Sportanlage Praunheim Modernisierung der Sportanlage hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
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Vortrag des Magistrats vom 17.02.2017, M 40
Betreff: Sportanlage Praunheim Modernisierung der Sportanlage hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
- Der Umgestaltung der Sportanlage Praunheim wird entsprechend der vorgelegten Kostenberechnung zugestimmt. Die Kostenberechnung schließt mit 1.075.000,00 € netto ab (1.279.500,00 € brutto). Die städtischerseits erforderlichen Mittel in Höhe von 1.075.000,00 € werden bewilligt.
- Die Deckung der Maßnahme erfolgt aus dem Programm zur Sanierung städtischer ungedeckter Sportstätten (5.001363) in der Produktgruppe 21.
- Im Investitionsprogramm 2016 - 2019 stehen in 2017 insgesamt 1.500.000,00 € für Maßnahmen zur Verfügung. Darüber hinaus benötigte Mittel werden erst dann vollständig verpflichtet, wenn die Deckung durch Budgetübertrag mit Beschluss des Jahresabschlusses 2016 oder mit Rechtskraft des Haushalts 2017, mit dem zusätzlich 1.500.000,00 € für das Jahr 2017 bereitgestellt werden, gewährleistet ist. Einzugehende Verpflichtungen und zu leistende Zahlungen sind im Finanzhaushalt bei der Produktgruppe 21.15 nachzuweisen.
- Es dient zur Kenntnis, dass sowohl mit einem jährlichen Sachaufwand für Abschreibung in Höhe von 53.750,00 € als auch mit Kapitalkosten in Höhe von 14.781,25 € zu rechnen ist.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind. Begründung: A. Zielsetzung: Die Sportanlage Praunheim ist Spiel- und Trainingsstätte des Vereins SG Praunheim 1908 e.V. mit insgesamt 338 Mitgliedern und einem Jugendanteil von 45,6% (154 Kinder und Jugendliche) und dem SV Mosaik mit insgesamt 50 Mitgliedern. Aktuell besteht die Sportanlage aus einem Rasen- und einem Tennenplatz sowie einer Tennenlaufbahn. Der Zustand des Tennenplatzes ist desolat. Die starke Inanspruchnahme der Anlage durch den in den letzten Jahren gewachsenen Jugendanteil des betreuenden Vereins, SG Praunheim e.V., hat dazu geführt, dass diese Flächen stark abgespielt sind. Die Sicherstellung der Bespiel-/Nutzbarkeit war in den letzten Jahren z. B. nur durch das Auffüllen von Unebenheiten möglich. Eine nachhaltige Überarbeitung der Flächen ist wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll und teilweise auch nicht mehr möglich. B. Alternativen Alternativen zur Modernisierung wurden untersucht und als nicht zielführend verworfen. C. Lösung Nach eingehender Prüfung der städtischen Fachämter wurde festgestellt, dass der Neubau eines Kunstrasenplatzes notwendig ist, um zukünftig den Vereinen optimale Spiel- und Trainingsbedingungen zu bieten. Es ist vorgesehen, das Tennenspielfeld in einen Kunstrasenplatz umzubauen. Weiterhin entstehen eine Trainingsbeleuchtungsanlage, eine automatische Beregnungsanlage und eine Umzäunung und zwei Minispielfelder. Die Sportanlage Praunheim erfüllt die Voraussetzungen für den Bau eines Kunstrasenspielfeldes. Mit dem Bau des Kunstrasenspielfeldes wird ein ganzjähriger und witterungsunabhängiger Trainings- und Spielbetrieb ermöglicht, so wie dies bereits auf vielen anderen Sportanlagen mit Kunstrasenplätzen der Fall ist. Die Maßnahme ist mit den Vereinen abgestimmt. D. Kosten
- Investitionsbedarf: Der Investitionsbedarf umfasst 1.075.000,00 € netto
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe von 1.075.000,00 € netto wird in 2017 verpflichtet und kassenwirksam.
- Zugehörige Folgeinvestitionen: Keine
- Jahresfolgekosten: Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährlich Sachaufwand für Abschreibung (20 Jahre = 5% auf 1.075.000,00 € von 53.750,00 € und Kosten für kalkulatorische Verzinsung (2,75% auf 1.075.000,00 € / 2) von insgesamt 14.781,25 € erwartet. Personelle Folgekosten entstehen nicht. Anlage _Erlaeuterungsbericht (nicht öffentlich - ca. 1 MB) Anlage _Kostenberechnung (nicht öffentlich - ca. 196 KB) Anlage _Plan (ca. 3,1 MB)Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 22.02.2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Februar 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.03.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)