Verkauf einer Arrondierungsfläche Lahnstraße/Ecke Gustavsburgstraße (Bauvorhaben der ZBI an der Mainzer Landstraße)
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Vortrag des Magistrats vom 22.01.2016, M 26
Betreff: Verkauf einer Arrondierungsfläche Lahnstraße/Ecke Gustavsburgstraße (Bauvorhaben der ZBI an der Mainzer Landstraße)
- Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: ZBI Bau- und Entwicklungsgesellschaft Mainzer Landstraße mbH Henkelstraße 10 91054 Erlangen Kaufgrundstück: Gemarkung Frankfurt Bezirk 15 Flur 196 Flurstück 120/10 hält 2 m2 Kaufpreis: 1.358,00 € Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert des Grundstücks 500,-- €/m2 bei einer WGFZ von 2 beträgt. Begründung: Das Flurstück wird zur Arrondierung und sinnvollen Wohnbebauung der bisherigen Gewerbeflächen im Bereich der Mainzer Landstraße/Gustavsburgstraße/Lahnstraße benötigt. Die Erwerberin beabsichtigt hier ca. 70 Wohneinheiten sowie eine Kindertagesstätte zu errichten. Das zu veräußernde Grundstück galt bisher als Verkehrsfläche (Gehweg). Ein Verkauf der Kleinstfläche ist ohne Nachteile oder maßgebliche Einschränkung für die Bestandssituation oder städtebauliche Planungen der Verkehrsflächen in diesem Bereich. Die Einziehung der Fläche wurde bereits durch das Amt 66 eingeleitet. Der Kaufpreis in Höhe von 679,-- €/m2 ergibt sich aus einer Anpassung des Bodenrichtwerts auf die realisierte Ausnutzung mit einer WGFZ von 3,17. Der Verkauf der Fläche ist aus stadtplanerischen Gründen sinnvoll. Maßstab 1:500 Gemarkung Frankfurt (Bez. 15) Flur 196 Flurstück 120/10 Maßstab 1:1000 Gemarkung Frankfurt (Bez. 15) Flur 196 Flurstück 120/10 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 27.01.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Januar 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.02.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, BFF und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)