Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst hier: Änderung der Betriebssatzung
Zusammenfassung
Mit der Vorlage wird eine Anpassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst vorgeschlagen, um die neuen gesetzlichen Vorgaben der Kommunalrechtsreform zu berücksichtigen und Rechtssicherheit herzustellen. Dadurch wird die Satzung mit den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben in Einklang gebracht.
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E-Mail-Abo einrichtenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission den Satzungsänderungen in ihrer Sitzung am 11.12.2025 (TOP 9) zugestimmt hat.
- Die in der Anlage beigefügte Satzung des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst wird beschlossen.
Begründung
A. Zielsetzung
Mit der im April 2025 in Kraft getretenen Kommunalrechtsreform wurden wesentliche Regelungen der Hessischen Gemeindeordnung sowie des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) geändert. Diese gesetzlichen Neuregelungen sind unmittelbar anzuwenden, stehen jedoch derzeit teilweise im Widerspruch zur bestehenden Betriebssatzung des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst, die noch die bisherige Rechtslage abbildet.
Vor diesem Hintergrund ist eine zeitnahe Anpassung der Betriebssatzung erforderlich, um Rechtssicherheit herzustellen und die Satzung mit den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben in Einklang zu bringen. Die vorgesehenen Änderungen betreffen insbesondere:
- die Möglichkeit zur Bestellung einer Abwesenheitsvertretung bei einer alleinigen Betriebsleitung,
- die Festlegung von Vertretungen für die kraft Amtes der Betriebskommission angehörenden Magistratsmitglieder,
- Anpassungen im Bereich der Bekanntmachung des Wirtschaftsplans,
- die Neuregelung der Rechnungslegung unter Beibehaltung des bisherigen Umfangs,
- sowie verkürzte Fristen für die Aufstellung und die Feststellung des Jahresabschlusses.
Darüber hinaus sind einzelne redaktionelle und klarstellende Anpassungen vorgesehen, ohne den inhaltlichen Kern der bisherigen Satzung grundlegend zu verändern.
Die Anpassungen wurden stadtweit abgestimmt und dienen der einheitlichen Umsetzung der gesetzlichen Änderungen bei den Eigenbetrieben.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Beschlussfassung zu den vorgeschlagenen Anpassungen und Änderungen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☒ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlichvorgeschriebenFolgende Formist vorgeschrieben:Veröffentlichung im Amtsblatt nach erfolgterBeschlussfassung.
- b)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wirdvorgeschlagenKurzeBeschreibung (2 - 3 Sätze):
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nichterfolgen, weil:☒ verwaltungsinterner Vorgang☐ Gestaltungsspielraum ist nichtausreichend☐ Verfahrensverzögerung kann nichtakzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nichtzur Verfügung☐ gesetzlicherAusschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereitsstattgefundenErläuterung(optional):
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nichtvorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Februar 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.03.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Linke und AfD; GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung)