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Bewerbung für das Europapokalfinale 2026 zw. 2027

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main beantragt die Bewerbung um die Ausrichtung des Europapokalfinales in den Jahren 2026 oder 2027. Dies soll die Stadt als attraktiven Standort für internationale Sportevents positionieren und die Identifikation der Bürger:innen mit ihrer Stadt stärken. Die städtische Beteiligung an der Durchführung wird auf maximal 3 Millionen Euro begrenzt.

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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass der DFB (Deutscher Fußball Bund) sich bei der UEFA um die Ausrichtung eines Endspiels in einem UEFA-Clubwettbewerb in den Spielzeiten 2026-2027 beworben hat. Um am weiteren Bewerbungsverfahren teilnehmen zu können ist die rechtsverbindliche Unterzeichnung der von der UEFA geforderten Erklärungen und die Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen der ausgewählten Städte bis zum 21. Februar 2024 Grundvoraussetzung. Zu diesem Zweck führt der DFB ein vorgelagertes Verfahren zur Auswahl der Bewerber für jedes UEFA-Endspiel durch.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main am 28. August 2023 gemeinsam mit der Eintracht Frankfurt Stadion GmbH beim DFB Interesse bekundet hat, an diesem Bewerbungsverfahren um die Ausrichtung eines Finales der UEFA Europa League in 2026 oder 2027 teilzunehmen.
  3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die UEFA im Mai 2024 final bekannt geben wird, an welchem Spielort das Europapokalfinale in 2026 bzw. 2027 stattfindet.
  4. Sofern die Stadt Frankfurt am Main den Zuschlag als Austragungsort eines Finals erhält, wird die städtische Beteiligung an der Durchführung und Ausrichtung der Aufgaben und Maßnahmen rund um das Finale auf einen max. Betrag von 3 Mio. Euro begrenzt.
  5. Der Magistrat wird beauftragt, die vollständige Bewerbung fristgerecht beim DFB einzureichen.
  6. Ferner wird der Magistrat beauftragt, für den Fall des Zuschlags die Finanzierung im Haushalt sicherzustellen.

Begründung

Zielsetzung

Der DFB beabsichtigt, sich bei der UEFA um die Ausrichtung eines Endspiels in einem UEFA-Clubwettbewerb in den Spielzeiten 2026-2027 zu bewerben. Dabei handelt es sich im die Finalspiele der UEFA Europa League, der UEFA Europa Conference League und der UEFA Women´s Champions League jeweils für die Jahre 2026 und 2027. Die UEFA lässt dabei für jedes UEFA-Finalspiel nur einen Spielort/ Stadion als Bewerber pro Nationalverband zu. Zu diesem Zweck führt der DFB ein vorgelagertes Verfahren zur Auswahl der Bewerber für jedes UEFA-Nationalspiel durch. Frankfurt am Main bewirbt sich um die Ausrichtung des Finales der Europa League in 2026 bzw.

2027.

Es ist im Interesse des Magistrats, hochkarätige nationale und internationale Sportevents in der Mainmetropole stattfinden zu lassen. Die Effekte solcher Veranstaltungen in wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht, insbesondere aber auch im Hinblick auf die Identifikationsmöglichkeiten der Bürger:innen mit ihrer Stadt machen kontinuierliche Anstrengungen in diese Richtung unverzichtbar.

Die Ausrichtung eines UEFA Finales des Europa League ist eine gute Chance nach der Euro 2024 sowie den positiven Erfahrungen mit der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006 und der FIFA Frauen Fußball-Weltmeisterschaft 2011 eine hochwertige internationale Sportveranstaltung nach Frankfurt am Main zu holen. Der Empfang des Lokalmatadors Eintracht Frankfurt nach dem Gewinn des Europa League Pokals in 2022 hat gezeigt, welche Innen- und Außenwirkung der Fußball für die Stadtgesellschaft aber auch über die Grenzen von Frankfurt hinaus in das Land und zu den europäischen Nachbarn hatte.

Im Stadion "Deutsche Bank Park" finden nach der erfolgten Kapazitätserweiterung bis zu 60.000 Gäste Platz. Ebenfalls erhöht wurden die Plätze für Rollstuhlfahrer:innen und deren Begleiter:innen sowie die Zugangsmöglichkeiten für sie verbessert. Es ist davon auszugehen, dass die Anforderungen der UEFA an einen Austragungsort bzw. Stadion durch die Stadt Frankfurt am Main und die Eintracht Frankfurt Stadion GmbH erfüllt werden können. Die Erfahrung in der Zusammenarbeit mit internationalen Sportverbänden bei der FIFA WM 2006, FIFA Frauen-WM 2011 und auch die konstruktiven Vorbereitungen auf die Euro 2024 sind ein guter Beweis dafür, dass Frankfurt am Main sich erneut als guter Gastgeber positionieren wird.

Alternativen

Keine

Lösung

Bewerbung um die Ausrichtung des Europa-Pokalfinales für die Jahre 2026 oder 2027

Kosten

Die finanziellen Aufwendungen lassen sich heute nur aufgrund der Kostenauswertung der FIFA WM 2006 und der FIFA Frauen-WM 2011 sowie den Vorbereitungen auf die Euro 2024 schätzen. Der städtische Kostenbetrag zur Ausrichtung und Umsetzung des Finals wird auf 3 Mio. Euro begrenzt. Über die Begrenzung der bereitzustellenden städtischen Mittel wurde die UEFA schriftlich informiert. Das Schreiben ist den Bewerbungsunterlagen, die über den DFB an die UEFA weitergegeben werden, beigefügt.

Der Magistrat wird im Falle der Vergabe der Ausrichtung des Finales der Europa League an den DFB und der Festlegung Frankfurts als Austragungsort die erforderlichen finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. April 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.06.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 27 · 06.06.2024
TO I, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
LinkeGartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung)

OBR 5
Sitzung 30 · 07.06.2024
TO I, TOP 55
Angenommen
Der Vorlage M 51 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 30 · 11.06.2024
TO II, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 32 · 13.06.2024
TO II, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
LinkeGartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

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