Verkauf des Grundstücks Gemarkung Fechenheim, Flur 18, Nr. 705/594
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Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 37
Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Fechenheim, Flur 18, Nr. 705/594
- Dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käuferin: GESBA GmbH, Zeilweg 44, 60439 Frankfurt am Main Kaufgrundstück: Gemarkung Fechenheim (51) Flur 18 Nr. 705/594 hält 104 qm Kaufpreis: 520,00 €/qm, für 104 qm somit 54.080,00 EUR Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung - außer im Falle des Vorsatzes - für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere schädliche geogene und anthropogene Bodenveränderungen und/oder Altlasten im Sinne d. Bundesbodenschutzgesetzes (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) oder nach wasserrechtlichen Vorschriften, für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit, für die Freiheit von Kampfmitteln sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen: Dingliche Sicherung eventuell vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen. Sollte der Käufer den Kaufgegenstand oder Teile davon einer höherwertigen baulichen Nutzung zuführen können, hat er mit Erteilung des Bauvorbescheides, spätestens aber mit Erteilung der Baugenehmigung dem Verkäufer eine Nachzahlung in Höhe des Differenzbetrages zwischen dem Kaufpreis aus diesem Vertrag und dem Verkaufswert des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt des Eintritts der genannten Bedingung zu leisten. Vom Verkehrswert abzuziehen sind die wertsteigernden Verwendungen des Käufers auf den Kaufgegenstand. Der Nachzahlungsanspruch des Verkäufers kann nach 30 Jahren nach Vertragsabschluss nicht mehr entstehen. Der Vertrag ist aufschiebend bedingt durch den Erwerb der für die geplante Bebauung erforderlichen Privatgrundstücke durch den Käufer Kosten und Steuern: Alle Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung trägt der Käufer. Kosten für Vertretung (Vollmachten, Ausweise etc.) sowie Beratungs- und Maklerkosten, trägt jede Vertragspartei für sich. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Der Magistrat, das Dezernat V - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert 520,00 EUR/qm basierend auf einer Mischgebietsnutzung und einer WGFZ von 1,0 beträgt. Begründung: Die Käuferin plant an der Dieburger Straße in Fortführung der vorhandenen Bebauung ein Bauvorhaben auf den in den Lageplänen mit den Buchstaben a und b näher bezeichneten Teilflächen ihres Grundstücks 591/7. Zur Realisierung der mit der Stadtplanung abgestimmten Baustruktur wird darüber hinaus das Kaufgrundstück benötigt. Die Käuferin ist daher mit dem Wunsch an die Stadt herangetreten, das Kaufgrundstück zu erwerben. Mit dem Hinzuerwerb des städtischen Grundstücks 705/594 kann die Käuferin der aus städtebaulicher Sicht gegebenen Notwendigkeit einer ganzheitlichen Lösung für den Bauriegel entlang der Stichstraße gerecht werden. Unter Einbeziehung des Kaufgrundstücks wird eine zusammenhängende Bebauung mit den südlich angrenzenden Grundstücken realisierbar. Gleichzeitig wird hierdurch ein qualitativer räumlicher Abschluss als Übergang zu dem mit dem im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 698 - Nördlich der Dieburger Straße - festgelegten Grünzug erzeugt. Die Veräußerung des Kaufgrundstücks erfolgt unter der Maßgabe, dass die Käuferin die zur Realisierung des Bauvorhabens darüber hinaus benötigten nördlich angrenzenden privaten Grundstücksflächen zugleich erwirbt und damit eine vollständige und einheitliche Bebauung des im zukünftigen Bebauungsplan Nr. 618 vorgesehenen Baufensters sicherstellen kann. Der Kaufpreis entspricht dem Bodenrichtwert. Maßstab 1:500 Gemarkung Fechenheim Flur 18 Flurstück 705/594 (Kaufgrundstück) sowie Flurstück 591/7 Teilfl. a u. b (Eigentum Käufer) Maßstab 1:2000 Gemarkung Fechenheim Flur 18 Flurstück 705/594 (Kaufgrundstück) sowie Flurstück 591/7 Teilfl. a u. b (Eigentum Käufer)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 15.02.2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Februar 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.03.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Annahme bei Ablehnung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)