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Vergabe eines Erbbaurechts an dem Grundstück Griesheim, Flur 22, Flurstück 4/137, Foockenstraße 44

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, ein Erbbaurecht für das Grundstück Foockenstraße 44 in Frankfurt am Main zu vergeben. Dies soll dazu dienen, die leerstehende Liegenschaft wieder einer Wohnnutzung zuzuführen und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durch den Erbbauberechtigten durchführen zu lassen.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Dem Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbauberechtigte: | Alelegen Dawit und Saba Dawit | Markomannenweg 24 | 65929 Frankfurt am Main Erbbaugrundstück: | Gemarkung Griesheim, Flur 22, Nr. 4/137, Foockenstr. 44 hält 233 m² Erbbauzweck: | Wohnerbbaurecht Erbbauzeit : | 99 Jahre Erbbauzins: | 4.835,- € p. a. | Dieser Betrag errechnet sich aus der Hälfte des zu Grunde gelegten Bodenwertes i. H. v. 830,- €/m², hiervon 5 %, also 20,75 €/m². Kaufpreis : | 200.000,- € gemäß Gebot Rechts- u. Sachmängelhaftung: | Das Erbbaugrundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Erbbauzinsanpassungsklausel: | Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel (Anpassung des Erbbauzinses alle fünf Jahre nach der Entwicklung der Verbraucherpreise). Besondere Bedingungen: | Sofern im Erbbaugrundstück Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden sind, für die die Stadt zur Sicherung von Rechten bei Veräußerung verpflichtet ist, räumt der Erbbauberechtigte auf Verlangen der Träger dieser Einrichtungen zu deren Gunsten entgeltfrei beschränkte persönliche Dienstbarkeiten im Sinne der §§ 1090 ff. BGB zur Sicherung des Anlagenfortbestands und -betriebes ein. Vorkaufsrecht: | Der Stadt Frankfurt am Main steht ein Vorkaufsrecht für jeden Fall der Veräußerung zu. Anlieger- und | Erschließungsbeiträge im Sinne des § 127 Abs. 1 und 2 Erschließungsbeiträge: | BauGB für Maßnahmen, die bis zum Tag der Beurkundung dieses Vertrages bautechnisch abgeschlossen sind, trägt der Grundstückseigentümer unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld. Erschließungsbeiträge für nach der Beurkundung fertiggestellte Erschließungsmaßnahmen sowie Kosten, Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und den Kanalanschlussbeitrag trägt in jedem Fall der Erbbauberechtigte. Kosten und Steuern: | Sämtliche Kosten und Steuern des Erbbauvertrages und seiner Durchführung, insbesondere die Kosten des Notars und mit Vollzug im Grundbuch verbundene Kosten, sowie die Grunderwerbssteuer trägt der Erbbauberechtigte. Dies gilt auch für alle Nachtragsverträge zum Erbbauvertrag. | Kosten für die Vertretung (Vollmachten, Ausweise usw.) trägt jede Partei für sich. Verrechnung: | Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Kontengruppe 50, Erträge aus Erbbaurechten | Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung Es dient zur Kenntnis, dass die Bodenrichtwertkarte für den maßgeblichen Bereich derzeit einen Wert von 830,- €/m² für Ein- und Zweifamilienhäuser ausweist. Mit der Wertermittlung 7/2022 vom 16.03.2022 wurde der Verkehrswert der Liegenschaft auf 170.000,00 € festgesetzt. |
  2. Der Magistrat, das Dezernat XI - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Liegenschaft war bislang vermietet und steht nach Auszug des letzten Mieters seit Herbst 2021 leer. Die leerstehende Liegenschaft soll nun wieder einer Wohnnutzung zugeführt werden. Die Liegenschaft weist einen hohen Instandhaltungsstau auf und ist stark sanierungsbedürftig. Unter Berücksichtigung der innerstädtischen Vorgaben und der Abwägung der wirtschaftlichen Betrachtung ist die Begründung eines Erbbaurechts die sinnvollste Vergabeform.

B. Alternativen

Durch einen Verkauf der Liegenschaft könnte zwar das Ziel einer wohnlichen Nutzung erreicht werden, jedoch steht dies der Maßgabe entgegen, städtische Grundstücke nicht zu veräußern.

Als weitere Alternative käme eine vollständige Vermietung in Betracht, was zunächst eine Sanierung und Instandsetzung voraussetzen würde. Es ist zu erwarten, dass die hierfür entstehenden Kosten in keinem angemessenen Verhältnis stehen.

C. Lösung

Durch die Vergabe des Erbbaurechts kann die Liegenschaft wieder der Wohnnutzung zugeführt werden, zudem werden Sanierung und Instandsetzung durch den Erbbauberechtigten vorgenommen. Des Weiteren erzielt die Stadt Einnahmen durch Zahlung eines Kaufpreises für das Erbbaurecht durch die Erbbauberechtigten. Die Vergabe eines Erbbaurechts an der Liegenschaft Foockenstraße 44, bebaut mit einem Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte), wurde im Oktober/November 2022 unter www.immowelt.de mit einer Preisvorstellung von 170.000,- € öffentlich ausgeschrieben. Es fanden drei Besichtigungstermine statt. Zum Ausschreibungsende am 15.11.2022 lag ein Angebot vor. Voraussetzung für die Vergabe eines Erbbaurechts an der Liegenschaft ist, dass der Bieter die Liegenschaft für eine eigene Nutzung erwirbt. Neben dem wirtschaftlichen Aspekt fanden folgende Kriterien Berücksichtigung bei der Auswahl eines Erbbauberechtigten: Angebote von jungen Familien, Quartiersbewohnern sowie Bewohnern des Stadtteils und der angrenzenden Stadtteile und dass bisher noch kein Wohneigentum vorhanden war. Die Familie Dawit hat für die Liegenschaft einen Kaufpreis i. H. v. 200.000,- € geboten. Es handelt sich um eine fünfköpfige Familie, die in einer kleinen Mietwohnung im angrenzenden Stadtteil Unterliederbach wohnt. Die Vergabe des Erbbaurechts soll an die Familie erfolgen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Keine

In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung und einem Verkauf zum angepassten Bodenrichtwert ergibt sich bei Zugrundelegung eines mittleren Zinssatzes von 1,5 % über die Laufzeit ein prognostizierter Zinsvorteil für die Stadt in Höhe von 282.014,40 €.

Anlage Lageplan_2000 (ca. 1,1 MB) Anlage Lageplan_500 (ca. 639 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. März 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.05.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 6
Sitzung 20 · 25.04.2023
TO I, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 35 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 17 · 02.05.2023
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 20 · 09.05.2023
TO II, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 22 · 11.05.2023
TO II, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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