Verkauf von Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Heddernheim, Bezirk 43, Flur 9, Flurstücke 70/23 und 84/2, Verkehrs-/Betriebsfläche, An der Sandelmühle
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An der Sandelmühle — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Instandsetzung des Gehwegs An der Sandelmühle, Höhe U-Bahn-Station „Heddernheim“05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Dringende Instandsetzung der Beleuchtung im Durchgang der Straßen An der Sandelmühle zum Brühlfeld01.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bau eines Retentionsbeckens im Feld20.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Vortrag des Magistrats vom 08.03.2019, M 37
Betreff: Verkauf von Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Heddernheim, Bezirk 43, Flur 9, Flurstücke 70/23 und 84/2, Verkehrs-/Betriebsfläche, An der Sandelmühle I. Dem Abschluss eines Vertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG)
Niddastraße 107 60329 Frankfurt am Main
Kaufgrundstück:
Gemarkung Heddernheim, Bezirk 43, A) Flur 9, Flurstück 70/23 Teilfläche von ca. 317 m2
B) Flur 9, Flurstück 70/23 Teilfläche von ca. 73 m2 C) Flur 9, Flurstück 84/2 Teilfläche von ca. 1.145 m2
Kaufpreis: Für A) 565,00 EUR pro m2 bei einer WGFZ von 1,4, bei einer Fläche von ca. 317 m2 beträgt der Kaufpreis vorläufig 179.105,00 EUR. Für B) und C) 358,00 EUR pro m2 bei einer WGFZ von 2,0, bei einer Fläche von ca. 1.218 m2 beträgt der Kaufpreis vorläufig 436.044.00 EUR. Kosten und Steuern
des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Vermessungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
Besondere Bedingungen: Eventuell in dem Kaufgrundstück verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen sind auf Wunsch der Versorgungsträger entweder grundbuchlich zu sichern oder zu verlegen. Ein Geh- und Fahrrecht für die Allgemeinheit wird durch den Käufer im Grundbuch ebenfalls gesichert. Die Kosten hierfür trägt der Käufer.
Die Bebauung erfolgt im Passivhausstandard. Sollte dies aus baulichen oder sonstigen Gründen nicht möglich sein, müssen die zu errichtenden Gebäude eine um 30 % bessere Energieeffizienz aufweisen, als dies in der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV) vorgegeben ist, d.h. es soll eine Unterschreitung der EnEV um 30 % erreicht werden. Die Bebauung erfolgt zu 30 % im geförderten Wohnungsbau. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung
Der Magistrat, das Dezernat V - Bau und Immobilien, Reformprojekte, Bürgerservice und IT - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. II. Es dient zur Kenntnis, dass die Bodenrichtwerte gemäß Wertermittlung der kommunalen Wertermittlungsstelle vom 28.07.2016, die auf der Grundlage der Bodenrichtwerte 2018 aktualisiert wurden, für die Flächen zu A) 565,00 €/m2 und die Flächen zu B) und C) 358,00 €/m2 betragen.
Begründung: A. Zielsetzung Der sich noch im Verfahren befindliche Bebauungsplan Nr. 889 " An der Sandelmühle" verfolgt das Ziel der Wiedernutzung der brachliegenden Gewerbeflächen "An der Sandelmühle" sowie das Ziel der Erweiterung der Wohnnutzung zur Deckung des wachsenden Bedarfs an Wohnbaugrundstücken in Frankfurt. Die ABG beabsichtigt eine Bebauung der Grundstücke 79/10, 79/11 und 79/12 gemäß den Festsetzungen des B-Plans mit Wohnhäusern inklusive gefördertem Wohnraum. Darüber hinaus ist die Errichtung der Gebäude im Passivhausstandard vorgesehen. Die Teilflächen des Flurstücks 84/2 und 70/23 (B) werden private und nicht überbaubare Grundstücksflächen, die für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Entsprechende Geh- und Fahrrechte werden grundbuchlich gesichert. Die Flächen sind in diesem Zusammenhang als Arrondierungsflächen zu betrachten. Das Grundstück A wird in die Wohnbebauung einbezogen. B. Alternativen Die Bestellung eines Erbbaurechts scheidet als Alternative aus. Aufgrund der Festsetzung im B-Plan als "nicht überbaubare Fläche" ist eine Vergabe im Erbbaurecht für die Flächen B + C nicht möglich, da der Zweck eines Erbbaurechts die Errichtung eines Bauwerks ist und dies auf den Flächen, aus o.g. Grund, nicht verwirklicht werden kann. Die Fläche A ist Bestandteil der ehemaligen Erschließungsstraße, die im Rahmen der Baumaßnahme zurückgebaut werden soll. Sie wird anschließend mit einem flurstücksübergreifenden Baukörper bebaut. Die Fläche dient dabei lediglich als Arrondierungsfläche. Eine eigenständige Wohnbebauung der Fläche A ist nicht möglich. C. Lösung Verkauf der Grundstücke an die ABG Frankfurt Holding GmbH, die die Flächen im Rahmen ihrer Baumaßnahme umfangreich mit Wohnraum bebaut. D. Kosten Keine. Anlage _1_1500 (ca. 345 KB) Anlage _1_2000 (ca. 416 KB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 13.03.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. März 2019 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.05.2019 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung)