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Verkauf eines Grundstücks zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses im Zentrum des Neubaugebietes Frankfurter Bogen

Vorlagentyp: M
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Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 09.01.2012, M 5

Betreff: Verkauf eines Grundstücks zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses im Zentrum des Neubaugebietes Frankfurter Bogen

  1. Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Wilma Wohnen Süd Bauprojekte GmbH, Kriftel Kaufgrundstück: Gemarkung Preungesheim Flur 9 Nr. 1351 hält 7.289 m2 Kaufpreis: pauschal 4.500.000,-- € (dies entspricht einem Bodenwert von 617,37 €/m2) Besondere Bedingungen: a) Bauverpflichtung (11 Wohn- und Geschäftshäuser in Blockrandbebauung gemäß der Entwurfsplanung des Architekturbüros Landes & Partner, Frankfurt am Main) b) Verpflichtung zur Passivhausbauweise gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.01.2010, § 7502 c) Grundbuchliche Sicherung evtl. vorhandener Versorgungsleitungen d) Altlastenregelung Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011)
  2. Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert für diese Fläche 580,-- €/m2 (Nutzung: Wohnbauflächen - Mehrfamilienhaus) beträgt. Begründung: Das 7.289 m2 große Grundstück am Gravensteiner Platz im Neubaugebiet Frankfurter Bogen war der Stadt im Rahmen des Umlegungsverfahrens Nr. 167 (Preungesheim-Ost) zugeteilt worden. Bauleitplanmäßig ist es überwiegend als "MK (Kerngebiet) 0.8/3.0" ausgewiesen- ein dort ferner vorgesehener Standort für eine Sozialstation wird aufgrund von Umstrukturierungen im Sozial- und Jugendwesen nicht mehr realisiert. Das Grundstück wurde zunächst im Jahre 2007 einem Investor im Wege der Erbbaurechtsbestellung übertragen. Der Erbbauvertrag ist jedoch gescheitert, da der Investor seiner Bauverpflichtung innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraums nicht nachgekommen ist. Zur Neuvergabe des Grundstücks wurde eine überregionale Ausschreibung durchgeführt. Nach Auswertung der eingegangenen Angebote auf der Grundlage planungsrechtlicher und wirtschaftlicher Betrachtung und infolge von Nachverhandlungen wurden im Rahmen eines Gutachterverfahrens sechs Architekturbüros mit der Ausarbeitung einer Entwurfsplanung beauftragt mit dem Ziel, Nutzung und Bebauung dieses städtebaulich wichtigen Grundstückes zu klären. Die Beurteilung der Entwürfe erfolgte nach den Kriterien: - Städtebauliche Qualität und äußere Gestaltung, - Nutzungsqualitäten der Wohnungsgrundrisse, - Gestalterische und räumliche Qualität der Freiflächen, - Ökologische Qualitäten und Umweltverträglichkeit, - Wirtschaftlichkeit und Verwertbarkeit der Gebäude und der Erschließung. Von den Mitgliedern des Preisgerichts wurde die Arbeit des Architekturbüros Landes & Partner, Frankfurt am Main, (für Wilma Wohnen Süd GmbH) einstimmig zum Sieger des Verfahrens erklärt. Die Entwurfsplanung sieht ein Gesamtensemble aus dem Höhenverlauf angepassten 11 einzelnen Wohn- und Geschäftshäusern in Blockrandbebauung vor. Das Nutzungskonzept beinhaltet eine 4-5geschossige Bebauungmit großflächigem Verbraucher- und Drogeriemarkt im Innenbereich, kleinteiligem Einzelhandel, der gesondert zugänglich ist, Gastronomie, unterschiedliche Wohnformen (Studenten, Familien) sowie eine öffentliche behindertengerechte WC-Anlage. Im Tiefgeschoss werden insgesamt 371 Kfz.-Abstellplätze, davon 24 Behindertenstellplätze realisiert. Die Nutzflächen teilen sich im Wesentlichen wie folgt auf: - Supermarkt (einschl. Lager/Technik und Büro) 3.019 m2 - Drogerie (einschl. Lager/Technik) 962 m2 - Öffentlich. WC-Anlage 14 m2 - Gastronomie 603 m2 - Läden 246 m2 - Wohnen 9.191 m2 - davon Studentisches Wohnen 1.616 m2. Dieses Bebauungskonzept setzt sich von den übrigen Mitbewerbern am besten mit den planungsrechtlichen Festsetzungen gemäß Bebauungsplan B515 "Preungesheim-Ost" und den städtebaulichen Zielvorgaben auseinander. Der vorgesehene Kaufpreis ist ein Verhandlungsergebnis; er orientiert sich an dem aktuellen Bodenrichtwert im Bereich des Gravensteiner Platzes in Höhe von 580,-- €/m2 bei einer reinen Nutzung als Wohnbaufläche (Mehrfamilienhaus). Der dem Verkauf des Grundstücks zugrunde gelegte Bodenwert von 617,37 €/m2 ist unter Berücksichtigung der gemischten Nutzung Handel/Wohnen bei einer GFZ von 2,9angemessen. Das Ergebnis des architektonischen Gutachterverfahrens ist unter: "frankfurter-bogen.net" veröffentlicht. Maßstab 1:2000 Gemarkung Preungesheim Flur 9, Flurstück 1351Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 11.01.2012

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. Januar 2012 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.03.2012 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 10
Sitzung 8 · 07.02.2012
TO I, TOP 35
Angenommen
Der Vorlage M 5 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie Wähler
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Zurückweisung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 8 · 28.02.2012
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 5 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiratenNPD
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und NPD (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 9 · 01.03.2012
TO II, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 5 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiratenNPD
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und NPD gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung