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Bebauungsplan Nr. 913 - Taunusanlage 9 bis 11 hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: M
6 SitzungenAngenommen
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 21.03.2014, M 61

Betreff: Bebauungsplan Nr. 913 - Taunusanlage 9 bis 11 hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet Taunusanlage 9 bis 11 in Frankfurt am Main - Bahnhofsviertel ist auf der Grundlage des vorgelegten Städtebaulichen Konzeptes vom November 2013 ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 19.12.2013 zum Aufstellungsbeschluss. Es dient zur Kenntnis, dass zur Aufstellung des Bebauungsplans das beschleunigte Verfahren nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB angewendet wird. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Innenentwicklung zwischen dem Bankenviertel, der Mainzer Landstraße und der Taunusanlage gestärkt und planungsrechtlich abgesichert werden. Zudem sollen der öffentliche Straßenraum der Marienstraße erweitert und attraktiver gestaltet sowie der Grünanteil im Gebiet erhöht werden. II. Der Magistrat wird ermächtigt, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung durchzuführen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahme geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i. V. m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden.

Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Bestand und städtebauliche Situation Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Rand des Bahnhofsviertels und wird durch die Straße Taunusanlage von den Grünflächen der Wallanlage getrennt. Der Bereich südlich des Plangebiets wird von dem Hochhaus der Taunusanlage 8 (68 m) und dem überbauten Umspannwerk der Mainova an der Marienstraße eingenommen. Westlich angrenzend stehen moderne Bürogebäude und eine Gründerzeitvilla. Gemeinsam mit den angrenzenden Grundstücken steht das Plangebiet auch in einem funktionalen und räumlichen Zusammenhang mit dem Bankenviertel und der Hochhausbebauung (Deutsche Bank 155 m, Trianon 186 m, Opernturm 170 m und FBC 142 m) an der Mainzer Landstraße. Das Gebiet ist nahezu vollständig bebaut. Die Grundstücke Taunusanlage 9 und 10 sind mit 5 und 6-geschossigen Bürogebäuden entlang der Taunusanlage bebaut. Im westlichen Bereich, an der Marienstraße, erreichen die Gebäude bis zu 12 Geschosse. Eine 2 bis 3-geschossige Tiefgarage, deren Zufahrt über die westliche Marienstraße erfolgt, vervollständigt die Bebauung. Ein 16-geschossiges Büro-Hochhaus (Taunusanlage 11), das im Jahr 2013 revitalisiert wurde und ein 2-geschossiger Anbau an der Mainzer Landstraße ergänzen den Bestand. Zur Taunusanlage hin ist jeweils für die Gebäude Taunusanlage 9, 10 und 11 eine Kfz-Vorfahrt angelegt. Lediglich Teilflächen vor den Gebäuden an der Taunusanlage und westlich entlang der Marienstraße sind begrünt. Natürliche Bodenverhältnisse sind im Plangebiet nur begrenzt anzutreffen. Das Plangebiet ist von öffentlichen Straßen umgeben und somit sehr gut für den Individualverkehr erreichbar. Die S-Bahnstation Taunusanlage liegt in unmittelbarer Nähe im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße / Taunusanlage. Planungsrecht Der Regionale Flächennutzungsplan des Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt das Plangebiet als gemischte Baufläche Bestand dar. Die Festsetzung als Kerngebiet ist aus den Darstellungen entwickelt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 913 überlagert Teilflächen des Bebauungsplans Nr. 391 - Marienstraße, der am 20.12.1983 in Kraft getreten ist. Dieser Bebauungsplan setzt die Nutzungsart Kerngebiet (MK) fest. Das Maß der baulichen Nutzung wird für die Taunusanlage 10 und 11 mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 4,17 festgesetzt. Die Zahl der Geschosse variiert zwischen 5 bis 8 Vollgeschosse für Gebäude an der Taunusanlage. Für Gebäude an der Mainzer Landstraße ist eine Gebäudeoberkante von 141,55 m über Normalnull festgesetzt, was einer maximalen Gebäudehöhe von circa 43 m entspricht. Für die