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Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in den Bürgergemeinschaftshäusern hier: Anhebung der den…

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Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in den Bürgergemeinschaftshäusern hier: Anhebung der den mietzuschussberechtigten Mietern zugestandenen Eintrittspreisgrenze

Vorlagentyp: M
20 SitzungenAngenommen

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Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 11.03.2005, M 49

Betreff: Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in den Bürgergemeinschaftshäusern hier: Anhebung der den mietzuschussberechtigten Mietern zugestandenen Eintrittspreisgrenze Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.1999, § 5300 (M 221) Die Höchstgrenze gemäß Pkt. V, Abs. 3 und 4 der "Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen" (Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 11.07.1996, § 6472), bis zu der als mietzuschussberechtigt anerkannte Mieter Entgelte für ihre Veranstaltungen erheben dürfen, um trotzdem noch in den Genuss einer städtischen Mietsubvention zu kommen, wird ab 01.01.2006 für eintägige Veranstaltungen auf € 19,- (inkl. MwSt.) festgelegt. Die Eintrittspreisgrenze für mehrtägige Veranstaltungen verbleibt bei € 25,- (inkl. MwSt.).

Begründung: Die letzte Anpassung der Höchstgrenze, bis zu der mietzuschussberechtigte Mieter in den von der Saalbau GmbH verwalteten Bürgergemeinschaftseinrichtungen Entgelte für ihre Veranstaltungen erheben dürfen, um trotzdem noch in den Genuss der Gewährung einer subventionierten Miete zu kommen, erfolgte mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.1999 mit Wirkung vom 01.01.2000. Seinerzeit wurde diese Grenze auf DM 30,-- für eintägige und DM 50,-- für mehrtägige Veranstaltungen angehoben. Die von diversen Seiten an den Magistrat herangetragene Bitte, diese Höchstgrenze ab 01.01.2006 auf € 19,-- für eintägige Veranstaltungen anzuheben, ist aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung gerechtfertigt. Den mietzuschussberechtigten Mietern in den Bürgerhäusern (zum weitaus überwiegenden Teil Frankfurter Vereine) soll mit dieser Geste die Möglichkeit eröffnet werden, durch eigene Veranstaltungen und Aktivitäten vermehrte Einnahmen erzielen zu können, ohne deshalb den städtischen Mietzuschuss zu verlieren. Mit einer zusätzlichen Belastung des städtischen Haushaltes ist durch einen solchen Beschluss nicht zu rechnen, da eine Anhebung der Höchstgrenze mit keiner erhöhten Anzahl von Vermietungen, die von der Mietzuschussregelung erfasst werden, einhergehen dürfte. Die Anhebung der Höchstgrenze erweitert lediglich den von den Vereinen eigenverantwortlich zu gestaltenden Planungsspielraum.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 11. März 2005 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 20 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.05.2005 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf20 Beratungen
KAV
Sitzung 36 · 18.04.2005
TO II, TOP 54
Angenommen
Der Vorlage M 49 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 11
Sitzung 41 · 18.04.2005
TO II, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 49 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 40 · 19.04.2005
TO I, TOP 34
Angenommen
Der Vorlage M 49 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 40 · 19.04.2005
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 49 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 39 · 19.04.2005
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 49 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 40 · 19.04.2005
TO I, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 49 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 41 · 19.04.2005
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 49 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 39 · 19.04.2005
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 49 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 40 · 19.04.2005
TO II, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 49 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 42 · 21.04.2005
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPPDSBFFÖkoLinX-ARLE.l
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme)

OBR 8
Sitzung 40 · 21.04.2005
TO I, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 49 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 40 · 22.04.2005
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 49 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 35 · 25.04.2005
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 49 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 40 · 28.04.2005
TO I, TOP 35
Angenommen
Der Vorlage M 49 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPD
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 9
Sitzung 39 · 28.04.2005
TO II, TOP 1
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 49 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
PDS
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung PDS

OBR 12
Sitzung 41 · 29.04.2005
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 49 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 43 · 29.04.2005
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 49 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 41 · 02.05.2005
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 49 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 42 · 10.05.2005
TO II, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 44 · 12.05.2005
TO II, TOP 49
Angenommen
Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPPDSBFFÖkoLinX-ARLE.l
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme)

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