Niederschlagswassersatzung Prämäckerweg - Edwards Sportfeld
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Prämäckerweg — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Bauvorhaben Prämäckerweg/Berkersheimer Weg04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fehlendes Ortseingangsschild Berkersheim05.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Der unbefestigte Weg auf dem Sportfeld Edward zwischen Prämäckerweg und August-Schanz-Anlage ist eine durch alle Anwohne26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Prämäckerweg per E-MailInhalt
Vortrag des Magistrats vom 19.02.2016, M 44
Betreff: Niederschlagswassersatzung Prämäckerweg - Edwards Sportfeld
- Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Betriebskommission der SEF in ihrer 19. ordentlichen Sitzung am 23.11.2015 die Vorlage zur Niederschlagswassersatzung Prämäckerweg - Edwards Sportfeld behandelt hat und der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, dieser zuzustimmen.
- Der Niederschlagswassersatzung Prämäckerweg - Edwards Sportfeld wird zugestimmt.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Niederschlagswassersatzung Prämäckerweg - Edwards Sportfeld zu veröffentlichen. Begründung: A. Zielsetzung: Gemäß den gesetzlichen Vorgaben, die die ortsnahe Bewirtschaftung des Regenwassers vorsehen, und entsprechend den aktuellen wasserwirtschaftlichen Erkenntnissen wird schon seit Jahren bei der Planung von neuen Baugebieten in der Stadt Frankfurt am Main darauf geachtet, dass bei der Entwässerung eine weitgehende Angleichung an den natürlichen Wasserkreislauf erfolgt. Die bereits umgesetzte entwässerungstechnische Erschließung des Baugebietes Prämäckerweg - Edwards Sportfeld (B-Plan 853) basiert auf einem ökologischen Niederschlagswasserkonzept aus dem Jahr 2006, das eine Regenwasserbewirtschaftung auf den privaten Flächen - aufgrund der Bodenverhältnisse ohne Versickerung - vorsieht. Aus rechtlichen Gründen war es nicht möglich, wasserwirtschaftliche Festsetzungen im B-Plan Nr. 853 zu berücksichtigen. Die Satzungsurkunde des Bebauungsplanes Nr. 853 enthält jedoch einen Hinweis entsprechende Regelungen in einer städtischen Satzung zur Regelung des Niederschlagswassers vorzunehmen: Entwässerung Das öffentliche Entwässerungssystem im Plangebiet ist derzeit auf einen maximalen Niederschlagswasserabfluss von 10 l/ha in der Sekunde ausgelegt. Im Rahmen der privaten Bauvorhaben soll durch die Vorhaltung entsprechender Retentionsvolumina eine Begrenzung des Niederschlagswasserabflusses von den privaten Grundstücksflächen in diesem Umfang sichergestellt werden. Hierzu sind die städtischen Satzungen zu beachten. Beim Baugebiet Prämäckerweg - Edwards Sportfeld werden die notwendigen Einleitebeschränkungen für die Privatgrundstücke zwischenzeitlich durch Auflagen in den Anschlussgenehmigungen durchgesetzt, was jedoch nicht auf Dauer die Bewirtschaftung auf den Grundstücken sicherstellen kann. Um die Einleitebeschränkungen und damit den ordnungsgemäßen Betrieb der öffentlichen Entwässerung dauerhaft zu sichern, muss darüber hinaus noch eine Niederschlagswassersatzung aufgestellt werden. B. Alternativen: Keine. Die Kanäle des Baugebietes Prämäckerweg - Edwards Sportfeld wurden auf der Grundlage des Niederschlagswasserkonzeptes und den Festsetzungen des B 853 dimensioniert. Eine ungedrosselte Einleitung von den privaten Grundstücken würde zu Überlastungen der Kanäle im Baugebiet und des weiterführenden Kanalnetzes führen. Um Überflutungen zu vermeiden und nicht gegen die wasserrechtlichen Auflagen der Oberen Wasserbehörde zu verstoßen, müssten sehr kostenintensive Um- und Ausbauten des weiterführenden Entwässerungssystems erfolgen und gerade im Hinblick auf den natürlichen Wasserkreislauf und die stadtklimatischen Wirkungen würden sich Nachteile ergeben. C. Lösung: Die als Anlage beigefügte Niederschlagswassersatzung Prämäckerweg - Edwards Sportfeld wird beschlossen. Mit der Niederschlagswassersatzung wird der ordnungsgemäße Betrieb der privaten und der öffentlichen Entwässerung dauerhaft sichergestellt. Die Satzung enthält keine materiellen Änderungen zu den Festsetzungen im Bebauungsplan B 853 und den Vereinbarungen im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen B-Plan 853 zur Entwässerung und entspricht den tatsächlichen Gegebenheiten im Baugebiet Prämäckerweg - Edwards Sportfeld. Den Grundstückseigentümern entstehen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen. Es werden parallel für vier weitere betroffene Baugebiete Niederschlagswassersatzungen vorgelegt, um planungsrechtlich nicht gesicherte Niederschlagswasser-Auflagen dauerhaft zu regeln. Die Niederschlagswassersatzungen basieren auf der bereits beschlossenen Niederschlagswassersatzung Riedberg vom 26.06.2014, § 4753, der ersten Niederschlagswassersatzung in Frankfurt am Main. Es ist zu beachten, dass es in Deutschland nur einzelne Beispiele für Niederschlagswassersatzungen gibt, die meistens nicht auf das hessische Landesrecht oder die Verhältnisse im Baugebiet Prämäckerweg - Edwards Sportfeld übertragbar sind. D. Kosten Keine; insbesondere für die Grundstückseigentümer entstehen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen. Anlage 1 (ca. 199 KB) Anlage 2 (ca. 49 KB) Anlage _Satzungsentwurf (ca. 73 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 24.02.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Februar 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.06.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)