Taunusanlage 11 sind 1 bis 16 Vollgeschosse festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung für das Grundstück Taunusanlage 9 wird durch eine GRZ von 0,6 und einer GFZ von 2,8 bestimmt. Die Zahl der Vollgeschosse liegt bei 6. Die überbaubaren Grundstücksflächen für die Taunusanlage 9 und 10 werden entlang der Taunusanlage durch Baulinien entlang der Marienstraße durch Baugrenzen bestimmt. Die Einfahrten zur jeweiligen Tiefgarage sind in der westlichen Marienstraße festgesetzt. Die überbaubare Grundstücksfläche für die Taunusanlage 11 ist durch Baulinien bestimmt. Die Zufahrt zur Tiefgarage liegt an der Taunusanlage. Weiterhin überlagert der Bebauungsplan Nr. 913 im Kreuzungsbereich von Taunusanlage und Mainzer Landstraße eine kleine Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 320 - Westend I, der am 09.05.1978 in Kraft getreten ist und in diesem Bereich Verkehrsfläche ausweist. Es gelten die Baunutzungsverordnungen (BauNVO) von 1968 (Bereich des Bebauungsplans Nr. 320) und von 1977 (Bereich des Bebauungsplans Nr. 391). Insgesamt sind im Plangebiet 16 Bäume festgesetzt, von denen 4 Bäume an der Taunusanlage und der Mainzer Landstraße als erhaltenswert eingestuft wurden. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 913 tritt im Überlagerungsbereich der Bebauungsplan Nr. 391 außer Kraft. Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) Ein Bebauungsplan, der der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dient (Bebauungspläne der Innenentwicklung), kann gemäß § 13a (1) Nr.1 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 (2) Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20.000 qm festgesetzt wird. Außerdem darf er nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründen, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen oder Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete tangieren. Da diese Kriterien auf das Bebauungsplanverfahren Nr. 913 zutreffen, soll das beschleunigte Verfahren angewandt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a (2) Nr. 1 i. V. m. § 13 (3) Satz 1 BauGB im Bebauungsplanverfahren von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird. Anlass, Ziele und Konzept Anlass für die Neuordnungsüberlegungen sind einerseits die Fortschreibung des Hochhausentwicklungsplanes (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2008, § 5022), der unter anderem die Wichtigkeit dieses Grundstücks als Schnittpunkt zweier stadträumlicher Achsen (Mainzer Landstraße und Taunusanlage) sieht und somit die gestalterische Ausprägung als Gelenk hervorhebt. Zudem berücksichtigen die Planungsüberlegungen auch den zunehmend wichtiger werdenden Aspekt der Weiterentwicklung von bestehenden Flächenpotentialen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Innenentwicklung zwischen dem Bankenviertel, der Mainzer Landstraße und der Taunusanlage gestärkt und planungsrechtlich abgesichert werden. Zudem soll der öffentliche Straßenraum der Marienstraße erweitert und attraktiver gestaltet sowie insgesamt der Grünanteil erhöht werden. Durch den geplanten Neubau eines Bürohochhauses an dieser Stelle, der sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln angebunden ist, wird der innerstädtische Dienstleistungsstandort auch zukünftig gestärkt. Abweichend von der im Hochhausentwicklungsplan eröffneten Möglichkeit der Erweiterung, die für diesen Standort die Option für ein 210 m hohes Hochhaus vorsieht, hat eine städtebauliche Untersuchung am Stadtmodell ergeben, dass im Zusammenspiel mit den bestehenden Hochhäusern die Bedeutung eines Gelenkpunktes auch mit geringerer Höhe ausgebildet werden kann. Eine Höhe von circa 140 m bis maximal 155 m hat sich als ausreichend prägend erwiesen. Zur Findung einer qualitativ hochwertigen Bebauung wurde ein konkurrierendes Architektenauswahl-Verfahren im September 2013 durchgeführt und abgeschlossen. Als

  1. Preisträger aus dem Verfahren ging der Entwurf der Architekten Thomas Müller, Ivan Reimann aus Berlin hervor. Das städtebauliche Konzept des modifizierten Entwurfs des
