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Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen Kyudojo Frankfurt e. V.

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 03.09.2018, M 153

Betreff: Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen Kyudojo Frankfurt e. V. Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.06.2015, § 5936 (M 54)

  1. Es wird zugestimmt, dass dem Kyudojo Frankfurt e. V. für die Errichtung einer Trainingshalle ein Zuschuss in Höhe von 48.336,- € bewilligt wird.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2015, § 5936 (M 54), genehmigten Mittel in Höhe von 20.160,- € an den Ersten Frankfurter Schwimm-Club 1891 e.V. für die Entschlammung des Vereinsbades durch den Verein nicht in Anspruch genommen werden.
  3. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2015, § 5936, wird aufgehoben; die Mittel werden für die Errichtung der Trainingshalle durch den Kyudojo Frankfurt e. V. bereitgestellt.
  4. Die erforderlichen Mittel stehen unter der Produktgruppe 21.16 (Sportförderung), Projektdefinition 5.007482, zur Verfügung.
  5. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass bei einer Abschreibungsdauer von 40 Jahren die sachlichen Folgekosten 1.208,40 € p. a. und die Kapitalkosten 664,62 € p. a. betragen. Mit der Maßnahme sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden. Begründung: Die Trainingsmöglichkeiten des Vereins sind sehr eingeschränkt, da für Bogenschützen aufgrund der Anforderungen nur wenige Kapazitäten in Schulturnhallen vorhanden sind. Um den Übungsbetrieb auszuweiten, wird der Kyudojo Frankfurt e. V. daher auf einer Geländefläche der städtischen Sportanlage Hahnstraße eine Trainingshalle errichten. Die Gesamtkosten für dieses Projekt werden vom Verein mit 193.343,- € veranschlagt. Der Kyudojo Frankfurt e.V. hat aktuell 148 Mitglieder; bei einem Jugendanteil des Vereins von 16,9 % beträgt der städtische Förderbetrag gemäß den städtischen Sportförderrichtlinien 25 % der zuwendungsfähigen Kosten, somit 48.336,- €. Der Magistrat unterstützt die Frankfurter Sportvereine bei größeren Sanierungs- und Instandsetzungs- sowie Erneuerungsmaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten auf Grundlage der Sportförderrichtlinien und stellt damit sicher, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 3. September 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.10.2018 im Ausschusses für Umwelt und Sport angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 25 · 25.10.2018
TO I, TOP 14
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage M 153 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)

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