Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt", Förderstandort Nied Einrichtung eines Stadtteilbeirats
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Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht die Einrichtung eines Stadtteilbeirats Nied im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Sozialer Zusammenhalt" vor. Ziel ist es, die soziale Stadterneuerung zu fördern und die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner zu stärken. Der Beirat soll bis Ende 2025 aktiv sein und die Interessen der Bevölkerung vertreten.
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Thema Wohnen verfolgenBeschlussvorschlag
- Der Einrichtung des Stadtteilbeirats Nied in dem Bund-Länder-Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" wird für die Förderlaufzeit von August 2019 bis Dezember 2025 gemäß den in der Anlage 1 beigefügten Grundsätzen zugestimmt.
- Der Zusammensetzung des Stadtteilbeirats entsprechend der in Anlage 3 aufgeführten Liste wird zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Laufzeit für den Beirat von der konstituierenden Sitzung am
- August 2019 bis zum offiziellen Ende des Erneuerungsverfahrens Ende Dezember 2025 beträgt.
Begründung
A. Zielsetzung
Der Stadtteil Nied wurde beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) zur Aufnahme in das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt - Investitionen im Quartier" (heute: "Sozialer Zusammenhalt") beantragt und mit dem Bewilligungsbescheid vom 21. Oktober 2016 verbindlich aufgenommen. Ziel des Programms "Sozialer Zusammenhalt" ist, das Stadterneuerungsgebiet Nied als ein lebenswertes Quartier mit positiver Zukunftsperspektive zu stabilisieren und weiterzuentwickeln. Wesentlich für die Nachhaltigkeit der sozialen Stadterneuerung ist die Beteiligung und engagierte Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner. Auch in Nied ist ein kontinuierlich wirkender Stadtteilbeirat eingerichtet worden. Dieses Beteiligungsgremium hat sich bereits in den vorangegangenen Stadterneuerungsverfahren Unterliederbach "Engelsruhe" und Gallus bewährt. Der Stadtteilbeirat hat die Erarbeitung des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes (ISEK) begleitet und maßgeblich mitgestaltet. Dieses ist Grundlage für das Städtebauförderungsprogramm und für den Einsatz der gewährten Fördermittel. In enger und kooperativer Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, dem lokal ansässigen Gewerbe und den verschiedenen Akteuren aus Bildungs-, Freizeit- und Erziehungseinrichtungen sind in den vergangenen Monaten konkrete Projekte für den Stadtteil Nied definiert worden. Die Mitglieder des Stadtteilbeirats werden über die vorgeschlagenen Projektideen abstimmen. Daher arbeiten die Stadtteilbeiratsmitglieder kontinuierlich an dem ISEK mit und sind durch ihre besondere Einarbeitung stimmberechtigt. Das ISEK "Sozialer Zusammenhalt Nied" soll bis Mitte des Jahres 2020 abgeschlossen sein und der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt werden, sodass alle darin genannten Projekte für das anschließende Handeln sowie darüber hinaus benannt und bindend sind. Nach Beschluss des ISEK wird der Stadtteilbeirat bei der konkreten Entwicklung der im ISEK verankerten Projekt- und Maßnahmenvorschläge regelmäßig beteiligt. Auch bei teilräumlichen Projektentwicklungen werden die Mitglieder des Stadtteilbeirates die Bewohnerschaft beraten und unterstützen. Dabei übernehmen die Beiratsmitglieder die Rolle kontinuierlich kommunizierender Multiplikatoren und übermitteln so auch die Ziele und Sachstände des Erneuerungsprozesses an die Nachbarschaften in Nied, an die engagierten Institutionen sowie an die Stadtteilpolitik. Ziel ist die maßgeschneiderte Entwicklung und Durchführung der Projekte des ISEK im Einvernehmen und mit der Unterstützung der Nachbarschaften im Projektgebiet. Nach dem Ende der insgesamt zehnjährigen Programmlaufzeit im Dezember 2025 wird sich eine Nachsorge- und Verstetigungsphase von insgesamt drei Jahren anschließen, in denen der Stadtteilbeirat die vereinbarten Programmziele auf der Basis eines dann zu entwickelnden Nachhaltigkeitskonzeptes weiterhin begleiten und fördern wird.
C. Lösung
Als legitimiertes, ehrenamtlich wirkendes Beteiligungsgremium der Bewohnerinnen und Bewohner der einzelnen Nachbarschaften sowie der Institutionenvertretungen im Stadtteil Nied hat der Beirat die Aufgabe, die Interessen der Bevölkerung im Erneuerungsgebiet zu vertreten. Der Beirat dient dem Austausch zwischen der Bewohnerschaft und den Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern des Stadtteils. Zur Stärkung der kontinuierlichen Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner ist die Beibehaltung des Gremiums über den gesamten Förderzeitraum als auch in der späteren Nachsorgephase sinnvoll, dann in modifizierter Form. Der Stadtteilbeirat setzt sich aus 13 engagierten Bewohnerinnen und Bewohnern aus insgesamt fünf festgelegten Nachbarschaften sowie zwölf Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen im bzw. für das Erneuerungsgebiet tätigen Institutionen und Initiativen zusammen. Die formale namentliche Benennung der einzelnen Beiratsmitglieder erfolgt durch den Magistrat. Scheidet ein Beiratsmitglied aus oder tritt zurück, rückt im Fall der Bewohnervertretung eine Nachrückerin oder ein Nachrücker vor bzw. werden neue interessierte Bewohnerinnen und Bewohner aus der jeweiligen Nachbarschaft benannt. Im Fall des Ausscheidens einer Vertreterin oder eines Vertreters einer Institution wird die jeweilige Institutionengruppe um Nachbenennung einer Person gebeten. Folgende Institutionen haben jeweils Vertreterinnen und Vertreter benannt: - Ortsbeirat - Regionalrat - Wohnungswirtschaft - Lokales Gewerbe - Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen - Jugendeinrichtungen - Senioreneinrichtungen - Sozialbezirk - Ausländerinnen- und Ausländervertretung - Kirchengemeinden. Die Geschäftsführung wird durch das beauftragte Quartiersmanagement übernommen. Die als Anlagen 1 und 2 beigefügten, für alle städtischen Stadterneuerungsgebiete geltenden Grundsätze und die von dem Stadtteilbeirat selbst erarbeitete sowie beschlossene Geschäftsordnung bilden die Grundlage der ehrenamtlichen Tätigkeit.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
keine
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Februar 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.05.2020 im OBR 6 angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme