Rückübertragung des Grundstückes Gemarkung Kalbach, Flur 1, Flurstück 18/4, Kalbacher Hauptstraße 36, 60437 Frankfurt am Main, von der Brandschutz-,…
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Rückübertragung des Grundstückes Gemarkung Kalbach, Flur 1, Flurstück 18/4, Kalbacher Hauptstraße 36, 60437 Frankfurt am Main, von der Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbh & Co. KG (BKRZ GmbH & Co.KG) an die Stadt Frankfurt am Main
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Rückübertragung des Grundstücks Flurstück 18/4 an die Stadt Frankfurt am Main vor. Dies geschieht ohne Wertausgleich und soll zur Klärung der Eigentumsverhältnisse beitragen. Die Stadt übernimmt die Nebenkosten der Rückübertragung.
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Neues zu Kalbacher Hauptstraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Der Rückübertragung des Grundstücks Gemarkung Kalbach, Flur 1, Flurstück 18/4, mit einer Fläche von 242 m² in der Kalbacher Hauptstraße 36, 60437 Frankfurt am Main, von der Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (BKRZ GmbH & Co. KG) an die Stadt Frankfurt am Main, wird zugestimmt.
- Die Rückübertragung erfolgt ohne Wertausgleich zum eingebrachten Buchwert von 430,00 Euro je m 2 gemäß dem damaligen städtischen Anlageverzeichnis mit Stand zum 01.01.2011 in Höhe von 104.060,00 Euro. Die durch die Rückübertragung entstehenden Nebenkosten gehen zulasten der Stadt Frankfurt am Main. Die Deckung erfolgt aus dem Budget des Amtes für Bau und Immobilien über die Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung.
- Dem jeweiligen Eigentümer des rückwärtigen Grundstücks Gemarkung Kalbach, Flur 1, Flurstück 18/3, Kalbacher Hauptstraße 36a, 60437 Frankfurt am Main, wird auf Dauer das Recht eingeräumt, das Flurstück 18/4 zur Erschließung, zum Fahren und zum Gehen zu dem Flurstück 18/3 mitzubenutzen und alle auf dem Flurstück 18/4 soweit vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen, insbesondere zur Be- und Entwässerung und Stromversorgung, mitzubenutzen und entsprechende Zuleitungen anzuschließen und zu unterhalten. Die Ausübung des Erschließungs-, Geh-, Fahrt- und Leitungsrechtes kann Dritten, z. B. Versorgungsunternehmen, überlassen werden.
- Es dient zur Kenntnis, dass das Grundstück in die Hoheitsverwaltung der Stadt Frankfurt am Main so übergeben wird, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften sowie für Nachbaransprüche jedweder Art.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass der Aufsichtsrat der BKRZ GmbH & Co. KG einer Rückübertragung der Flächen, die nicht für Feuerwehrzwecke benötigt werden, in die Hoheitsverwaltung der Stadt Frankfurt am Main bereits zugestimmt hat.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Begründung
A. Zielsetzung
Beordnung des Eigentumsverhältnisse zwischen der BKRZ GmbH & Co. KG und der Stadt Frankfurt am Main bzgl. des Grundstückes Gemarkung Kalbach, Flur 1, Flurstück 18/2, Kalbacher Hauptstraße 36 und 36a, (lfd. Nr. 17 der Anlage 1 zum Vortrag des Magistrats vom 21.05.2010, M 100) mit einer Gesamtfläche von 595 m², jetzt aufgeteilt in dem Flurstück 18/3 mit dem Gerätehaus der Freiwillige Feuerwehr Kalbach auf einer Fläche von 355 m² und dem Flurstück 18/4 mit dem Gebäude "Altes Rathaus Kalbach" auf einer Fläche von 242 m², durch Rückübertragung des Flurstückes 18/4 an die Stadt Frankfurt am Main.
B. Alternativen
Verbleib des Grundstücks Gemarkung Kalbach, Flur 1, Flurstück 18/4, Kalbacher Hauptstraße 36, 60437 Frankfurt am Main im Eigentum der BKRZ GmbH & Co. KG.
C. Lösung
Rückübertragung des Grundstücks Gemarkung Kalbach, Flur 1, Flurstück 18/4 mit einer Fläche von 242 m², in der Kalbacher Hauptstraße 36, 60437 Frankfurt am Main, von der Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (BKRZ GmbH & Co. KG) an die Stadt Frankfurt am Main auf Basis des damaligen Buchwertes des Grunds und Bodens in Höhe von 430 Euro je m² zum Stand 01.01.2011. Ein Wertausgleich findet nicht statt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Sämtliche Nebenkosten der Rückabwicklung (bspw. Notar, Grundbucheintrag) gehen zulasten der Stadt Frankfurt am Main und werden aus dem Budget des Amtes für Bau und Immobilien gedeckt.
Die buchungstechnische Rückabwicklung im Rahmen der Anlagenbuchhaltung erfolgt sowohl bei der BKRZ GmbH & Co. KG als auch im Kernhaushalt der Stadt Frankfurt am Main rein bilanziell und führt zu einer Berichtigung des Vorganges.
Anlage _Lageplan_1 (ca. 476 KB) Anlage _Lageplan_2 (ca. 3,1 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. März 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.05.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei