Aufhebung des Erbbaurechts Nürburgstraße 7 mit der Neuapostolischen Kirche. Neuvergabe eines Erbbaurechts und Verkauf einer Teilfläche an die Fa. ALDI GmbH & Co. KG
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Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 27
Betreff: Aufhebung des Erbbaurechts Nürburgstraße 7 mit der Neuapostolischen Kirche. Neuvergabe eines Erbbaurechts und Verkauf einer Teilfläche an die Fa. ALDI GmbH & Co. KG I.
a) Dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags des Erbbaurechts auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbauberechtigter: Neuapostolische Kirche in Hessen Körperschaft des Öffentlichen Rechts in Frankfurt am Main Erbbaugrundstück: Gemarkung Schwanheim, Flur 10,
Nr. 1928/19 hält 255 m2 Nr. 1928/20 hält 778 m2
Kosten und Steuern des Aufhebungsvertrages und seiner Durchführung trägt der Erbbauberechtigte. Weitere für die Aufhebung entstehende Kosten, insbesondere die Grunderwerbssteuer, trägt die ALDI GmbH & Co. KG. Die aufstehenden Gebäude werden von der Fa. ALDI GmbH & Co. KG direkt an den Erbbauberechtigten entschädigt. I.
b) Dem Abschluss eines neuen Erbbaurechts auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbauberechtigter: ALDI GmbH & Co. KG Unternehmensgruppe ALDI Süd in Mörfelden
Erbbaugrundstück: Gemarkung Schwanheim, Flur 10,
Nr. 1928/20 hält 778 m2 in beiliegendem Plan blau gekennzeichnet Erbbauzeit: Bis zum 31.12.2073 Erbbauzins: 12,- €/m2, für 778 m2 mithin jährlich 9.336,00,-€. Weitere Bedingungen:
a) Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel (Anpassung des Erbbauzinses in der Regel alle fünf Jahre nach der Entwicklung der Verbraucherpreise).
b) Vorkaufsrecht zugunsten der Stadt c) Bauverpflichtung zum Abbruch des Bestandsgebäudes und Errichtung einer Kindertagesstätte in Passivhausbauweise innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Vertrags. Sollte die Passivhausbauweise nicht möglich sein, wird sichergestellt, dass das Gebäude eine um mindestens 30 Prozent bessere Energieeffizienz erhält, als die im Zeitpunkt der Bauantragstellung aktuell gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgibt. Kosten und Steuern des Vertragsabschlusses und seiner Durchführung, die Grunderwerbsteuer sowie die Kosten der Vermessung trägt der Erbbauberechtigte. Verrechnung: Kontengruppe 50 Erträge aus Erbbaurechten I.c) Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer:
ALDI GmbH & Co. KG
Unternehmensgruppe ALDI Süd in Mörfelden Kaufgrundstück: Schwanheim, Flur 10,
Nr. 1928/19 hält 255 m2
in beiliegendem Plan rot gekennzeichnet. Kaufpreis: 300,-- €/m2, für 255 m2 mithin 76.500,-- € Besondere Bedingungen:
Vereinigung mit dem angrenzenden Grundstück Flur 10, Nr.1950/1 Nachzahlungsverpflichtung für die Dauer von 20 Jahren für den Fall, dass eine höherwertige Nutzung (Wohnen) realisiert wird. Grundbuchliche Sicherung der vorhandenen Versorgungs-leitungen Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Vermessungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften
