Verkauf der städtischen Liegenschaft Gemarkung Griesheim, Flur 22, Flurstück 4/140, Foockenstraße 50
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Vortrag des Magistrats vom 19.02.2016, M 47
Betreff: Verkauf der städtischen Liegenschaft Gemarkung Griesheim, Flur 22, Flurstück 4/140, Foockenstraße 50
- Dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Eheleute Zohre Abdoly und Shahram Arjomandi Far Gellertstr. 45 34125 Kassel Kaufgrundstück: Gemarkung Griesheim, Bezirk 54, Flur 22, Flurstück 4/140 hält 213 m2 Foockenstraße 50 Kaufpreis: 182.000,00 € Kosten und Steuern: Sämtliche Kosten und Steuern des Grundstückskaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Besondere Bedingungen: Eventuell in dem Kaufgrundstück verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen sind auf Wunsch der Versorgungsträger entweder grundbuchlich zu sichern oder zu verlegen. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Mehrerlösklausel: Sollte der Käufer den Kaufgegenstand innerhalb von 10 Jahren nach Abschluss des Vertrages zu einem höheren Kaufpreis weiterveräußern, so hat er dem Verkäufer die Differenz aus dem erzielten Kaufpreis und dem nun vereinbarten Kaufpreis auszuzahlen. Dieser Anspruch wird durch ein dingliches Vorkaufsrecht gesichert. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert 400,00 €/m2 beträgt. Die kommunale Wertermittlung Nr. 35/2015 vom 08.07.2015 weist einen Verkehrswert von 180.000,00 € aus Begründung: Die Liegenschaft Foockenstraße 50, bebaut mit einem Einfamilienreihenhaus, wurde vom 16.10.2015 - 24.11.2015 unter www.immowelt.de inseriert. Zudem wurde die Ausschreibung in den Frankfurter Tageszeitungen am 17.10.2015 veröffentlicht. Die Ausschreibung der Liegenschaft Foockenstraße 28 erfolgte zeitgleich. Den Interessenten wurden jeweils ein Exposé mit Lageplan zur Liegenschaft sowie ein Auszug aus dem Energieausweis zur Verfügung gestellt. Folgende Auswahlkriterien wurden darin bekanntgegeben: Bei wirtschaftlich vergleichbaren Geboten erfolgt die Auswahl unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien (in dieser Reihenfolge): - Angebote von jungen Familien - Angebote von Quartiersbewohnern - Angebote von Bewohnern des Stadtteils und der angrenzenden Stadtteile - Bislang kein Wohneigentum - Erwerb zur eigenen Nutzung Die allgemeinen Besichtigungstermine fanden am 29.10.2015, 10.11.2015 und 26.11.2015 jeweils um 16:00 Uhr statt. Es meldeten sich rund 130 Interessenten, die Besichtigungstermine wurden zahlreich genutzt. Das Mindestgebot für die Foockenstraße 50 betrug 180.000,00 €. Zum Ausschreibungsende lagen zwei Angebote vor. Herr Arjomandi Far hat für die Liegenschaft 182.000,00 € geboten. Herr Arjomandi Far wohnt derzeit mit seiner Ehefrau und drei Kindern (6, 9 und 13 Jahre) in Kassel und beabsichtigt, seinen Lebensmittelpunkt nach Frankfurt zu verlagern. Ein finanzieller Leistungsnachweis, welcher ebenfalls im Exposé gefordert war, wurde vorgelegt. Ein weiteres Gebot, welches für die Foockenstraße 50 abgegeben wurde, beträgt 162.000,00 € und unterschreitet damit das ausgeschriebene Mindestgebot um 18.000,00 €. Zudem lag diesem Gebot kein Finanzierungsnachweis bei. Daher soll die Vergabe der Liegenschaft an die Eheleute Abdoly/Arjomandi Far erfolgen. Maßstab 1:500 Gemarkung Griesheim Flur 22, Flurstück 4/140 Maßstab 1:2000 Gemarkung Griesheim Flur 22, Flurstück 4/140Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 24.02.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Februar 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.05.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER; LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)