Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst hier: Änderung der Betriebssatzung

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Mit der Vorlage wird eine Anpassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst vorgeschlagen, um die neuen gesetzlichen Vorgaben der Kommunalrechtsreform zu berücksichtigen und Rechtssicherheit herzustellen. Dadurch wird die Satzung mit den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben in Einklang gebracht.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission den Satzungsänderungen in ihrer Sitzung am 11.12.2025 (TOP 9) zugestimmt hat.
  2. Die in der Anlage beigefügte Satzung des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst wird beschlossen.

Begründung

A. Zielsetzung

Mit der im April 2025 in Kraft getretenen Kommunalrechtsreform wurden wesentliche Regelungen der Hessischen Gemeindeordnung sowie des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) geändert. Diese gesetzlichen Neuregelungen sind unmittelbar anzuwenden, stehen jedoch derzeit teilweise im Widerspruch zur bestehenden Betriebssatzung des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst, die noch die bisherige Rechtslage abbildet.

Vor diesem Hintergrund ist eine zeitnahe Anpassung der Betriebssatzung erforderlich, um Rechtssicherheit herzustellen und die Satzung mit den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben in Einklang zu bringen. Die vorgesehenen Änderungen betreffen insbesondere:

  • die Möglichkeit zur Bestellung einer Abwesenheitsvertretung bei einer alleinigen Betriebsleitung,
  • die Festlegung von Vertretungen für die kraft Amtes der Betriebskommission angehörenden Magistratsmitglieder,
  • Anpassungen im Bereich der Bekanntmachung des Wirtschaftsplans,
  • die Neuregelung der Rechnungslegung unter Beibehaltung des bisherigen Umfangs,
  • sowie verkürzte Fristen für die Aufstellung und die Feststellung des Jahresabschlusses.

Darüber hinaus sind einzelne redaktionelle und klarstellende Anpassungen vorgesehen, ohne den inhaltlichen Kern der bisherigen Satzung grundlegend zu verändern.

Die Anpassungen wurden stadtweit abgestimmt und dienen der einheitlichen Umsetzung der gesetzlichen Änderungen bei den Eigenbetrieben.

B. Alternativen

Keine

C. Lösung

Beschlussfassung zu den vorgeschlagenen Anpassungen und Änderungen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☒ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich
    vorgeschrieben
    Folgende Form
    ist vorgeschrieben:
    Veröffentlichung im Amtsblatt nach erfolgter
    Beschlussfassung.
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird
    vorgeschlagen
    Kurze
    Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht
    erfolgen, weil:
    ☒ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht
    ausreichend
    ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht
    akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht
    zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher
    Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits
    stattgefunden
    Erläuterung
    (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht
    vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Februar 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.03.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 42 · 19.02.2026
TO I, TOP 145
Angenommen
Der Vorlage M 37 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
LinkeAfD
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Volt (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: Linke und AfD; GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 37 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenparteiStadtv. Yilmaz
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 47 · 05.03.2026
TO II, TOP 46
Angenommen
Der Vorlage M 37 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenparteiStadtv. Yilmaz
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen