Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2019 sowie Beschlussfassung über…
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Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2019 sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Jahresabschluss und den Lagebericht der Hafen- und Marktbetriebe für das Jahr 2019 festzustellen und den Jahresgewinn in Höhe von 726.421,22 EUR an die Stadt Frankfurt am Main abzuführen. Dies dient der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der transparenten Verwendung der städtischen Mittel.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2019 und der Lagebericht 2019 für den Eigenbetrieb Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main durch den von der Stadtverordnetenversammlung bestimmten Abschlussprüfer WIKOM AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft wurde. Der Prüfungsauftrag erstreckte sich dabei auch auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Frankfurt am Main (PCGK). Der Abschlussprüfer hat am 06.05.2020 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
- Der Bericht des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes einschließlich den Feststellungen nach § 53 HGrG und der Einhaltung des PCGK wird zur Kenntnis genommen.
- Die Stellungnahme der Betriebskommission zum Jahresabschluss, zum Lagebericht und zum Vorschlag für die Gewinnverwendung wird zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss 2019 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form gemäß § 5 Ziffer 11 EigBGes festgestellt:
- a)Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und der Passivseite beträgt EUR 48.859.422,67,
- b)die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von EUR 726.421,22.
- Der Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2019 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird gebilligt.
- Die Stellungnahmen der Betriebskommission und der Betriebsleitung zur Verwendung des Jahresgewinnes werden zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresgewinn für das Wirtschaftsjahr 2019 in Höhe von EUR 726.421,22 wird in voller Höhe an die Stadt Frankfurt am Main abgeführt.
- Der Bericht der Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt über deren Tätigkeit im Wirtschaftsjahr 2019 und die Ausführungen über die Einhaltung des PCGK für das Wirtschaftsjahr 2019 werden zur Kenntnis genommen.
Begründung
A. Zielsetzung
Einhaltung der gesetzlichen Grundlage Für den Jahresabschluss 2019 finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016, Anwendung. Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 5 Ziffer 11 EigBGes den Jahresabschluss festzustellen und über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie über den Ausgleich von Verlustvorträgen zu beschließen. Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden (§ 27 Absatz 3 EigBGes).
C. Lösung
Ordnungsgemäße Aufstellung des Jahresabschlusses Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht ordnungsgemäß innerhalb von sechs Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres aufgestellt und der Betriebskommission in der Sitzung am 30.07.2020 vorgelegt. Ordnungsgemäße Umsetzung der Prüfungsinhalte Der von der Stadtverordnetenversammlung für die Prüfung bestimmte Abschlussprüfer WIKOM AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sebastian-Kneipp-Straße 41, 60436 Frankfurt am Main, hat den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches geprüft. Die Prüfung erstreckte sich dabei auch auf die Buchführung, auf die nach § 24 Abs. 3 EigBGes vorgeschriebene Erfolgsübersicht, auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie auf die Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Für die Prüfungsleistungen für den Jahresabschluss 2019 war ein Honorar einschließlich Nebenkosten von voraussichtlich EUR 12.566,40 vorgesehen, dieser Betrag ist aufgrund von Mehraufwand um 3.743,20 EUR überschritten worden. Der Mehraufwand begründete sich in der IT-Prüfung, der Datenanalyse und der Bezügeprüfung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. Januar 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.03.2021 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP; LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION ; LINKE. und BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)