Bestellung der Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt
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Vortrag des Magistrats vom 18.12.2017, M 250
Betreff: Bestellung der Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt Auf Vorschlag der Betriebskommission des Eigenbetriebs Kita Frankfurt wird PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Friedrich-Ebert-Anlage 35 - 37 60327 Frankfurt am Main
für die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt bestellt.
Begründung: A. Zielsetzung Der nach § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss ist gemäß § 27 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch einen Abschlussprüfer nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des EigBGes schlägt die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vor, der gemäß § 5 Ziffer 13 des EigBGes von der Stadtverordnetenversammlung bestellt wird. B. Alternativen Keine C. Lösung Mit Beschluss vom 07.11.2017 hat die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kita Frankfurt vorgeschlagen, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Friedrich-Ebert-Anlage 35 - 37 60327 Frankfurt am Main für die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 zu bestellen. Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft hat nach erfolgter Ausschreibung durch das Beteiligungsmanagement für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2013 bis 2017 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Nach Ziffer B der Betrauung des Eigenbetriebes Kita Frankfurt (Magistrats-Beschluss vom 13.01.2014) hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten in einem Jahresbericht nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) soll für das Wirtschaftsjahr 2017 ebenfalls durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG erfolgen. Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 07.11.2017 einer Beauftragung zugestimmt. D. Kosten Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG hat für die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 und die Prüfung der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex den Betrag in Höhe von netto 32.000,00 € kalkuliert. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG hat ihr Honorar für die Überkompensationskontrolle auf 3.000 € kalkuliert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. Dezember 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.02.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)