Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts des Eigenbetriebs Kita Frankfurt für das Wirtschaftsjahr 2020
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Jahresabschluss und den Lagebericht des Eigenbetriebs Kita Frankfurt für das Wirtschaftsjahr 2020 festzustellen. Dies geschieht auf Grundlage der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk GmbH & Co KG, die einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat. Das erwartete Ergebnis ist die Genehmigung des Jahresabschlusses und die Kenntnisnahme des Lageberichts.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts des Eigenbetriebs Kita Frankfurt für das Wirtschaftsjahr 2020 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk GmbH & Co KG geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2020 am 22.06.2021 erteilt wurde.
- Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs "Kita Frankfurt" wird in der vorgelegten Form festgestellt
- a)Die Bilanzsumme beträgt 177.882.159,47 €.
- b)Die Gewinn- und Verlustrechnung weist übereinstimmend mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von aus. -134.110.183,33 €
- c)Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -134.110.183,33 € wird durch Teilauflösung der Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen.
- Der Lagebericht der Betriebsleitung wird gebilligt.
- Die Ergebnisse der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) werden zur Kenntnis genommen.
- Der Bericht der Betriebskommission einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex wird zur Kenntnis genommen. Im Übrigen hat die Betriebskommission das Ergebnis der Überkompensationskontrolle zur Kenntnis genommen.
Begründung
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs "Kita Frankfurt" erfolgte gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2020, § 6831 (M 167), durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk GmbH & Co KG.
Die Prüfung wurde im Juni 2021 abgeschlossen und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk GmbH & Co KG am 22.06.2021 erteilt.
Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission zum Jahresabschluss und dem Lagebericht Stellung zu nehmen.
Zur Bestreitung der laufenden Betriebsausgaben im Jahre 2020 zahlte die Stadt Frankfurt am Main eine Einlage in Höhe von 125.300.000,00 €, die der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs zugeführt wurde. Die Gesamtaufwendungen des Betriebes wurden bis zur Höhe von 134.110.183,33 € nicht aus eigenen Erträgen erwirtschaftet, so dass sich ein Jahresfehlbetrag in dieser Höhe ergibt. Das Jahresergebnis liegt damit um 8.810.183,33 € über den im Jahr 2020 von der Stadt Frankfurt am Main bereitgestellten Mitteln.
Der Jahresfehlbetrag ist aus der Kapitalrücklage für den laufenden Geschäftsbetrieb zu decken.
Gemäß A3.3.4 des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) sollen Betriebsleitung und Betriebskommission jährlich im Geschäftsbericht oder in einem gesonderten Bericht im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss über die Corporate Governance ihres Unternehmens berichten. Hierzu gehört auch die Erläuterung eventueller Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex.
Nach Ziffer B. der Betrauung des Eigenbetriebes Kita Frankfurt (MB 14 vom 13.01.2014) hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten in einem Jahresbericht nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2020 ebenfalls durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk GmbH & Co KG. Demnach übersteigen die Aufwendungen und Erträge aus der Erfüllung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse die erhaltenen Ausgleichsleistungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. Januar 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.03.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ARL und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Zurückstellung), BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ARL und FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)