Sportfördermittel hier: Investitionskostenzuschuss für eine Baumaßnahme - Eintracht Frankfurt e. V.
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, Eintracht Frankfurt e.V. einen Zuschuss von maximal 605.000,- € für den Umbau des Untergeschosses der Niddahalle in ein modernes Fechtzentrum, zwei Dojo Hallen und einen Funsportbereich zu gewähren. Dies soll die Attraktivität der Sportstätten erhöhen und die Finanzierungskosten im Vergleich zu einem Eigenbau senken.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenBeschlussvorschlag
- Es wird zugestimmt, dass Eintracht Frankfurt e.V. für den Umbau des Untergeschosses der Niddahalle (ehemalige Halle der SG Nied) in ein modernes Fechtzentrum, zwei Dojo Hallen sowie einen Funsportbereich ein Zuschuss von maximal 605.000,- € bewilligt wird.
- Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 (Sportförderung), Projektdefinition 5.007482, "Investitionszuschüsse für vereinseigene Sportstätten" aus Mitteln des Ansatzes 2022 zur Verfügung.
- Es dient zur Kenntnis, dass für den Umbau des Untergeschosses der Niddahalle bei einer Abschreibungsdauer der Maßnahmen von 20 Jahren mit einem Aufwand für Abschreibung in Höhe von 30.250,- € p. a. und mit einer kalkulatorischen Verzinsung von 4.386,25 € zu rechnen ist. Mit den Maßnahmen sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden.
Begründung
A) Zielsetzung
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten.
Durch die Gewährung von Zuschüssen trägt die Stadt Frankfurt dazu bei, attraktive Sportstätten zu schaffen, die sie sonst aufgrund mangelnder Flächen nicht anbieten kann. Zudem wären die Finanzierungskosten bei einem Bau in Eigenregie um ein vielfaches höher.
Die bestehende Liegenschaft ging gemäß Vereinssatzung der insolvent gegangenen Sportgemeinschaft Nied, in den Besitz der Eintracht Frankfurt e.V. über.
Auf der Liegenschaft befindet sich neben Sportplätzen im Freien, auch eine im Jahr 1975 errichtete Sporthalle. Diese Sporthalle hat eine Größe von 1550 m² und lässt sich mittels elektrischer Vorhänge in drei (Hallen-) Teile trennen. Im Untergeschoss befinden sich bislang Kegelbahnen, die nun zurückgebaut und diese frei werden Flächen, gemäß dem Bauantrag, genutzt werden sollen.
Der städtische Zuschuss könnte sich durch einen beantragten, aber noch nicht gewährten Zuschuss vom Land Hessen in Höhe von 160.000 € gegebenenfalls um diesen Betrag verringern.
B) Alternativen
Keine
C) Lösungen
Mit diesem Projekt soll ein modernes Fechtzentrum, zwei Dojo Hallen sowie einen Funsportbereich entstehen.
D) Kosten
- Zuwendungshöhe
Die veranschlagten Gesamtkosten der Maßnahme betragen 1.937.141,50 €.
Nach Kostenprüfung durch das Sportamt und dem Revisionsamt (Bericht der Revision S 2022/0036 vom 18.10.2022) ergaben sich zuwendungsfähige Kosten von 1.729.010,- €.
Für den vorliegenden Antrag von Eintracht Frankfurt hat das Revisionsamt einen Zuschuss in Höhe von maximal 605.000,- € ermittelt.
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten
Für die Maßnahme wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt maximal 605.000,- € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.
3. Zugehörige Folgeinvestitionen | keine
| 4. Jahresfolgekosten | |
| a) personelle Folgekosten | keine |
| b) sachliche Folgekosten | keine |
| c) Kapitalkosten | |
| Abschreibung (20 Jahre) | 30.250,00 € p. a. |
| Kalkulatorische Verzinsung (1,45%) | 4.386,25 € p. a.< |
| /p> | |
5. Jahreserträge | keine
6. Leistungen Dritter | keine
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen | keine
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Februar 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.03.2023 im Haupt- und Finanzausschusses angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. (= Delegation in HuF) bei Enthaltung ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)