Übertragung eines Grundstückes aus dem Vermögen der Stadt Frankfurt am Main in das Sondervermögen des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Übertragung eines Grundstückes aus dem Vermögen der Stadt Frankfurt am Main in das Sondervermögen des Eigenbetriebes Stadtentwässerung vor. Dies ist notwendig, um den Neubau von drei Gebäuden auf der Liegenschaft Goldsteinstraße 238 zu ermöglichen. Die Übertragung soll ohne zusätzliche Kosten für die Stadt erfolgen.
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
A. Zielsetzung
Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) plant auf der Liegenschaft Goldsteinstraße 238 den Neubau von drei Gebäuden - ein Verwaltungs- und Werkstattgebäude, eine Fahrzeughalle sowie eine Lagerhalle. Die Liegenschaft befindet sich bereits in der Vermögensverwaltung der SEF. Die Erschließung des Baufelds soll von dem östlich angrenzenden Flurstück 8450/153 erfolgen, welches darüber hinaus auch als Feuerwehrumfahrt dienen wird.
B. Alternativen
Das Flurstück 8450/153 befindet sich in der Vermögensverwaltung des Amtes für Bau und Immobilien (ABI). Eine Nutzung als Erschließungsanlage in Form eines Gestattungsvertrages ist baurechtlich nicht angezeigt und würde zu unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand für beide Seiten führen.
C. Lösung
Durch die Grundstücksübertragung liegen die (Kosten)-Verantwortung für die Herstellung, Verkehrssicherung, Instandsetzung und Instandhaltung der Umfahrt/Feuerwehrumfahrt untrennbar im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der Betriebsgebäude bei der SEF. Das Grundstück wird im Zusammenhang mit dem Betriebsgelände auf Dauer genutzt. Zugriffsmöglichkeiten werden für das ABI während dieser Zeit nicht möglich und auch nicht erforderlich sein. Durch die innerstädtische Grundstücksübertragung verbleibt das Grundstück im Eigentum der Stadt Frankfurt. Durch den für die SEF entstehenden Wertezuwachs ihres Grundstücksbestands erfolgt gegenüber dem ABI eine Werterstattung.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Da es sich um eine innerstädtische Übertragung handelt, fallen keine Kosten für Notar-, Gerichts- oder Grunderwerbsteuer an. Die Finanzierung der Werterstattung ist in voller Höhe durch Eigenmittel der Stadtentwässerung der Stadt Frankfurt am Main gesichert. Eine Zustimmung der Betriebskommission der SEF ist erst bei Geschäften über EUR 644.000,- erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. Februar 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.05.2021 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und Gartenpartei (= Ablehnung) IBF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und IBF gegen ÖkoLinX-ARL und Gartenpartei (= Ablehnung)