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Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen

Vorlagentyp: M
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, Eintracht Frankfurt e.V. und dem Frankfurter Ruder-Club Fechenheim 1887 e.V. Zuschüsse für den Neubau einer Bob-Anschubbahn und einer Steganlage zu gewähren. Dies soll die Sportinfrastruktur in Frankfurt am Main verbessern und die Attraktivität der Sportvereine erhöhen.

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Hahnstraße — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Es wird zugestimmt, dass Eintracht Frankfurt e.V. für den Neubau einer Bob-Anschubbahn ein Zuschuss von 165.701,00 € und dem Frankfurter Ruder-Club Fechenheim 1887 e.V. ein Förderbetrag von 16.223,00 € bewilligt wird.
  2. Die Mittel hierfür sind in der Produktgruppe 21.16 (Sportförderung), Projektdefinition 5.007482 (Investitionszuschüsse für vereinseigene Sportstätten) unter Vorbehalt eines rechtskräftigen Haushalts im Investitionsprogramm 2024 vorgesehen. Für den Neubau der Bob-Anschubbahn wurde zusätzlich ein Zuschuss vom Land Hessen in Höhe von 325.000,00 € bewilligt.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass für den Bau der Bob-Anschubbahn bei einer Abschreibungsdauer der Maßnahme von 20 Jahren mit einem Aufwand für Abschreibung in Höhe von 8.285,05 € p. a. und mit einer kalkulatorischen Verzinsung von 1.242,76 € p. a. zu rechnen ist. Für den Neubau der Steganlage beim Ruder-Club Fechenheim 1887 e.V. betragen die Aufwendungen für die Abschreibung bei einer Abschreibungsdauer von 20 Jahren 811,15 € und die kalkulatorische Verzinsung 121,67 € p. a. Mit der Maßnahme sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden.

Begründung

A) Zielsetzung

Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten.

Durch die Gewährung von Zuschüssen trägt die Stadt Frankfurt dazu bei, attraktive Sportstätten zu schaffen, die sie sonst aufgrund mangelnder Flächen nicht anbieten kann. Zudem wären die Finanzierungskosten bei einem Bau in Eigenregie um ein vielfaches höher.

Im Jahre 2021 wurde die Bobabteilung von Eintracht Frankfurt e.V. gegründet. Seitdem trainieren die Athletinnen und Athleten auf der Sportanlage Hahnstraße und konnten bereits einige internationale Erfolge erzielen. Die für den Sport spezifische Anfangsphase wird auf einer Anschubbahn trainiert. Bisher gibt es eine solche Anlage in Frankfurt am Main nicht. Um weiterhin im Bobsport international eine Rolle zu spielen, möchte der Verein eine Bob-Anschubbahn auf der städtischen Sportanlage Hahnstraße errichten. Zwischen der Stadt Frankfurt am Main und Eintracht Frankfurt e.V. wurde ein Gestattungsvertag zum Bau und Betrieb der Bob-Anschubbahn geschlossen. Nach diesem Vertrag ist Eintracht Frankfurt e.V. der Eigentümer der Bob-Anschubbahn und für deren Unterhaltung, Instandhaltung und Instandsetzung verantwortlich.

Die Steganlage beim Ruder-Club Fechenheim 1887 e.V. verfügt ganzjährig nur über eine Steganlage in Form einer nicht schwimmfähigen Stahlkonstruktion, die im Jahre 1980 installiert wurde und stark beschädigt ist. Durch die nicht schwimmfähige Konstruktion wird der Steg schon bei leicht erhöhtem Wasserstand überspült. Zudem macht die geringe Länge des Steges Probleme beim An- und Ablegen der Boote, so dass immer wieder Engpässe während des Ruderbetriebes entstehen.

B) Alternativen

Keine

C) Lösungen

Mit der Errichtung einer Bob-Anschubbahn werden ideale Bedingungen für die Athletinnen und Athleten geschaffen und die Grundlagen für weitere Erfolge der Frankfurter Bobsportlerinnen und Bobsportler gelegt.

Durch den Bau der neuen Steganlage des Frankfurter Ruder-Club Fechenheim 1887 e.V. wird die Überspülung des Steges verhindert. Die Verlängerung des Steges hilft dem Verein den Ruderbetrieb besser zu organisieren.

D) Kosten

  1. Zuwendungshöhe

Die vorliegenden Anträge von Eintracht Frankfurt e.V. und dem Frankfurter Ruder-Club Fechenheim 1887 e.V. wurden geprüft. Die Zuschussbeträge von insgesamt 181.924,00 € sind zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich.

Für den Bau der Bob-Anschubbahn von Eintracht Frankfurt e.V. belaufen sich die voraussichtlichen Kosten auf 654.267,66 €. Das Land Hessen bewilligte der Stadt Frankfurt für diese Baumaßnahme als Eigentümer der Sportanlage Hahnstraße einen Zuschuss in Höhe von 325.000,00 €. Dieser Zuschussbetrag wird in voller Höhe an Eintracht Frankfurt e.V. weitergeleitet. Bei einem Jugendanteil von 24,34 % und einer Zuschusshöhe von 35% würde sich ein städtischer Zuschussbetrag von 228.994,00 € ergeben. Nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Frankfurt wird allerdings eine zumutbare Eigenleistung von mindestens 25 % der Kosten erwartet. Somit hat Eintracht Frankfurt e.V. einen Eigenanteil von 163.566,91 € selbst zu tragen. Nach Abzug des Zuschusses vom Land Hessen und der Eigenbeteiligung von Eintracht Frankfurt e.V. von den voraussichtlichen Kosten von 654.267,66 € ergibt sich ein städtischer Zuschussbetrag von 165.701,00 €.

Der städtische Zuschuss für den Neubau einer Steganlage durch den Ruder-Club Fechenheim 1887 e.V. beläuft sich auf 16.223,00 € bei einem Jugendanteil von 18 % und einer Zuschusshöhe von 25 % der zuwendungsfähigen Kosten von 64.891,89 €.

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten

Für die Maßnahmen wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 181.924,00 € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.

3. Zugehörige Folgeinvestitionen | keine

4. Jahresfolgekostenkeine
a) personelle Folgekostenkeine
b) sachliche Folgekostenkeine
c) Kapitalkosten
Abschreibung (20 Jahre)9.096,20 € p. a.
Kalkulatorische Verzinsung (1,50 %)1.364,43 € p. a.

5. Jahreserträge | keine

6. Leistungen Dritter | keine

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen | keine

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. März 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.04.2024 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 26 · 25.04.2024
TO I, TOP 19
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage M 32 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltBFF-BIGÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

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