Verkauf des Grundstücks Gemarkung Höchst, Bezirk 57, Flur 1, Flurstück 64/1, hält 1 m2, Verkehrsfläche, Nach dem Brand
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 09.02.2018, M 31
Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Höchst, Bezirk 57, Flur 1, Flurstück 64/1, hält 1 m2, Verkehrsfläche, Nach dem Brand
- Dem Abschluss eines Vertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Frau Michaela Eckert-Fischer & Herr Christian Fischer Rhönstraße 4 65824 Schwalbach am Taunus Kaufgrundstück: Gemarkung Höchst, Bezirk 57, Flur 1, Flurstück 64/1, hält 1 m2 Kaufpreis: 700,00 € Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten der Käufer. Besondere Bedingungen: Eventuell in dem Kaufgrundstück verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen sind auf Wunsch der Versorgungsträger entweder grundbuchlich zu sichern oder zu verlegen. Die Kosten hierfür tragen die Käufer. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung Der Magistrat, das Dezernat V - Bau und Immobilien, Reformprojekte, Bürgerservice und IT - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert des Grundstücks 700,00 €/m2 bei einer wertrelevanten Geschossflächenzahl von 2 beträgt. Begründung: Die Käufer planen, ihr Haus in der Bolongarostraße 158 (Flurstück 64/2) im Rahmen des Denkmalschutzes zu sanieren. Da das Haus in seinen ursprünglichen Zustand zurückgebaut werden soll, wird das städtische Grundstück, das derzeit noch als Verkehrsfläche gewidmet ist, als Baufläche benötigt. Eigenständig kann das städtische Grundstück nicht genutzt oder bebaut werden und stellt eine klassische Arrondierungsfläche dar. Die Koordinierungsgruppe Verkehr hat in ihrer Sitzung 06/2017 der Einziehung zugestimmt. Das Denkmalamt befürwortet den Verkauf. Anlage _Plaene (ca. 775 KB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 14.02.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. Februar 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.03.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)