Verkauf der städtischen Liegenschaft Gemarkung Sossenheim, Heinrich-Hopf-Straße, Flur 23, Flurstücke 90/1 und 85/3
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Vortrag des Magistrats vom 18.03.2016, M 60
Betreff: Verkauf der städtischen Liegenschaft Gemarkung Sossenheim, Heinrich-Hopf-Straße, Flur 23, Flurstücke 90/1 und 85/3 Dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Schluckspecht Getränke GmbH Palleskestraße 36 c 65929 Frankfurt am Main Kaufgrundstück: Gemarkung Sossenheim, Bezirk 63, Flur 23, Flurstück 90/1 hält 9.543 m2 und 85/3 hält 4.864 m2, davon eine Teilfläche von ca. 2.739 m2 somit insgesamt ca. 12.282 m2.
Kaufpreis: 2.210.760,00 € Kosten und Steuern:
Sämtliche Kosten und Steuern des Grundstückskaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers Besondere Bedingungen: Mehrerlösklausel für den Fall des Weiterverkaufs in unbebautem Zustand. Rücktrittsrecht der Stadt Frankfurt am Main für den Fall, dass die Verlagerung der Firmenzentrale der Fa. Schluckspecht und die Freigabe der bisherigen Mietfläche an der Palleskestraße in Höchst scheitert. Die dingliche Sicherung der bestehenden Hochspannungsleitung einschließlich Schutzstreifen mit 50 m Breite wird übernommen. Eventuell darüber hinaus in dem Kaufgrundstück verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen sind auf Wunsch der Versorgungsträger entweder grundbuchlich zu sichern oder zu verlegen. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert 300,00 €/m2 auf der Basis gemischter Bauflächen (Bürohäuser) beträgt. Eine Stellungnahme des Gutachterausschusses für Immobilienwerte vom 14.1.2014 weist für die Fläche von 12.282 m2 einen Bodenwert von 2.367.965,25 € aus (= 192, 80 € / m2 ). Die sich aus dem Verkaufspreis gegenüber dem Bodenwert ergebende Begünstigung des Käufers i.H.v. 157.205,25 € liegt unterhalb der Wertschwelle der De-Minimis-Verordnung von 200 T€ und ist EU-Beihilferechtlich unbedenklich.
Begründung: Die Fa. Schluckspecht erwirbt das Grundstück zur Verlagerung der derzeitigen Firmenzentrale an der Palleskestraße in Höchst. Im Rahmen der Stadtteilentwicklung im Bereich der Palleskestraße wurden die ehemaligen Breuerwerke im Jahr 2010 durch die Stadt Frankfurt und die KEG GmbH erworben und abgebrochen. Es ist vorgesehen, das Gelände der ehemaligen Breuerwerke zusammen mit der derzeitigen Zentrale der Fa. Schluckspecht, die diese bislang von der KEG GmbH angemietet hat, neu zu entwickeln. Neben der dort zwischenzeitlich entstandenen IGS West sollen insbesondere die Betriebshöfe des Amtes für Straßenbau und Erschließung, des Grünflächenamtes sowie der FES hier neu entstehen, um im Bereich der derzeitigen Betriebshöfe Flächen für eine neue Wohnbebauung zu gewinnen. Diese im Sinne einer positiven Entwicklung im Bereich der Palleskestraße wünschenswerte Entwicklung setzt eine Verlagerung der Fa. Schluckspecht voraus. Der für die Verkaufsfläche ausgewiesene Bodenrichtwert 2014 von 300,00 €/m2 bezieht sich auf eine Büronutzung mit hoher Ausnutzung, was der Nutzung durch einen Gewerbebetrieb wie der Schluckspecht Getränke GmbH nicht entspricht. Durch den Gutachterausschusses wurde daher der vergleichbare Bodenrichtwert für Gewerbeflächen in der Westerbachstraße in Höhe von 210,00 €/m2 herangezogen. Rund 1/3 der Verkaufsfläche befindet sich im Bereich des im Lageplan schraffiert dargestellten, 50 m breiten Schutzstreifens einer Hochspannungsleistung. Dieser Bereich kann nur eingeschränkt bebaut werden. Aufgrund dieser Einschränkung wurde mit der Firma Schluckspecht ein Kaufpreis von 180,00 €/m2 für die Gesamtfläche endverhandelt, somit insgesamt ca. 2.210.760,00 €. Eine genaue Abrechnung erfolgt nach Vermessung der veräußerten Teilfläche. Vor dem Hintergrund des starken städtischen Interesses an einer Verlagerung der Firma Schluckspecht und der dadurch möglichen Entwicklung am bisherigen Standort in Höchst ist der Verkauf zu dem vereinbarten Kaufpreis ein gutes Ergebnis. Durch die Vermessung des östlichen Flurstücks 85/3 entsteht ein neues, ca. 2.000 m2 großes Gewerbegrundstück, für das bereits Anfragen von Handwerksbetrieben vorliegen. Maßstab 1:1000
Gemarkung Sossenheim Flur 23, Flurstück 90/1 und 85/3 tlw. Maßstab 1:2000
Gemarkung Sossenheim Flur 23, Flurstück 90/1 und 85/3 tlw.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 23.03.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. März 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.05.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)