  2. Preisträgers (vergleiche Anlage 1, Blatt 1 und 2) beinhaltet ein Hochhaus (circa 150 m) mit Orientierung der breiten Gebäudeseite zur Taunusanlage, die die Bauflucht von dem Nachbargebäude Taunusanlage 11 aufnimmt und somit den Straßenraum mit seinen Vorgartenbereichen entlang der Taunusanlage klar fasst und dessen Struktur aufnimmt. Ein Sockelgebäude von 6 bis 8 Vollgeschossen entlang der Marienstraße wird in der Weiterführung zur Mainzer Landstraße durch ein 10-geschossiges Gebäude akzentuiert und schließt damit den Blockrand, mit Ausnahme an der westlichen Marienstraße. Hier ist zur Aufwertung der Marienstraße ein öffentlich zugänglicher, baumbestandener Platz vorgesehen, der durch im Erdgeschoss angesiedelte öffentliche Nutzungen (Café, Gastronomie etc.) belebt werden soll. Insgesamt sollen circa 65.000 m2 bis 70.000 m2 Geschossfläche (GF) entstehen. Die Erschließung der zukünftigen Bebauung soll sich an der südlichen Marienstraße konzentrieren, um den neuen Platz so weit wie möglich vom Verkehrslärm zu entlasten. Eine Verbesserung der Grünstruktur soll durch Neuanpflanzungen von Bäumen in der Marienstraße / Taunusanlage und durch Dachbegrünungen erfolgen. Das Gebiet soll wie im derzeit rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 391 - Marienstraße auch als Kerngebiet (MK) festgesetzt werden. Die zulässigen Gebäudehöhen variieren zwischen circa 155 m (Hochhaus) an der Taunusanlage und circa 41 m an der Mainzer Landstraße und sollen als maximale Höhen (H max.) festgesetzt werden. Das ertüchtigte Hochhaus Taunusanlage 11 an der Ecke Mainzer Landstraße / Taunusanlage soll in seinem Bestand mit einer maximalen Höhe von circa 75 m planungsrechtlich gesichert werden und entlang der Mainzer Landstraße bauliche Erweiterungsmöglichkeiten erhalten. Im gesamten Plangebiet sind die erforderlichen Stellplätze in Tiefgaragen unterzubringen, die teilweise bereits vorhanden sind. Der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2008, § 5022 (M 106 vom 06.06.2008) nachzuweisende Wohnanteil ist im weiteren Verfahren zu quantifizieren und in geeigneter Weise zu sichern. Anlage 1_Lageplan (ca. 1,7 MB) Anlage 2_Staedtebauliches_Konzept (ca. 565 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. März 2014 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.05.2014 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 1
Sitzung 31 · 06.05.2014
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
3 GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
1 Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: 3 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 29 · 08.05.2014
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDRömerFDP
Sonstige:
Linke (Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau)Elf Piraten (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER; LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) ELF Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 29 · 12.05.2014
TO I, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDRömerFDP
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
Freie Wähler
Sonstige:
Elf Piraten (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) und ELF Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme)

Verkehrsausschusses
Sitzung 29 · 13.05.2014
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPRömer
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
Freie Wähler
Sonstige:
Elf Piraten (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) und ELF Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 30 · 20.05.2014
TO I, TOP 34
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPElf PiratenRömerREP
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) REP (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 31 · 22.05.2014
TO II, TOP 46
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPElf PiratenRömerREP
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER und REP gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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