die nach § 24 Abs. 3 EigBGes vorgeschriebene Erfolgsübersicht und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Dabei ist zu untersuchen, ob zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wurde.

Neben den im Eigenbetriebsgesetz benannten Prüfungen umfasst die Abschlussprüfung gemäß PCGK weitere Prüfungsinhalte. Die für den Eigenbetrieb maßgeblichen Prüfungen wurden berücksichtigt. Die Betriebskommission sah keine Veranlassung, eine Empfehlung über besondere Prüfungsschwerpunkte an die Stadtverordnetenversammlung auszusprechen.

Gem. § 7 Abs. 3 Ziffer 7 EigBGes schlägt die Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main den Abschlussprüfer für den Jahresabschluss vor, der gem. § 5 Ziffer 13 EigBGes von der Stadtverordnetenversammlung bestellt wird.

Mit Beschluss Nr. 5 am 08.12.2021 hat die Betriebskommission vorgeschlagen, die WIKOM AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, erneut als Prüfer für den Jahresabschluss 2021 zu bestellen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Durch das Beteiligungsmanagement (Stadtkämmerei - 20.3) wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung sechs Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, wovon drei Gesellschaften ein Angebot abgaben. Die drei Angebote wurden anschließend ausgewertet. Regelmäßig (nach Ablauf von fünf Jahren) wird das Verfahren wiederholt, dabei wird der bisherige Abschlussprüfer nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Die WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 - 2022 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Die Prüfungsleistung für den Jahresabschluss 2021 werden zu einem Honorar einschließlich Nebenkosten von voraussichtlich 10.560,00 EUR netto erbracht.

Anlage _Beschluss_Beauftragung_WP_2021 (ca. 31 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. April 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 09.06.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 8 · 24.05.2022
TO I, TOP 70
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
AfDGartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, und Volt gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 11 · 02.06.2022
TO II, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
AfD
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, und Volt gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 13 · 09.06.2022
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
AfDGartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)

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