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Frauenfriedenskirche Zeppelinallee/Hedwig-Dransfeld-Straße hier: Baumfällvorlage

Vorlagentyp: M
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 08.03.2019, M 39

Betreff: Frauenfriedenskirche Zeppelinallee/Hedwig-Dransfeld-Straße hier: Baumfällvorlage

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die katholische Kirche Frauenfrieden in Bockenheim zurzeit mit erheblichem finanziellem Aufwand in Millionenhöhe baulich aufwendig grundsaniert wird. Im Zuge der Sanierungsarbeiten wurde festgestellt, dass die Wurzeln der vier Platanen, die entlang der Hedwig-Dransfeld-Straße in einem Grünstreifen im öffentlichen Raum stehen, unter das Fundament der Kirche hindurchgewachsen sind und sich im gesamten Innenbereich der Kirche ausgebreitet haben. Um zukünftig das erneute Eindringen von Baumwurzeln nach der kostenaufwändigen Sanierung der Kirche zu verhindern, müssen die Wurzeln der vier Platanen außerhalb der Kirche abgetrennt und ein stabiler Wurzelschutz eingebaut werden. Bei diesem Eingriff wird nachhaltig in den Starkwurzelbereich (Haltewurzel- und Versorgungswurzelbereich) der Platanen eingegriffen und die Nährstoffversorgung zu erheblichen Teilen gekappt. Somit ist die Standsicherheit der Bäume nicht mehr zu gewährleisten. Daher ist die Fällung der folgenden Bäume erforderlich: Baumart aller vier Bäume: Gewöhnliche Platane; Platanus x hispanica, Pflanzjahr 1977 Baum-Nr. lt. Baumkataster: Nr. 12 Stammdurchmesser: 62 cm, Höhe: 28 m, Kronendurchmesser: 18 m Baum-Nr. lt. Baumkataster: Nr. 13 Stammdurchmesser: 70 cm, Höhe: 28 m, Kronendurchmesser: 20 m Baum-Nr. lt. Baumkataster: Nr. 14 Stammdurchmesser: 58 cm, Höhe: 28 m, Kronendurchmesser: 17 m Baum-Nr. lt. Baumkataster: Nr. 15 Stammdurchmesser: 80 cm, Höhe: 28 m, Kronendurchmesser: 20 m
  2. Der Fällung der Bäume wird zugestimmt. Begründung: 1. Erläuterung Die vier Platanen mit den Baumkatasternummern 12, 13, 14 und 15 stehen unmittelbar vor der Frauenfriedenskirche im Straßenbegleitgrün in der Hedwig-Dransfeld-Straße und sind mit ihrem Wurzelwerk unter den Fundamenten hindurch bis weit in die Kirche hineingewachsen und versorgen die Bäume so mit Wasser und den darin gelösten Nähstoffen. Durch die gebäudeabgewandte Wuchsrichtung der Baumkronen zur Straße hin, bedingt durch den Phototropismus (zur Sonne wachsend), haben die Bäume in Straßenrichtung ihr Schwergewicht entwickelt. Diese Last wird durch eine vermehrte Ausbildung von starken Zug- und Haltewurzeln in Richtung Kirche bzw. unter die Fundamente der Kirche kompensiert. Diese tragen maßgeblich zur Standsicherheit der Bäume bei. Die Abstände der Bäume zum Gebäude liegen zwischen 3,80 m und 8,50 m. Um die Wurzeln der Platanen zukünftig stabiler vor dem Eindringen in das Kirchengebäude zu hindern, hilft bei diesem Ausmaß nur der Einbau einer Wurzelsperre (Rhizomsperre), in Kombination mit einem drastischen Kronenrückschnitt. Das Durchtrennen der Zug- und Haltewurzeln beim Einbau der Wurzelsperre führt zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Standsicherheit. Die Wurzelsperre führt somit zu einem erheblichen Wurzelverlust. Zur Errichtung eines mechanisch stabilen Wurzelschutzes muss nach Berechnungen des Baustatikers bei einer 2,00 m tiefen Grabung ein Abstand von mindestens 2,50 m zum Fundament der Kirche zwingend eingehalten werden. Bereich des statisch relevanten Wurzelbereiches wird bei den Bäumen Nr. 12 und 13 bereits bei einem Abstand des Grabens von 2,50 m unterschritten. Es müssen etliche Haltewurzel gekappt werden. Damit wird die Verankerung der Bäume erheblich eingeschränkt, da den Bäumen der Lastabtrag als Gegengewicht zu den straßenseitig geneigten Baumkronen nicht mehr möglich ist. Die Bäume sind somit nicht mehr standsicher und müssen in jedem Falle gefällt werden. Der Einbau einer Wurzelsperre bis zu einer vom Statiker festgelegten Tiefe von 2,00 m, ist bei den Bäumen mit der Nummer 14 und 15 möglich. Werden die Bäume 12 und 13 entnommen, so werden die Bäume 14 und 15 freigestellt. Die bisher im Verbund stehenden Baumkronen werden aufgerissen und mit den geöffneten Kronen der vollen Windlast ausgesetzt. Somit ist die Gefahr von Kipp- und Bruchversagen wesentlich erhöht. Aufgrund des Wurzelverlustes beim Errichten der Wurzelsperre steigt das Kipprisiko exponentiell an und stellt die Verkehrssicherheit der Bäume infrage. Gemäß Gutachten des Baumsachverständigen wird ein wirksamer Wurzelschutz von mindestens 5,00 m Tiefe für erforderlich gehalten, um die Wurzeln am Einwachsen in die Kirche zu hindern. Nach den Berechnungen des Baustatikers müssen dann mindestens 6,50 m Sicherheitsabstand zur Kirche eingehalten werden. Bei einer Grabungstiefe von 5,00 m erhöht sich die Grabenbreite auf 2,50 m. Somit kommt es auch bei den Bäumen Nr. 14 und 15 zur Kappung aller Halte- und Versorgungswurzeln entlang des Kirchengebäudes. Der Einbau einer Wurzelsperre bis 5 m Bodentiefe führt zum Verlust aller vier Bäume. Zur Sicherstellung, dass keine Wurzeln mehr in das Kirchengebäude wachsen, bleibt nur die Entfernung aller vier Platanen. 2. Umpflanzung/Ersatzpflanzung Die Bäume können aufgrund Ihres Alters nicht mehr verpflanzt werden. Es wird geprüft, ob vier neue Bäume wieder direkt am alten Standort vor dem Kirchengebäude gepflanzt werden können. Hierbei würden gleichzeitig entsprechende Vorkehrungen zum Schutz des Kirchengebäudes getroffen und eine andere, kleinere Baumart ausgewählt werden. Alternativ sind weitere Standorte im Umfeld zu eruieren. 3. Wertermittlung Es handelt sich um eine Vorsorgemaßnahme im öffentlichen Raum. Auf eine Baumwertermittlung und eine Ausgleichszahlung wird daher verzichtet. Anlage 1_Stadtkarte (ca. 1,4 MB) Anlage 2_Baumkataster (ca. 356 KB) Anlage 3_Lageplan (ca. 190 KB) Anlage 4_Schnitt (ca. 67 KB) Anlage 5_Foto (ca. 3,2 MB)Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 13.03.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. März 2019 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.05.2019 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 2
Sitzung 30 · 25.03.2019
TO I, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 39 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 30 · 09.05.2019
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 39 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 31 · 21.05.2019
TO II, TOP 4
Angenommen
Der Vorlage M 39 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 33 · 23.05.2019
TO II, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 39 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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