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Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Kita Frankfurt für das Wirtschaftsjahr 2017

Vorlagentyp: M
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Vortrag des Magistrats vom 14.01.2019, M 5

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Kita Frankfurt für das Wirtschaftsjahr 2017 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2018, § 2277 (M 250)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts des Eigenbetriebs Kita Frankfurt für das Wirtschaftsjahr 2017 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2017 am 21.06.2018 erteilt wurde.
  2. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs "Kita Frankfurt" wird in der vorgelegten Form festgestellt.
    • a)Mit einer Bilanzsumme von 157.501.534,38 €
    • b)Die Gewinn- und Verlustrechnung weist gleichlautend mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von -126.246.750,34 €
    • c)Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -126.246.750,34 € wird durch eine Teilauflösung der Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen. Die im Jahr 2017 geleisteten Einlagen betrugen 133.291.000,00 €. Damit lagen die Einlagen um 7.044.249,66 € über dem Jahresergebnis.
  3. Der Lagebericht der Betriebsleitung wird gebilligt.
  4. Die Ergebnisse der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) werden zur Kenntnis genommen.
  5. Der Bericht der Betriebskommission einschließlich der Ausführungen zum Public Corporate Governance Kodex wird wie vorgelegt zur Kenntnis genommen. Im Übrigen hat die Betriebskommission das Ergebnis der Überkompensationskontrolle in der Sitzung der Betriebskommission am 30.10.2018 zur Kenntnis genommen. Begründung: Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission zum Jahresabschluss und dem Lagebericht Stellung zu nehmen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs "Kita Frankfurt" erfolgte aufgrund des Beschlusses durch die Betriebskommission vom 07.11.2017 und des Beschlusses der Stadtverordneten § 2277 vom 01.02.2018 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG. Im Juni 2018 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 im Eigenbetrieb "Kita Frankfurt" erfolgreich abgeschlossen. Die Gesamtaufwendungen des Betriebes wurden bis zur Höhe von 126.246.750,34 € nicht durch Erträge erwirtschaftet. Zur Bestreitung der laufenden Betriebsausgaben im Jahre 2017 zahlte die Stadt Frankfurt am Main eine Einlage in Höhe von 133.291.000,00 €, die der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs zugeführt wurde. Das Jahresergebnis liegt damit um 7.044.249,66 € unter den im Jahr 2017 von der Stadt Frankfurt am Main bereitgestellten Mitteln. Die Differenz zwischen Einlage und Jahresergebnis in Höhe von 7.044.249,66 € resultiert aus Auszahlungen, die in Vorjahren als Aufwand erfasst wurden, aber erst im laufenden Jahr liquiditätswirksam wurden (Verbrauch von Altersteilzeitrückstellungen). Die Liquidität des Betriebes ist dadurch sichergestellt. Der Jahresfehlbetrag ist aus der Kapitalrücklage für den lfd. Geschäftsbetrieb zu decken. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Nach Ziffer B der Betrauung des Eigenbetriebes Kita Frankfurt (MB 14 vom 13.01.2014) hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten in einem Jahresbericht nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2017 ebenfalls durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG. Demnach übersteigen die Aufwendungen und Erträge aus der Erfüllung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse die erhaltenen Ausgleichsleistungen. Anlage 1_Pruefung_des_Jahresabschlusses (ca. 2,9 MB) Anlage 2_Bericht_2017_der_Betriebskommission (ca. 1,3 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. Januar 2019 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.02.2019 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 28 · 18.02.2019
TO I, TOP 70
Angenommen
Der Vorlage M 5 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Enthaltung:
BFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 29 · 26.02.2019
TO II, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 5 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 31 · 28.02.2019
TO II, TOP 35
Angenommen
Der Vorlage M 5 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Enthaltung:
BFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

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