Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Rückübertragung des Grundstückes Gemarkung Kalbach, Flur 1, Flurstück 18/4, Kalbacher Hauptstraße 36, 60437 Frankfurt am Main, von der Brandschutz-,…

Vollständigen Titel anzeigen

Rückübertragung des Grundstückes Gemarkung Kalbach, Flur 1, Flurstück 18/4, Kalbacher Hauptstraße 36, 60437 Frankfurt am Main, von der Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbh & Co. KG (BKRZ GmbH & Co.KG) an die Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Rückübertragung des Grundstücks Flurstück 18/4 an die Stadt Frankfurt am Main vor. Dies geschieht ohne Wertausgleich und soll zur Klärung der Eigentumsverhältnisse beitragen. Die Stadt übernimmt die Nebenkosten der Rückübertragung.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Kalbacher Hauptstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.06.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Kalbacher Hauptstraße per E-Mail

Beschlussvorschlag

  1. Der Rückübertragung des Grundstücks Gemarkung Kalbach, Flur 1, Flurstück 18/4, mit einer Fläche von 242 m² in der Kalbacher Hauptstraße 36, 60437 Frankfurt am Main, von der Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (BKRZ GmbH & Co. KG) an die Stadt Frankfurt am Main, wird zugestimmt.
  2. Die Rückübertragung erfolgt ohne Wertausgleich zum eingebrachten Buchwert von 430,00 Euro je m 2 gemäß dem damaligen städtischen Anlageverzeichnis mit Stand zum 01.01.2011 in Höhe von 104.060,00 Euro. Die durch die Rückübertragung entstehenden Nebenkosten gehen zulasten der Stadt Frankfurt am Main. Die Deckung erfolgt aus dem Budget des Amtes für Bau und Immobilien über die Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung.
  3. Dem jeweiligen Eigentümer des rückwärtigen Grundstücks Gemarkung Kalbach, Flur 1, Flurstück 18/3, Kalbacher Hauptstraße 36a, 60437 Frankfurt am Main, wird auf Dauer das Recht eingeräumt, das Flurstück 18/4 zur Erschließung, zum Fahren und zum Gehen zu dem Flurstück 18/3 mitzubenutzen und alle auf dem Flurstück 18/4 soweit vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen, insbesondere zur Be- und Entwässerung und Stromversorgung, mitzubenutzen und entsprechende Zuleitungen anzuschließen und zu unterhalten. Die Ausübung des Erschließungs-, Geh-, Fahrt- und Leitungsrechtes kann Dritten, z. B. Versorgungsunternehmen, überlassen werden.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass das Grundstück in die Hoheitsverwaltung der Stadt Frankfurt am Main so übergeben wird, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften sowie für Nachbaransprüche jedweder Art.
  5. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass der Aufsichtsrat der BKRZ GmbH & Co. KG einer Rückübertragung der Flächen, die nicht für Feuerwehrzwecke benötigt werden, in die Hoheitsverwaltung der Stadt Frankfurt am Main bereits zugestimmt hat.
  6. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Begründung

A. Zielsetzung

Beordnung des Eigentumsverhältnisse zwischen der BKRZ GmbH & Co. KG und der Stadt Frankfurt am Main bzgl. des Grundstückes Gemarkung Kalbach, Flur 1, Flurstück 18/2, Kalbacher Hauptstraße 36 und 36a, (lfd. Nr. 17 der Anlage 1 zum Vortrag des Magistrats vom 21.05.2010, M 100) mit einer Gesamtfläche von 595 m², jetzt aufgeteilt in dem Flurstück 18/3 mit dem Gerätehaus der Freiwillige Feuerwehr Kalbach auf einer Fläche von 355 m² und dem Flurstück 18/4 mit dem Gebäude "Altes Rathaus Kalbach" auf einer Fläche von 242 m², durch Rückübertragung des Flurstückes 18/4 an die Stadt Frankfurt am Main.

B. Alternativen

Verbleib des Grundstücks Gemarkung Kalbach, Flur 1, Flurstück 18/4, Kalbacher Hauptstraße 36, 60437 Frankfurt am Main im Eigentum der BKRZ GmbH & Co. KG.

C. Lösung

Rückübertragung des Grundstücks Gemarkung Kalbach, Flur 1, Flurstück 18/4 mit einer Fläche von 242 m², in der Kalbacher Hauptstraße 36, 60437 Frankfurt am Main, von der Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (BKRZ GmbH & Co. KG) an die Stadt Frankfurt am Main auf Basis des damaligen Buchwertes des Grunds und Bodens in Höhe von 430 Euro je m² zum Stand 01.01.2011. Ein Wertausgleich findet nicht statt.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Sämtliche Nebenkosten der Rückabwicklung (bspw. Notar, Grundbucheintrag) gehen zulasten der Stadt Frankfurt am Main und werden aus dem Budget des Amtes für Bau und Immobilien gedeckt.

Die buchungstechnische Rückabwicklung im Rahmen der Anlagenbuchhaltung erfolgt sowohl bei der BKRZ GmbH & Co. KG als auch im Kernhaushalt der Stadt Frankfurt am Main rein bilanziell und führt zu einer Berichtigung des Vorganges.

Anlage _Lageplan_1 (ca. 476 KB) Anlage _Lageplan_2 (ca. 3,1 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. März 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.05.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 12
Sitzung 10 · 06.05.2022
TO I, TOP 39
Angenommen
Der Vorlage M 46 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 7 · 09.05.2022
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 46 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 10 · 10.05.2022
TO II, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 46 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 12 · 12.05.2022
TO II, TOP 48
Angenommen
Der Vorlage M 46 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen