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Niederschlagswassersatzung Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 19.02.2016, M 42

Betreff: Niederschlagswassersatzung Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1

  1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Betriebskommission der SEF in ihrer 19. ordentlichen Sitzung am 23.11.2015 die Vorlage zur Niederschlagswassersatzung Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1 behandelt hat und der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, dieser zuzustimmen.
  2. Der Niederschlagswassersatzung Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1 wird zugestimmt.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, die Niederschlagswassersatzung Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1 zu veröffentlichen. Begründung: A. Zielsetzung: Gemäß den gesetzlichen Vorgaben, die die ortsnahe Bewirtschaftung des Regenwassers vorsehen, und entsprechend den aktuellen wasserwirtschaftlichen Erkenntnissen wird schon seit Jahren bei der Planung von neuen Baugebieten in der Stadt Frankfurt am Main darauf geachtet, dass bei der Entwässerung eine weitgehende Angleichung an den natürlichen Wasserkreislauf erfolgt. Die bereits umgesetzte entwässerungstechnische Erschließung des Gewerbegebietes Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1 (B-Plan 854) basiert auf einer Konzeptstudie zur Regenwasserbewirtschaftung aus dem Jahr 2005, die eine Regenwasserbewirtschaftung auf den privaten Flächen vorsieht. Das gedrosselt abgegebene Niederschlagswasser der privaten Flächen wird mit dem Niederschlagsabfluss der öffentlichen Straßenflächen in ein zentrales Regenwasserrückhalte- und Klärbecken eingeleitet, wo es vorgereinigt und mit eine Abflussspende von 10 l/ha und Sekunde - bezogen auf das gesamte Einzugsgebiet des B-Plans 854 - gedrosselt an den Regenwasserkanal in der Heerstraße abgeleitet wird. Aus rechtlichen Gründen war es nicht möglich, wasserwirtschaftliche Festsetzungen im B-Plan Nr. 854 zu berücksichtigen. Die Satzungsurkunde des Bebauungsplanes Nr. 854 enthält jedoch einen Hinweis entsprechende Regelungen in einer städtischen Satzung zur Regelung des Niederschlagswassers vorzunehmen: Entwässerung Der Niederschlagswasserabfluss von privaten Grundstücken soll durch die Vorhaltung entsprechender Retentionsvolumina auf höchstens 10l/ha in der Sekunde begrenzt und unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften gereinigt in die öffentliche Kanalisation abgegeben werden. Hierzu sind die städtischen Satzungen zu beachten. Beim Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1 werden die notwendigen Einleitebeschränkungen für die Privatgrundstücke zwischenzeitlich durch Auflagen in den Anschlussgenehmigungen durchgesetzt, was jedoch nicht auf Dauer die Bewirtschaftung auf den Grundstücken sicherstellen kann. Um die Einleitebeschränkungen und damit den ordnungsgemäßen Betrieb der öffentlichen Entwässerung dauerhaft zu sichern, muss darüber hinaus noch eine Niederschlagswassersatzung aufgestellt werden. B. Alternativen: Keine. Die Kanäle des Gewerbegebietes Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1 wurden auf der Grundlage der Kanalnetzberechnung zur äußeren entwässerungstechnischen Erschließung, der Konzeptstudie zur Regenwasserbewirtschaftung und den Festsetzungen des B 854 dimensioniert. Eine ungedrosselte Einleitung von den privaten Grundstücken würde zu Überlastungen der Kanäle und Bauwerke im Baugebiet und des weiterführenden Kanalnetzes führen. Um Überflutungen zu vermeiden und nicht gegen die wasserrechtlichen Auflagen der Oberen Wasserbehörde zu verstoßen, müssten sehr kostenintensive Um- und Ausbauten des weiterführenden Entwässerungssystems erfolgen und gerade im Hinblick auf den natürlichen Wasserkreislauf und die stadtklimatischen Wirkungen würden sich Nachteile ergeben. C. Lösung: Die als Anlage beigefügte Niederschlagswassersatzung Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1 wird beschlossen. Mit der Niederschlagswassersatzung wird der ordnungsgemäße Betrieb der privaten und der öffentlichen Entwässerung dauerhaft sichergestellt. Die Satzung enthält keine materiellen Änderungen zu den Festsetzungen im Bebauungsplan B 854 und den Vereinbarungen im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen B-Plan 854 zur Entwässerung und entspricht den tatsächlichen Gegebenheiten im Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich
  4. Den Grundstückseigentümern entstehen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen. Es werden parallel für vier weitere betroffene Baugebiete Niederschlagswassersatzungen vorgelegt, um planungsrechtlich nicht gesicherte Niederschlagswasser-Auflagen dauerhaft zu regeln. Die Niederschlagswassersatzungen basieren auf der bereits beschlossenen Niederschlagswassersatzung Riedberg vom 26.06.2014, § 4753, der ersten Niederschlagswassersatzung in Frankfurt am Main. Es ist zu beachten, dass es in Deutschland nur einzelne Beispiele für Niederschlagswassersatzungen gibt, die meistens nicht auf das hessische Landesrecht oder die Verhältnisse im Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1 übertragbar sind. D. Kosten Keine; insbesondere für die Grundstückseigentümer entstehen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen. Anlage 1 (ca. 311 KB) Anlage 2 (ca. 54 KB) Anlage _Satzungsentwurf (ca. 74 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 24.02.2016

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Februar 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.05.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 7
Sitzung 1 · 03.05.2016
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 42 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 1 · 10.05.2016
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 42 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 2 · 12.05.2016
TO II, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 42 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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Ortsbeiratssitzung