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Anmietung zur Erweiterung des Sozialrathauses Bockenheim in der Liegenschaft Rödelheimer Straße 45

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, zusätzliche Büro- und Nebenflächen für das Sozialrathaus Bockenheim anzumieten, um den steigenden Bedarf aufgrund des Bevölkerungszuwachses zu decken. Die Anmietung des 5. Obergeschosses soll die räumlichen Kapazitäten erweitern und die Sicherheit verbessern.

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Rödelheimer Straße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.

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Beschlussvorschlag

Es dient zur Kenntnis, dass das Jugend- und Sozialamt den Bedarf von weiteren Büro- und Nebenflächen nachgewiesen hat und beabsichtigt, diesen mit der ergänzenden Anmietung zum Teil zu decken.

Es wird zugestimmt, dass für das Jugend- und Sozialamt zusätzlich das 5. OG in der Liegenschaft Rödelheimer Landstr. 45 für das Sozialrathaus Bockenheim zu folgenden Konditionen angemietet wird:

Vermieter:Nebulae S.à r.l., 75, Parc
d'Activités, L - 8308 Capellen Mietfläche:3.960,35 m² neu (bisher 3.360,35 m²) + 4
PKW-StellplätzeBürofläche
zusätzlich 585,00 m² Bürofläche Bestand 3.277,11 m² Bürofläche insgesamt 3.862,11 m² Lager/Archivfläche zusätzlich 15,00 m² Lager/Archivfläche Bestand 83,24 m² Lager/Archivfläche insgesamt 98,24 m² Stellplätze Bestand 4 Bürofläche zusätzlich585,00 m²
Bürofläche Bestand3.277,11 m²
Bürofläche insgesamt3.862,11 m²
Lager/Archivfläche zusätzlich15,00 m²
Lager/Archivfläche Bestand83,24 m²
Lager/Archivfläche insgesamt98,24 m²
Stellplätze Bestand4
Mietbeginn:nach Herrichtung;
voraussichtlich 01.05.2022 Laufzeit:10 Jahre (Festlaufzeit)
nach Übergabe

Der Mietvertrag wird unter dem Vorbehalt der endgültigen Freigabe durch die städtischen Gremien unterzeichnet und bleibt solange schwebend unwirksam, bis die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung vorliegt.

Mietzins:

Fläche m² / AnzahlMiete/m²Summe/ MonatJahresmiete
Kaltmiete Bürofläche (neu)585,0013,00 €7.605,00 €91.260,00 €
Kaltmiete Bürofläche (Bestand)3.277,1113,00 €42.602,43 €511.229,16 €
Miete Lager/Archivfläche (neu)15,006,00 €90,00 €1.080,00 €
Miete Lager/Archivfl. (Bestand)83,246,00 €499,44 €5.993,28 €
Miete Stellplätze (Bestand)4 Stk.80,00 €320,00 €3.840,00 €
Betriebskostenvorauszahlung (Bürofläche)3.862,113,52 €13.594,63 €163.135,56 €
Gesamtsumme64.711,50 €776.538,00 €

Begründung

A. Zielsetzung

Für das Objekt Rödelheimer Straße 45, 60487 Frankfurt am Main besteht seit 01.08.2011 ein Mietvertrag mit der Stadt Frankfurt am Main. In dem Gebäude ist das Sozialrathaus Bockenheim (51. A4) verortet. Das Sozialrathaus Bockenheim ist zuständig für die Frankfurter Stadtteile: Bockenheim, Rödelheim, Hausen, Praunheim und Westend-Süd. Die Liegenschaft hat sich in den vergangenen Jahren zur Erfüllung der Aufgaben (Jugendhilfe und Sozialhilfe) an dem Standort in vollem Umfang bewährt. Das Gebäude soll deshalb über das aktuelle Mietvertragsende, 31.01.2026, weiterhin für das Sozialrathaus Bockenheim publikumsgerecht und serviceorientiert zur Verfügung stehen.

Flächenbedarf

Der bestehende und prognostizierte Bevölkerungszuwachs im Stadtgebiet Bockenheim wird in den nächsten Jahren große Auswirkungen auf die Entwicklung der Fallzahlen und somit auch auf den Personalbedarf haben. Im Zuständigkeitsbereich des Sozialrathauses werden in den nächsten Jahren circa 2.500 neue Wohnungen entstehen, in die circa 5.000 Menschen einziehen werden. Dazu kommen die Bauvorhaben Römerhof und Kulturcampus, welche ebenfalls zu einem Bevölkerungszuwachs führen werden. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass das Sozialrathaus Bockenheim weiter expandiert und in den bisher angemieteten Flächen zu wenig Platz finden wird. Aufgrund der bereits jetzt bestehenden angespannten räumlichen Situation wurde ein Team des Sozialrathauses bereits in den Besonderen Dienst 4, Mainzer Landstraße 291, ausgelagert. Mit dieser Maßnahme konnte jedoch noch keine langfristig stabile Lösung für das Sozialrathaus gefunden werden. Die vorhandenen Flächen werden in absehbarer Zeit für die Aufgabenerledigung, auch unter Berücksichtigung etwaiger arbeitsorganisatorischer Veränderungen wie mobiles Arbeiten bzw. alternierende Telearbeit, nicht mehr ausreichen.

