Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen Eintracht Frankfurt e. V.
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, Eintracht Frankfurt e.V. einen Zuschuss von 875.253,- € für den Bau einer Turnhalle mit Büro- und Funktionstrakt zu gewähren. Dies soll die sportliche Infrastruktur des Vereins verbessern und die Attraktivität für die Mitglieder erhöhen.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenBeschlussvorschlag
- Es wird zugestimmt, dass Eintracht Frankfurt e.V. für den Bau einer Turnhalle mit Büro- und Funktionstrakt ein Zuschuss von 875.253,- € bewilligt wird.
- Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 (Sportförderung), Projektdefinition 5.007482, zur Verfügung.
- Es dient zur Kenntnis, dass bei einer Abschreibungsdauer von 40 Jahren mit einem Aufwand für Abschreibung in Höhe von 21.881,32 € p.a. und mit einer kalkulatorischen Verzinsung von 5.470,33 € p.a. zu rechnen ist. Mit der Maßnahme sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden.
- Ferner dient zur Kenntnis, dass nach Realisierung der Maßnahme Eintracht Frankfurt e.V. für die Pflege und Unterhaltung der Turnhalle nach den derzeit gültigen Sportförderrichtlinien eine Pauschalzuwendung in Höhe von 21.000,- € pro Jahr gewährt werden kann, sofern der Verein jährlich einen entsprechenden Antrag stellt und die erforderlichen Mittel hierfür im jeweiligen Haushaltsjahr in der Produktgruppe 21.16 (Kontengruppe 71, Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben) verfügbar sind.
Begründung
A) Zielsetzung
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten.
Der Mitgliederbestand von Eintracht Frankfurt e.V. ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Die hohe Akzeptanz des Vereins und neue Sportangebote führen zu einer starken Auslastung der vereinseigenen Räumlichkeiten, ein Teil der Sportangebote findet auch in städtischen Einrichtungen statt. Es besteht Bedarf an zusätzlichen vereinseigenen Sporträumen.
B) Alternativen
Keine
C) Lösungen
Eintracht Frankfurt e.V. wird nach Abriss des bisherigen Tennis-Clubhauses, das in den 1950-er Jahren errichtet wurde und mittlerweile baufällig ist, auf diesem Gelände eine Turnhalle mit angrenzendem Büro- und Funktionstrakt errichten. Hierdurch kann der Verein seinen Sportbetrieb, insbesondere im Bereich Sportakrobatik, Bodenturnen und Kinder- sowie Seniorensport, ausweiten; dies gilt grundsätzlich auch für Behinderten- und Inklusionssport. Auf Grund der sportartspezifischen Beschaffenheit des Bodens ist die Halle jedoch für Ballsportarten und Rollstuhlsport nicht geeignet.
D) Kosten
- Zuwendungshöhe
Der vorliegende Antrag von Eintracht Frankfurt e.V. wurde geprüft. Der Zuschussbetrag von 875.253,- € ist zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich.
Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf voraussichtlich 3.991.345,58 €. Hiervon sind nur Aufwendungen in Höhe von 2.500.723 € zuwendungsfähig, da u. a. die Abrisskosten des Bestandsgebäudes, Mobiliar für Büros und Clubraum sowie die anteilig auf den nicht für den Vereinssport genutzten Bereich des neuen Gebäudes (u. a. Büros, Küche, Lounge) entfallenden Baukosten nicht berücksichtigt werden können.
Bei einem Jugendanteil des Vereins von 23,5% beläuft sich der städtische Förderbetrag auf 35% der zuwendungsfähigen Kosten, somit 875.253,- €.
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten
Für die Maßnahme wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von 875.253,- € nach
Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.
3. Zugehörige Folgeinvestitionen | keine
| 4. Jahresfolgekosten | |
| a) personelle Folgekosten | keine |
| b) sachliche Folgekosten | 21.000,00 € |
| c) Kapitalkosten | |
| Abschreibung (40 Jahre) | 21.881,32 € p. a. |
| kalkulatorische Verzinsung (1,25%) | 5.470,33 € p. a. |
5. Jahreserträge | keine
6. Leistungen Dritter | keine
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen | keine
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. März 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 10.05.2022 im Haupt- und Finanzausschusses angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)