Modernisierung von Sportanlagen im Rahmen des Kunstrasenprogrammes hier: Bau- und Finanzierungsvorlagen für die vier Sportanlagen Ackermannwiese, Gerbermühle,…
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Modernisierung von Sportanlagen im Rahmen des Kunstrasenprogrammes hier: Bau- und Finanzierungsvorlagen für die vier Sportanlagen Ackermannwiese, Gerbermühle, Niedwiesenstraße und Rebstock
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Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant die Modernisierung von vier Sportanlagen durch den Umbau von Tennenplätzen in moderne Kunstrasenplätze. Ziel ist es, allen Fußballvereinen einen zeitgemäßen Kunstrasenplatz zur Verfügung zu stellen, um die Spiel- und Trainingsbedingungen zu verbessern. Die Maßnahmen sollen die Sicherheit erhöhen und die Nutzung der Sportanlagen ganzjährig ermöglichen.
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Thema Kultur verfolgenBeschlussvorschlag
- Der Umgestaltung der in der Anlage gelisteten Sportanlagen Ackermannwiese, Gerbermühle, Niedwiesenstraße und Rebstock wird entsprechend der vorgelegten Kostenberechnungen in Höhe von insgesamt 6.124.569,02 € zugestimmt.
- Für den Anteil der entgeltlichen Überlassung (z.B. an Sportvereine) ist ein Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten möglich. Im Rahmen der nichtunternehmerischen Nutzung für den Schulsport ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Der Investitionsbedarf ist deshalb nicht nach den Nettokosten zu beziffern, sondern entsprechend der für die jeweilige Sportstätte festgelegten Vorsteuerabzugsquote für die einzelne Maßnahme innerhalb des Programms zu ermitteln. Eine Überschreitung der Investitionskosten infolge von Veränderungen in der Vorsteuerabzugsfähigkeit während der Bauphase ist zugelassen.
- Die Finanzierung der Kunstrasenplätze erfolgt in Höhe von 5.121.207,67 € aus den Mitteln des Sonderbauprogramms Kunstrasenplätze. Im Entwurf des Investitionsprogramms 2020 -2023 sind in der Produktgruppe 21.15 unter der Projektdefinition 5.007474 für das Jahr 2020 Mittel in Höhe von 6.773.00,00 € netto enthalten. Für die Sanierungen der Rasenplätze der Sportanlagen Ackermannwiese und Gerbermühle erfolgt die Finanzierung in Höhe von 1.003.361,35 € aus vorhandenen Mitteln des Sanierungsprogramms ungedeckter städtischer Sportstätten (Projektdefinition 5.001363).
- Zur Vorfinanzierung können die benötigten Mittel zunächst aus dem Sanierungsprogramm ungedeckter städtischer Sportstätten (5.001363) herangezogen werden. Nach Verfügbarkeit der für 2020 vorgesehenen Mitteln in Höhe von 6.773.00,00 € netto des Sonderbauprogramms Kunstrasenplätze sind diese in geeigneter Weise wieder zurückzuführen.
- Die erforderlichen Pflegegeräte für die neuen Kunstrasenplätze werden aus dem beweglichen Vermögen beschafft. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 68.000,00 € (netto).
- Es dient zur Kenntnis, dass sowohl mit einem jährlichen Sachaufwand für Abschreibung in Höhe von insgesamt 306.228,45 € als auch mit kalkulatorische Zinsen in Höhe von insgesamt 68.901,39 € zu rechnen ist.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass mit den Maßnahmen keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, dass alle Fußballvereine einen modernen Kunstrasenplatz in ihrer Heimspielstätte nutzen können. Dazu sollen in den kommenden Jahren nahezu alle noch vorhandenen Tennenplätze durch Kunstrasenplätze ersetzt werden. Die zu sanierenden Sportanlagen verfügen mindestens über einen Tennenplatz, dessen Zustand desolat ist. Die Sicherstellung der Bespiel-/Nutzbarkeit war in den letzten Jahren z.B. nur durch das Auffüllen von Unebenheiten möglich. Eine nachhaltige Überarbeitung der Flächen ist wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll und teilweise auch nicht mehr möglich, da die in Rede stehenden Tennenspielfelder durch die starke Inanspruchnahme extrem abgespielt sind und sich dadurch das Verletzungsrisiko stark erhöht. Die neuen Kunstrasenplätze werden nach dem Stand der Technik ohne bewusst eingebrachtes Mikroplastik ausgeführt und durch die ebenfalls zu beschaffenden Pflegeräte nachhaltig gepflegt. Auf den Sportanlagen Ackermannwiese und Gerbermühle sind auch die Rasenspielfelder abgespielt, sodass die Sportflächen ebenfalls saniert werden.
B. Alternativen
Kunstrasenplätze haben sich seit Jahren bewährt und gewährleisten einen hohen Auslastungsgrad. Eine Ausstattung des Spielfeldes mit einem anderen Belag würde dem Ziel, allen Vereinen einen Kunstrasenplatz zur Verfügung zu stellen, entgegenlaufen.
C. Lösung
Nach eingehender fachlicher Prüfung wurde festgestellt, dass entsprechende Neubauten der Kunstrasenplätze notwendig sind, um zukünftig den Vereinen optimale Spiel- und Trainingsbedingungen zu bieten. Bei der Auswahl der einzubauenden Materialien wird auf die Nachhaltigkeit der Produkte großen Wert gelegt. Es ist vorgesehen, die Tennenspielfelder in Kunstrasenplätze umzubauen. Weiterhin entstehen teilweise neue Anlagenteile, wie Trainingsbeleuchtungsanlagen, automatische Beregnungsanlagen, Umzäunungen, Minispielfelder, Stellplätze und neue Nebenflächen, etc. Die genannten vier Sportanlagen erfüllen die Voraussetzungen für den Bau von Kunstrasen-spielfeldern. Mit dem Bau der Kunstrasenspielfelder wird ein ganzjähriger und witterungsunabhängiger Trainings- und Spielbetrieb ermöglicht, so wie dies bereits auf vielen anderen Sportanlagen mit Kunstrasenplätzen der Fall ist. Die Maßnahmen sind mit den Vereinen abgestimmt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Investitionsbedarf: Der Investitionsbedarf umfasst 6.124.569,02 €. Mehrausgaben infolge von Veränderungen in der Vorsteuerabzugsfähigkeit während der Bauphase sind durch die Beschlussfassung abgedeckt.
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe von 6.124.569,02 € wird nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.
- Zugehörige Folgeinvestitionen: Keine
- Jahresfolgekosten: Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährlich Sachaufwand für Abschreibung (20 Jahre = 5% auf 6.124.569,02 €) von 306.228,45 € und Kosten für kalkulatorische Verzinsung (2,25% 6.124.569,02 € /2) von insgesamt 68.901,39 € erwartet. Personelle Folgekosten entstehen nicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. Februar 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, LINKE und BFF gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht)