Modernisierung und Umbau der Wettkampfanlage Hahnstraße aus dem Sanierungsprogramm ungedeckter städtischer Sportstätten hier: Bau- und Finanzierungsvorlage für…
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Modernisierung und Umbau der Wettkampfanlage Hahnstraße aus dem Sanierungsprogramm ungedeckter städtischer Sportstätten hier: Bau- und Finanzierungsvorlage für die Sportanlage Hahnstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Modernisierung und den Umbau der Wettkampfanlage Hahnstraße vor, um die Anforderungen an einen Bundesstützpunkt für Leichtathleten zu erfüllen. Die Maßnahme soll durch einen Kostenzuschuss des Landes Hessen unterstützt werden, was die finanziellen Belastungen der Stadt verringern würde.
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Hahnstraße — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter in Niederrad25.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Öffentliche Nutzung des Parkdecks am ehemaligen Dorint Hotel (Hahnstraße 9) zur Entlastung des Parkdrucks in Niederrad21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Auskunftsersuchen zur Situation der E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 521.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Hahnstraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Der Umgestaltung der Leichtathletik Wettkampfanlage auf der Sportanlage Hahnstraße wird entsprechend der vorgelegten Kostenberechnungen in Höhe von insgesamt 3.385.544,05 € (brutto) zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass für die Baumaßnahme ein Antrag auf Kostenzuschuss aus dem Sonder-Investitionsprogramm "Neubau, Erhaltung und Sicherung von Sportstätten" beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport beantragt wurde. Zum jetzigen Zeitpunkt steht die Höhe der Zuwendung noch nicht fest. Es wird mit einer Förderung von 30 bis 50% der zuwendungsfähigen Kosten gerechnet.
- Die Finanzierung von 3.385.544,05 € erfolgt aus vorhandenen Mitteln des Sanierungsprogramms ungedeckter städtischer Sportstätten (Projektdefinition 5.001363).
- Darüber hinaus dient zur Kenntnis, dass das Bauvorhaben nach § 14 BNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt und dafür vom Umweltamt eine Ersatzzahlung in Höhe von 31.876,90 € festgesetzt wurde. Gemäß §1 der Verwaltungskostenordnung werden für diesen Betrag 4.000,- € an Gebühren erhoben.
- Es dient zur Kenntnis, dass sowohl mit einem jährlichen Sachaufwand für Abschreibung in Höhe von insgesamt 169.277,20 € als auch mit kalkulatorische Zinsen in Höhe von insgesamt 24.545,19 € zu rechnen ist.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind.
Begründung
A Zielsetzung:
Das Sportamt beabsichtigt die Leichtathletikanlage (Wettkampfanlage mit Rundlaufbahn) auf der Sportanlage Hahnstraße zu modernisieren. Neben den Umbau- und Sanierungsarbeiten an der vorhandenen Anlage und der Modernisierung der Ausstattung, soll eine Steigungsstrecke mit Kunststoffbelag sowie eine Kugelstoßtrainingsanlage nördlich des Werferhauses neu erstellt werden.
Die Wettkampfanlage soll weiterhin als Bundesstützpunkt für Leichtathleten und als Leistungszentrum des Hessischen Leichtathletikverbandes genutzt werden. Es sind daher mehrere spezifische Umbauten vorgesehen, um die Anlage an die besonderen Trainingsanforderungen der Leistungssportler anzupassen. So soll der Kunststoffbelag der Laufbahnen komplett erneuert werden.
Durch einen beantragten, aber noch nicht gewährten Zuschuss vom Land Hessen in voraussichtlicher Höhe von 30 bis 50 %, würden sich die Gesamtkosten entsprechend verringern.
B Alternativen
Die Beibehaltung der derzeit vorhandenen Sportanlage genügt nicht den Anforderungen, die an einen Bundesstützpunkt für Leichtathleten und als Leistungszentrum des Hessischen Leichtathletikverbandes gestellt werden. Ohne die geplante Sanierung würde für Frankfurt am Main dieses Privileg und die Anerkennung als Bundesstützpunkt wegfallen.
C Lösung
Die Sportanlage soll an die speziellen Anforderungen des Hochleistungstrainings für Leichtathletik angepasst werden.
Für spezielle Trainingsläufe wird eine zusätzliche, außerhalb der Rundlaufbahn angeordnete Kurzstreckenbahn mit zwei unterschiedlichen Längssteigungen ausgebildet. Neben den Steigungsstrecken wird noch eine gesonderte Kurzstreckenlaufbahn mit Kunststoffbelag vorgesehen. Diese soll für Zugwiderstandsläufe genutzt werden, bei denen die Sportler ein Gewicht hinter sich herziehen, welche einem Schlitten gleich über den Boden gleiten.
Die Anzahl der Wurfringe für Diskus/Hammerwurf wird erhöht und an unterschiedlichen Stellen in den Segmenten angeordnet, um möglichst auf alle Wind- und Sonnenstände reagieren zu können. Die Anzahl der vorhandenen Anlaufbahnen für Speerwurf werden in den Segmenten beibehalten und deren Anordnung im Südsegment gegenüber dem Bestand geringfügig angepasst.
Die nördlich des Werferhauses für das Kugelstoßtraining genutzte Wiesenfläche soll zu einer Kugelstoßtrainingsanlage ausgebaut und über eine befestigte Wegefläche an das Werferhaus angebunden werden.
Die vorhandenen Kunststoffflächen werden in mehreren Bereichen erweitert oder es wird in vorhandene Kunststoffflächen eingegriffen. Da bereits einige Schäden im vorhandenen Belag vorliegen und um möglichst homogene Verhältnisse in Bezug auf Stabilität und Kraftabbau zu erhalten, wird der Kunststoffbelag komplett erneuert.
Nach eingehender fachlicher Prüfung wurde festgestellt, dass entsprechende Modernisierungsarbeiten notwendig sind, um zukünftig den Vereinen und Verbänden optimale Trainingsbedingungen zu bieten.
D Kosten
- Investitionsbedarf:
Der Investitionsbedarf umfasst ohne den Kostenzuschuss aus dem Sonder-Investitionsprogramm "Neubau, Erhaltung und Sicherung von Sportstätten" beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport 3.385.544,05 € (brutto).
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe von 3.385.544,05 € wird nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.
- Zugehörige Folgeinvestitionen:
Keine
- Jahresfolgekosten:
Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährliche Aufwendungen für Abschreibung (20 Jahre = 5% auf 3.385.544,05 €) von 169.277,20 € und Kosten für kalkulatorische Verzinsung (1,45% auf 3.385.544,05 €) von insgesamt 24.545,19 € erwartet. Personelle Folgekosten entstehen nicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. April 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.06.2023 im OBR 5 angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; LINKE. (= Votum im Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme