Ergänzung der Satzung des Zoologischen Gartens aufgrund steuerlicher Anforderungen
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Satzung des Zoologischen Gartens zu ergänzen, um den steuerlichen Anforderungen zu entsprechen und die Gemeinnützigkeit zu sichern. Dies ist notwendig, damit der Zoologische Garten weiterhin Zuwendungsbestätigungen ausstellen kann.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Es dient zur Kenntnis, dass die aktuell gültige Satzung des Zoologischen Gartens nicht mehr den Anforderungen der Abgabenordnung entspricht, um weiterhin als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art anerkannt zu werden. Das ist u. a. Voraussetzung, damit die Institution Zuwendungsbestätigungen ausstellen kann.
- Der Ergänzung um den folgenden Passus (durch Unterstreichung kenntlich gemacht) im § 1, Abs. 2 und 3 (neu) wird zugestimmt: Abs. 2 Zweck des Zoologischen Gartens ist die Förderung der Volksbildung, die Förderung des Naturschutzes und die Förderung des Tierschutzes. Abs. 3 Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Unterhaltung des Zoologischen Gartens, durch Natur- und Artenschutz zum Erhalt der biologischen Vielfalt, Erhaltungszucht insbesondere bedrohter Tierarten (ex situ) sowie Teilnahme an Wiederauswilderungsprogrammen diverser Naturschutzorganisationen und Kooperationen mit Naturschutzorganisationen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene (in situ).
- Der Ergänzung um den folgenden Passus (durch Unterstreichung kenntlich gemacht) im § 3, Abs. 2 wird zugestimmt: Bei der Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Stadt Frankfurt am Main, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Begründung
A. Zielsetzung
Die aktuell gültige Satzung bestimmt lediglich, dass das Vermögen der Stadt Frankfurt am Main zufällt. Wie diese die Vermögenswerte wiederum zu verwenden hat, ist bisher nicht festgeschrieben. Es muss aber festgelegt werden, damit der Zoologische Garten die Gemeinnützigkeit nachweisen kann und damit u. a. berechtigt ist, auch Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Jährlich werden für die Spenden ca. 400 Zuwendungsbestätigungen in ganz unterschiedlicher Höhe ausgestellt
B. Alternativen
keine
C. Lösung
Die Satzung wird um den im Beschlusstext zitierten Passus ergänzt. Damit wird entsprechend § 61 Abs. 1 AO erkennbar, dass das Vermögen bei Auflösung, Aufhebung oder Wegfall der Gemeinnützigkeit ausschließlich zu einem steuerbegünstigten Zweck verwendet wird (sog. formelle Zweckbindung).
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
keine
Anlage 1_Satzung (ca. 7 KB) Anlage 2_Synopse (ca. 72 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. April 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.05.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION; Gartenpartei (= Enthaltung)