Projektdef. Nr. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung (2007 - 2013) Die Verträge zu I. a) bis c) werden unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass für den Abbruch der bestehenden Bebauung, den Neubau der Kindertagesstätte sowie den Erweiterungsbau der Fa. ALDI GmbH & Co. KG auf der Verkaufsfläche ein genehmigungsfähiges Baugesuch vorliegt. Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. II. Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenwert für den Bereich des Erbbaugrundstücks, bzw. des Kaufgrundstücks 490,-- €/m2 für eine Wohnnutzung mit Einfamilienhäusern beträgt. Der Erbbauzins in Höhe von 12,-- €/m2 entspricht etwa einer 5-prozentigen Verzinsung aus dem halben Bodenrichtwert, obwohl hier statt einer Wohnnutzung eine öffentliche Nutzung (Kita) realisiert wird. Er stellt für die Stadt Frankfurt am Main ein sehr gutes Verhandlungsergebnis dar. Der Kaufpreis für den Verkauf der Erweiterungsfläche in Höhe von 300,- €/m2 ist im Hinblick auf die gewerbliche Nutzung angemessen. Der nächste ausgewiesene Bodenrichtwert für eine gewerbliche Nutzung liegt in einem ca. 500 m entfernten Gewerbegebiet bei 180,-- €/m2
Begründung: Die Liegenschaft Nürburgstraße 7 ist mit Vertrag vom 20.11.1986 an die Neuapostolische Kirche in Hessen, Körperschaft des Öffentlichen Rechts, im Erbbaurecht vergeben. Die Neuapostolische Kirche hat seit längerer Zeit keine Verwendung mehr für das aufstehende Gebäude und möchte das Erbbaurecht aufheben. Der Eigentümer der benachbarten Liegenschaft Nürburgstraße 5, die ALDI GmbH & Co. KG beabsichtigt, der Neuapostolischen Kirche das Erbbaurecht abzukaufen und die aufstehenden Gebäude zu entschädigen. Auf einer zwischenzeitlich vermessenen, 255 m2 großen Teilfläche des Erbbaurechtsgrundstücks soll eine Erweiterung des Lebensmittelmarkts der Fa. ALDI GmbH & Co. KG entstehen. Um die Vereinigung dieser Teilfläche mit dem Grundstück des bestehenden Lebensmittelmarkts zu einem Baugrundstück zu ermöglichen, soll diese Teilfläche an die Fa. ALDI GmbH & Co. KG veräußert werden. Gleichzeitig wird die Fa. ALDI GmbH & Co. KG auf der verbleibenden, 778 m2 großen Teilfläche ein neues Erbbaurecht begründen und dort eine Kindertagesstätte errichten. Der Neubau wird dabei komplett von der Firma ALDI GmbH & Co. KG finanziert. Träger wird nach derzeitigem Verhandlungsstand die Caritas sein, die das Gebäude anmieten wird. Vorgesehen ist eine 3-zügige Einrichtung mit 20 Plätzen für Kinder über drei Jahren und 20 Plätzen für Kinder unter drei Jahren. Beide Bauvorhaben sind gekoppelt und werden gemeinsam beantragt. Der Vertrag steht längstens bis zum 31.12.2014 unter der aufschiebenden Bedingung, dass für beide Bauvorhaben ein genehmigungsfähiges Baugesuch vorliegt. Die Fa. ALDI GmbH & Co. KG verpflichtet sich, das Baugesuch spätestens 9 Monate nach Abschluss des Erbbaurechtsvertrags einzureichen. Mit dieser Lösung kann dem dringenden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in Schwanheim auch ohne einen Ankauf von Grundstücken und dem Bau eigener neuer Kindertagesstätten durch die Stadt Rechnung getragen werden. Maßstab 1:500
Gemarkung Schwanheim
Flur 10, Flurstück 1928/19 und 1928/20 Maßstab 1:2000
Gemarkung Schwanheim
Flur 10, Flurstück 1928/19 und 1928/20Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 29.01.2014
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Januar 2014 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.02.2014 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen Piraten (= Annahme mit der Maßgabe, dass das Flurstück 1928/19 ebenfalls in Erbpacht vergeben wird); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen Piraten (= Annahme mit der Maßgabe, dass das Flurstück 1928/19 ebenfalls in Erbpacht vergeben wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP gegen Piraten (= Annahme mit der Maßgabe, dass das Flurstück 1928/19 ebenfalls in Erbpacht vergeben wird)