Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Unterliederbach, Flur 10, Flurstück 132/24, Engelsruhe
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, ein Erbbaurecht für das Grundstück Engelsruhe 79 in Unterliederbach zu bestellen, um die leerstehende Liegenschaft wieder einer Wohnnutzung zuzuführen. Dies erfolgt durch die Vergabe an die Familie Kiselica, die alle Kriterien erfüllt und ein Höchstgebot abgegeben hat.
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Thema Wohnen verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 60 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Engelsruhe 79 war bislang vermietet. Nach Auszug der letzten Mieter steht die Liegenschaft seit Juni 2019 leer. Die leerstehende Liegenschaft soll nun wieder einer Wohnnutzung zugeführt werden. Unter Berücksichtigung der innerstädtischen Vorgaben und der Abwägung der wirtschaftlichen Betrachtung ist die Begründung eines Erbbaurechts die sinnvollste Vergabeform.
B. Alternativen
Durch einen Verkauf der Liegenschaft könnte zwar das Ziel einer wohnlichen Nutzung erreicht werden, jedoch steht dies der Maßgabe entgegen, städtische Grundstücke nicht zu veräußern. Als weitere Alternative käme eine Vermietung in Betracht, was zunächst eine Sanierung und Instandsetzung voraussetzen würde. Die hierfür entstehenden Kosten stehen in keinem angemessenen Verhältnis zu den zu erwartenden Mieteinnahmen.
C. Lösung
Durch die Vergabe eines Erbbaurechts kann die Liegenschaft wieder der Wohnnutzung zugeführt werden, zudem werden Sanierung und Instandsetzung durch den Erbbauberechtigten vorgenommen. Die Liegenschaft Engelsruhe 79, bebaut mit einem Reihenmittelhaus, wurde vom 06.09. - 30.09.2019 und ein weiteres Mal vom 23.10. - 06.11.2019 unter www.immowelt.de inseriert. Die Besichtigungstermine fanden am 20.09. und 30.09.2019 sowie am 30.10. und 06.11.2019 statt. Zum Ausschreibungsende am 22.11.2019 lagen drei Angebote vor. Die Ausschreibung erfolgte zu einem Mindestgebot von 184.000,- €. Neben dem wirtschaftlichen Aspekt finden folgende Kriterien (in dieser Reihenfolge) Berücksichtigung bei der Auswahl eines Erbbauberechtigten: Angebote von jungen Familien, Angebote von Quartiersbewohnern, Angebote von Bewohnern des Stadtteils und angrenzender Stadtteile unter der Voraussetzung, dass die Bieter die Liegenschaft für eine eigene Nutzung erwerben und nicht bereits über Wohneigentum verfügen. Ein Gebot lag bei einem Betrag von 186.000,- €, jedoch wurden hierzu weder Finanzierungsnachweise noch schriftliche Erläuterungen zur Finanzierungsabsicht vorgelegt. Ein weiteres Gebot belief sich auf 195.000,- €, allerdings erfüllt der Bieter die Kriterien "Angebote von jungen Familien" und "bislang kein Wohneigentum" nicht. Das Gebot der Familie Kiselica liegt bei 230.000,- €. Es handelt sich um ein Ehepaar mit zwei Kindern (3 Jahre und 1 Jahr), das bereits seit fünf Jahren in Unterliederbach wohnt. Über Wohneigentum verfügt die Familie nicht. Aufgrund der vorgelegten Unterlagen kann eine hinreichende Finanzierung angenommen werden. Da alle Auswahlkriterien erfüllt, die geforderten Unterlagen vorgelegt wurden und es sich um das Höchstgebot handelt, ist die Vergabe des Erbbaurechts an die Familie Kiselica vorgesehen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Keine
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. April 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.05.2020 im OBR 6 angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme