Soziale Stadt Ben-Gurion-Ring hier: Förderung der Neugestaltung eines privaten Innenhofes im Ben-Gurion-Ring 20-42 - Finanzierungsvorlage
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Neugestaltung des Innenhofes im Ben-Gurion-Ring 20-42 durch einen Investitionskostenzuschuss von 615.538,00 € zu fördern. Ziel ist die nachhaltige Aufwertung und Stabilisierung der Siedlung im Rahmen des Programms "Soziale Stadt". Die Maßnahme soll die soziale Stärkung der Nachbarschaften und die positive Wahrnehmung der Siedlung fördern.
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Thema Stadtplanung verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Es wird zugestimmt, dass der Wohnungsbaugesellschaft Hessen GWH mbH für die Neugestaltung eines Innenhofes innerhalb der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring 20-42 ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 615.538,00 € gewährt wird.
- Die Mittel für den Investitionskostenzuschuss stehen in der Produktgruppe 13.1 Stadtplanung unter der Projektdefinition 5.007265 Soziale Stadt Ben-Gurion-Ring zur Verfügung.
- Es dient zur Kenntnis, dass a) das Vorhaben als erstmaliges Modellprojekt im Vorgriff auf die Beschlussfassung zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept ISEK Soziale Stadt Ben-Gurion-Ring erfolgt. b) die Maßnahme nach dem Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" förderfähig ist. Es wird von einer Förderung in Höhe von 369.320,00 € ausgegangen. Die endgültige Höhe ergibt sich nach abgeschlossener Prüfung aus dem Förderbescheid. c) die Maßnahme über eine neu einzurichtende Projektdefinition in der Produktgruppe 13.01 abgewickelt wird. d) die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von 19 T€ in den jeweiligen Budgets sichergestellt ist und diesen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 9 T€ gegenüberstehen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Stadt Frankfurt am Main möchte die Siedlung Ben-Gurion-Ring auf Basis des integrativen Ansatzes des Bund-Länder-Programms "Soziale Stadt" mitsamt dem geförderten Wohnraumbestand nachhaltig aufwerten und stabilisieren. Die Freiflächen des Wohnumfeldes sollen im Sinne der heutigen Nutzer*innen qualifiziert und aufgewertet werden mit dem Ziel der sozialen Stärkung der Nachbarschaften, der Förderung einer lokalen Identität und Verantwortungsübernahme sowie der positiven Polarisierung der öffentlichen Wahrnehmung auf die Siedlung. Das Vorhaben "Neugestaltung des Innenhofes im Ben-Gurion-Ring 20-42" ist das erste umsetzungsreife Projekt der Siedlung im Rahmen der Sozialen Stadterneuerung "Ben-Gurion-Ring". Bereits im August und September 2017 sowie im August 2019 fanden hierfür öffentliche Beteiligungsveranstaltungen unter Moderation des seit 2017 installierten Quartiersmanagements statt. Der vorliegende Gestaltungsentwurf integriert die Gestaltungsideen und Wünsche der engagierten Anwohner*innen und ist somit wichtiges Startsignal für den Vertrauensaufbau der Bewohner*innen in das Erneuerungsverfahren "Soziale Stadt".
C. Lösung
Die Neugestaltung der Freifläche im Innenhof Ben-Gurion-Ring 20-42 wird durch die Eigentümerin Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH GWH unter Maßgabe der Beachtung der Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung RiLiSE, einer Eigenbeteiligung in Höhe von 30% an den Gesamtkosten sowie mit der Verpflichtung der Übernahme der zukünftigen Unterhaltungsverantwortung nach der Baufertigstellung durchgeführt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Antrag auf Förderung der Maßnahme "Innenhofgestaltung Ben-Gurion-Ring 20-42" wurde geprüft. Im Rahmen eines rechtsverbindlichen Bewilligungsbescheides wurden die Förderbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main, die Eigenbeteiligung der Eigentümerin GWH sowie die Fördermodalitäten für die Abwicklung der Baumaßnahme unter Beachtung der Maßgaben der RiLiSE, der Landeshaushaltsordnung, der VOB sowie weiterer Bestimmungen (AN-Best-GK und N-Best-Bau) verbindlich vereinbart. Die Höhe der Förderbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main an den Gesamtkosten des Projektes auf den Flächen des privaten Eigentümers Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH, GWH, wurde im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen auf 70% festgelegt. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf insgesamt 879.340,00 €. Der Zuschussbetrag der Stadt Frankfurt beläuft sich somit auf 615.538,00 €. Die GWH verpflichtet sich zur Übernahme eines Eigenanteils von 263.802,- €. Bei einer durchschnittlichen Förderquote von 60% an Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes werden Fördermittel in Höhe von 369.320,- € erwartet. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in insgesamt vier Auszahlungsraten in Höhe von 123.107,60 € (20%) bis zur vereinbarten Baufertigstellung Ende Juli 2020. Die verbleibenden Auszahlungsraten (20%) für die zwei- bzw. fünfjährige Anzuchtpflege sind für Juli 2021 sowie Juli 2024 festgelegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Januar 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.02.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL