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Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen Erster Frankfurter Schwimmclub von 1891 e. V.

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 20.04.2015, M 54

Betreff: Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen Erster Frankfurter Schwimmclub von 1891 e. V.

  1. Dem Ersten Frankfurter Schwimmclub wird für die Entschlammung seines Vereinsbades ein Zuschuss aus Sportfördermitteln in Höhe von 20.160,- € bewilligt.
  2. Die erforderlichen Mittel hierfür stehen im Investitionsprogramm 2015/2016 unter der Produktgruppe 21.16 (Sportförderung), Sachkonto 80781800, Projektdefinition 5.006892, zur Verfügung.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass bei einer Abschreibungsdauer von 20 Jahren die sachlichen Folgekosten 1.008,- € p. a. und die Kapitalkosten 504,- € p. a. betragen. Mit der Maßnahme sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden. Begründung: Im Vereinsbad "Schwedlersee" des Ersten Frankfurter Schwimmclubs ist in den vergangenen Jahrzehnten durch Eintrag von organischem Material (Laub- und Hochwassereintrag) eine starke Verschlammung eingetreten, die zu beseitigen ist. Hierzu muss der Schlamm entwässert, abgesaugt und schließlich entsorgt werden. Für dieses Vorhaben wurde aufgrund einer im Februar 2013 eingereichten Kostenschätzung des Vereins über 148.750,- € im städtischen Investitionshaushalt 2015/2016 ein Zuschuss in Höhe von 52.000,- € (= 35%) etatisiert. Inzwischen legte der Verein eine aktualisierte Kostenberechnung der Fachfirma über 160.873,13 € vor. Die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH als Eigentümerin des Geländes übernimmt hiervon die anteiligen Aufwendungen für die Entwässerung und Entsorgung des entnommenen Schlamms, der Erste Frankfurter Schwimmclub trägt die Kosten für die Probeuntersuchung sowie die Entnahme und Verladung des Sediments in Höhe von insgesamt 57.598,98 €. Bei einem Jugendanteil des Vereins von 49,4% beträgt der städtische Förderbetrag 35% dieser Aufwendungen, somit 20.160,- €.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. April 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.05.2015 im Ausschusses für Umwelt und Sport angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 40 · 28.05.2015
TO I, TOP 9
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage M 54 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPRömerBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme)

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