Sicherheitsaspekte

Neben der räumlichen Problematik sind außerdem sicherheitsrelevante Schwierigkeiten zu lösen.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind in dem 5-stöckigen Gebäude für das Jugend- und Sozialamt Büroflächen vom Erdgeschoss bis einschließlich zum 4. OG sowie Lagerflächen im UG angemietet. Mit der Ausweitung der Anmietung auf das 5. OG, welches bisher von einem externen Nutzer belegt war, eröffnet sich die Möglichkeit, das gesamte Gebäude, bis auf einen externen Mieter auf der Gebäuderückseite, der jedoch über einen gesonderten Zugang verfügt, anzumieten. Durch die externe Nutzung des 5. OG konnte aus baulichen Gründen der Zugang unbefugter Personen zur Mietfläche des Sozialrathauses bisher nicht ausgeschlossen werden. Dieses Problem kann durch die Anmietung des 5. OG nun gelöst werden.

Gestaltung Infostelle

Der Nachtragsvertrag zum Mietvertrag beinhaltet außerdem den Umbau der Infostelle im Eingangsbereich. Der Umbau erfolgt durch den Vermieter. Mit den Maßnahmen wird eine verbesserte Publikumssteuerung und die Erhöhung der Sicherheit für die Mitarbeitenden und den Kassenbereich im EG erreicht.

B. Alternativen

Der bestehende und prognostizierte Bevölkerungszuwachs im Stadtgebiet Bockenheim wird in den nächsten Jahren große Auswirkungen auf die Entwicklung der Fallzahlen und somit auch auf den Personalbedarf haben. Im Zuständigkeitsbereich des Sozialrathauses werden in den nächsten Jahren circa 2.500 neue Wohnungen entstehen, in die circa 5.000 Menschen einziehen werden. Dazu kommen die Bauvorhaben Römerhof und Kulturcampus, welche ebenfalls zu einem Bevölkerungszuwachs führen werden. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass das Sozialrathaus Bockenheim weiter expandiert und in den bisher angemieteten Flächen zu wenig Platz finden wird.

C. Lösung

Der derzeitige Mietvertrag läuft zum 31.01.2026 aus. Vor dem Hintergrund des bewährten Standortes, der benannten Ertüchtigungen und den damit verbundenen Kosten sowie dem einhergehenden Nutzen, ist eine weitere Anmietung der Liegenschaft mit zusätzlichen Flächen wirtschaftlich und zielführend. Durch die Anmietung des 5. OG werden u.a. 19 Büroräume nebst Besprechungsraum geschaffen. Damit kann der aktuelle und zukünftige Raumbedarf des Sozialrathauses sichergestellt werden. Mit den weiteren benannten Maßnahmen können eine gute Publikumssteuerung sowie eine besucherfreundliche Nutzung unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitsaspekte gewährleistet werden.

Die Realisierungsphase kann bereits im Jahr 2022 beginnen. Eine Mietvertragsverlängerung um vorerst 10 Jahre, nach Übergabe des zusätzlichen Mietgegenstandes, wird deshalb angestrebt.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Es sind Umbauarbeiten im Eingangsbereich des Sozialrathauses im Erdgeschoss und Ausbauarbeiten im 5. OG avisiert.

Die erforderlichen Umbaumaßnahmen erfolgen entsprechend der Bau- und Ausstattungsbeschreibung des Vermieters. Die Umbaukosten trägt die Vermieterseite.

Die neue Miete setzt sich wie folgt zusammen:

Mietkosten (monatlich)Nebenkosten (monatlich)Gesamtmiete (monatlich)
Aktuell35.229,10 €11.518,89 €46.747,99 €
Nach Vertragsabschluss51.116,87 €13.594,63 €64.711,50 €
Differenz/ Mehrkosten15.887,77 €2.075,74 €17.963,51 €
Mietkosten (jährlich)Nebenkosten (jährlich)Gesamtmiete (jährlich)
Aktuell422.749,20 €138.226,68 €560.975,88 €
Nach Vertragsabschluss613.402,44 €163.135,56 €776.538,00 €
Differenz/ Mehrkosten190.653,24 €24.908,88 €215.562,12 €

Der Preis pro Quadratmeter wird sich durch die Anmietung des 5. OG wie folgt verändern:

MietkostenNebenkosten
Aktuell10,50 €/m²3,50 €/m²
Nach Vertragsabschluss13,00 €/m²3,52 €/m²
Differenz/ Mehrkosten2,50 €0,02 €

Die bisherigen Kosten für die Miete sowie die Nebenkosten sind bereits entsprechend im laufenden Haushalt in der Produktgruppe 18.01, Sachkonto 6700 0000 für die Miete und Sachkonto 6700 1000 für die Nebenkosten, berücksichtigt. Die Haushaltsmittel für die benannten Mehrkosten werden ebenfalls aus diesen Sachkonten bereitgestellt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. Februar 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.03.2022 im OBR 2 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 8 · 22.02.2022
TO I, TOP 17
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 28 auf die Tagesordnung II der 10. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 28 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ablehnung:
Gartenpartei
zu a)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
CDU (Votum im Ältestenausschuss)
zu b)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
AfD
Sonstige:
CDU (Votum im Ältestenausschuss)BFF-BIG (Votum im Ältestenausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION; CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu b) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

Ältestenausschusses
Sitzung 8 · 24.02.2022
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 28 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
AfDGartenpartei
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU (= Annahme auch zur Dringlichkeit), SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 10 · 24.02.2022
TO II, TOP 51
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 28 auf die Tagesordnung II der 10. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 28 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ablehnung:
Gartenpartei
zu a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
zu b)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
AfD
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu b) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

OBR 2
Sitzung 9 · 21.03.2022
TO II, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 28 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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